XXI/018 [Kleine Anfrage] Personeller Zustand des deutschen Gesundheitswesen

  • Folgende Anfrage an die Bundesregierung wurde eingereicht:


    Die Bundesregierung hat 7 Stunden Zeit zur Beantwortung der Anfrage.

  • Toni Kamm

    Hat den Titel des Themas von „XXI/018 [Kleine Anfrage]“ zu „XXI/018 [Kleine Anfrage] Personeller Zustand des deutschen Gesundheitswesen“ geändert.
  • Herr Präsident,


    ich beantrage hiermit nach § 33 Nr. 2 Hs. 2 GO-BT Fristverlängerung. Vielen herzlichen Dank!

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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.

  • Frau Bundeskanzlerin,

    sehr geehrte Bundesregierung und Antragstellerin,

    verehrte Kolleginnen und Kollegen,


    hiermit rüge ich die Bundesregierung gemäß §33 Absatz 3 der Geschäftsordnung.

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    8324-rsz-1rsz-1btlogo-png  Mitglied des Deutschen Bundestages & Präsidium


    8328-rsz-wappenzeichen-nrw-farbig-rgb1-png Minister der Justiz, für Umwelt und Klimaschutz NRW

    Mehr über mich Erfahren sie HIER.

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  • Deutscher Bundestag

    Einundzwanzigste Wahlperiode


    Antwort

    der Bundesregierung


    1. Wie bewertet die Bundesregierung die Situation des Ärztemangels in Deutschland?


    Nach Ansicht der Bundesregierung hat sich die Lage in den letzten Jahrzehnten deutlichen verbessert. Insgesamt waren im Jahr 2022 165.638 Ärzte ambulant tätig. Im Vergleich zum Jahr 2002 (131.329) bedeutet dies eine Erhöhung um 26 Prozent. In der stationären Versorgung waren im Jahr 2022 insgesamt 217.399 Ärzte tätig. Hier hat sich der Anteil gegenüber dem Jahr 2002 (143.838) um 51 Prozent erhöht. Auch im internationalen Vergleich steht Deutschland verhältnismäßig gut da. 1970 versorgte ein Arzt in der Bundesrepublik 587 Menschen, 1980 waren es noch 452, 2000 nur noch 279, und 2022 sank die Zahl auf 198. Trotz dieser positiven Entwicklungen gibt es mit Blick auf die demografische Entwicklung der Ärzteschaft und der Gesamtbevölkerung auch neue Herausforderungen. Insbesondere in der hausärztlichen Versorgung ist der Anteil der über 60-Jährigen besonders hoch. Es gibt zudem größere regionale Unterschiede. Während die Ärztedichte in Ballungsräumen sehr hoch ist, ist sie in ländlich geprägten Regionen deutlich niedriger, wenngleich auch deutlich höher als in der Vergangenheit.


    2. Plant die Bundesregierung, die Kapazitäten der jährlichen Studienplätze für Humanmedizin zu erhöhen?


    Die Bundesregierung steht der Erhöhung der Kapazitäten und dem Dialog mit den Ländern hierzu offen gegenüber, grundsätzlich entscheiden aber die Bundesländer über die Anzahl der Studienplätze.


    3. Wie plant die Bundesregierung, dem bundesweiten Ärztemangel zu begegnen?


    Nach Ansicht der Bundesregierung besteht kein akuter und flächendeckender Ärztemangel. Nichtsdestotrotz gibt es Regionen und Städte, in denen ein Mangel an Haus- oder Fachärzten vorherrscht. Die Bundesregierung erkennt dies an. Größtenteils besteht jedoch eine Fehlverteilung nach Fachgebieten, zwischen stationärer und ambulanter Versorgung und zwischen den Regionen. Es besteht in Zukunft teilweise die Notwendigkeit, diese Fehlverteilung zu korrigieren. Eine Stärkung der ländlichen Regionen und verbesserte Rahmenbedingungen für Hausärzte können hierzu beitragen. Davon abgesehen braucht es insbesondere Fortschritte bei der Digitalisierung und Entbürokratisierung, um die Ärzteschaft zu entlasten.


    4. Wie bewertet die Bundesregierung die Situation von Medizinstudenten im sog. Praktischen Jahr?


    Ärzte brauchen gute Ausbildungsbedingungen und eine qualifizierte Lehre. Die Bundesregierung erkennt den Bedarf der Verbesserung der Situation junger Mediziner im praktischen Jahr.


    5. Wie plant die Bundesregierung, der Abwanderung von Ärzten in das europäische Ausland z.B. die Schweiz oder Norwgen zu begegnen?


    Zum aktuellen Zeitpunkt liegen hierzu keine konkreten Pläne vor. Die Bundesregierung erkennt allerdings den Bedarf bei der Digitalisierung und der Entbürokratisierung, die Notwendigkeit einer angemessenen Vergütung und fairer steuerlicher Rahmenbedingungen.


    6. Wie bewertet due Bundesregierung die jüngst erwirkte "Verbesserung" der Tarifverträge zwischen den Unikliniken und des Marburger Bundes, welcher die Richtarbeitszeit auf 40h begrenzt und in der Realität nur zu mehr (teils unbezahlten) Überstunden führt?


    Die Bundesregierung ist erfreut ob des Umstands, dass eine Einigung zwischen den Tarifparteien erfolgt ist. Gleichwohl ist es nicht Sache der Bundesregierung, den konkreten Inhalt der Einigung, der beide Tarifparteien zugestimmt haben, zu kommentieren, da die Bundesregierung keine Tarifpartei ist.


    7. Wie bewertet die Bundesregierung die Situation des Pflegemangels in Deutschland?


    Die Bundesregierung bewertet die Versorgungslage in der Pflege in Deutschland differenziert. Hinsichtlich der Altenpflege besteht ein ausgeprägterer Pflegemangel, der einer angemessenen Adressierung bedarf. In der Kranken- und Gesundheitspflege stellt sich der Mangel weniger ausgeprägt als in der Altenpflege dar; teilweise stellen sich regionale Unterschiede dar; vor in den Bundesländern des Ostens ist der Mangel in der Kranken- und Gesundheitspflege weniger ausgeprägt bis nicht vorhanden. Nichtsdestotrotz bejaht die Bundesregierung die Notwendigkeit, ein angemessenes Patient-Pfleger-Verhältnis sicherzustellen.


    8. Was plant die Bundesregierung, um dem bundesweiten Pflegemangel zu begegnen?


    11. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um schnellstmöglich dem personellen Mangeln inenrhalt der Pflege zu begegnen?


    Die Fragen 8 und 11 werden auf Grund des Sachzusammenhangs zusammenhängend beantwortet. Die Bundesregierung erkennt die Notwendigkeit, die Versorgung in der Pflege nachhaltig und langfristig sicherzustellen, an und nimmt dieses Thema ernst. Es werden fortlaufend Maßnahmen zur Verwirklichung dieses Ziels evaluiert; konkrete Nennungen werden zu einem geeigneten Zeitpunkt erfolgen.


    9. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung, dass sich alle Fachberufe der Pflege zukünftig zumindest teilweise einem universitären Studium unterworfen sehen?


    10. Wie bewertet die Bundesregierung die zunehmende Akademisierung der Pflegeberufe?


    Die Fragen 9 und 10 werden auf Grund des Sachzusammenhangs zusammenhängend beantwortet. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass es verschiedener Zugangsmöglichkeiten zu Berufen in der Pflege bedarf. Eine reine Akademisierung der Pflegeberufe wird nicht befürwortet; hingegen kann nach Auffassung der Bundesregierung eine teilweise Akademisierung der Pflegeberufe zur Vermittlung tieferer Fachkenntnisse beitragen.


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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.

  • Es ist gemäß §33 Abs. 4 achtundvierzig Stunden lang möglich eine Nachfrage zu stellen.

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    8324-rsz-1rsz-1btlogo-png  Mitglied des Deutschen Bundestages & Präsidium


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