WAHL| XXI/003: Wahl der Landtagsvizepräsidentin

  • Wählen Sie Frau Hertz zur Landtagsvizepräsidentin? 7

    1. Ja (3) 43%
    2. Nein (2) 29%
    3. Enthaltung (2) 29%

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    Wahl der Landtagsvizepräsidentin



    Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen


    gemäß Art. 20 Abs. 1 BayV in Verbindung mit §§ 6 Abs. 1 und 7 Abs. 1 BayLTGeschO ist ein Stellvertreter für den Präsidenten des XXI. Bayerischen Landtages zu wählen. Entsprechend eröffne ich hiermit die Wahl, die nach den Vorschriften der Geschäftsordnung achtundvierzig Stunden lang andauert.


    Die Wahl ist hiermit eröffnet.

    Ministerpräsidentin des Freistaates Bayern a.D.

  • Marlen Hertz

    Hat den Titel des Themas von „WAHL| XX/003: Wahl der Landtagsvizepräsidentin“ zu „WAHL| XXI/003: Wahl der Landtagsvizepräsidentin“ geändert.
  • Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,


    ich stelle fest, dass für Frau Marlen Hertz drei Abgeordnete gestimmt haben. Es gab zwei Nein-Stimmen. Es haben sich zwei Mitglied des Hauses enthalten. Entsprechend hat Frau Marlen Hertz die nach § 19 Abs. 1 Geschäftsordnung erforderliche Mehrheit nicht erreichen können, womit auch kein Kandidat gewählt ist. Ein zweiter Wahlgang ist nach § 19 Abs. 3 i. V. m. § 18 Geschäftsordnung einzuleiten.