SONDERSITZUNG | XX/006: Eidesleistung der Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung

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    Präsident des Bayerischen Landtages

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    SONDERSITZUNG

    Eidesleistung der Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung



    Werte Kolleginnen und Kollegen,

    Werte Landtagsabgeordnete,

    Werte Gäste, Mitbürgerinnen und Mitbürger,



    herzlich willkommen im Bayerischen Landtag zu diesem feierlichen Anlass. Es ist mir eine große Ehre und Freude, Sie als Präsident dieses Hauses heute hier zu begrüßen. Wir haben uns versammelt, um erneut einen der wohl wichtigsten Momente in der Geschichte Bayerns zu begehen, ein neues Kapitel in unserer Regierungsgeschichte zu eröffnen – die Vereidigung der neuen Staatsregierung.



    Gemäß Art. 45 der Verfassung des Freistaates Bayern wurden zu Staatsministerinnen und Staatsministern folgende Personen berufen und vom Landtag in einer Abstimmung bestätigt - es sei mir der Verweis auf die Abstimmung über die Berufung der Herren und Frauen Staatsminister und des Stellvertreters des Ministerpräsidenten auf XX/006 gestattet:



    1. Frau Marlen Hertz zur Staatsministerin des Innern

    2. Herr Moritz Rehm-Häberlin zum Staatsminister für Landwirtschaft

    3. Herr Heinzel Knoller zum Staatsminister für Kultus

    4. Herr Paul Fuhrmann zum Staatsminister für Justiz

    5. Frau Dr. Oxana Koslowska zur Staatsministerin für Finanzen

    6. Herr Juan Muñoz zum Staatsminister für Wirtschaft


    Zur Stellvertreterin des Ministerpräsidenten wurde nach Art. 46 der Verfassung des Freistaates Bayern Frau Marlen Hertz bestimmt.



    Gemäß Art. 56 der Verfassung des Freistaates Bayern sind die genannten Personen dazu verpflichtet, einen Eid auf die Staatsverfassung vor dem Amtsantritt vor dem Landtag zu leisten. Entsprechendes ist Zweck dieser Sondersitzung. Ich bitte die genannten Personen, vorzutreten, und nachfolgenden Eid, den ich sogleich verlesen werde, zu leisten.



    Sehr geehrte Anwesende,



    bitte erheben Sie sich von ihren Plätzen



    Sehr geehrte Damen und Herren Staatsminister



    Sie wurden dazu berufen, genanntes Amt auszuüben, und wurden darin bereits durch den Bayerischen Landtag gemäß Art. 45 der Bayerischen Staatsverfassung bestätigt. Ich verlese den in Art. 56 der Bayerischen Staatsverfassung in Verbindung mit Art. 2 des Bayerischen Gesetzes über die Rechtsstellung der Mitglieder der Staatsregierung vorgeschriebenen Eid:





    "Ich schwöre Treue der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten."





    Ihnen steht es frei, die religiöse Beteuerung "So wahr mir Gott helfe!" oder jede andere Art der religiösen Beteuerung anzufügen - oder eben nicht anzufügen. Des Weiteren steht es Ihnen frei, statt der Formulierung "ich schwöre" eine andere Form der Bekräftigung zu verwenden. Bitte heben Sie Ihre rechte Hand und sprechen Sie den von mir verlesenen Eid nach.

  • Tritt nach vorne


    "Ich schwöre Treue der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten."

  • Ich schwöre Treue der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe!

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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.