Präsident des Bayerischen Landtages
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Entwurf zur Anpassung des TEIL VII der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag (GO)
Werte Kolleginnen und Kollegen,
Werte Landtagsabgeordnete,
es wird über nachfolgenden Gesetzentwurf des Kollegen Muñoz den Regularien der Geschäftsordnung entsprechend zweiundsiebzig Stunden lang debattiert.
Die Aussprache ist hiermit eröffnet.
DER LANDTAGSPRÄSIDENT
Alles anzeigenBayerischer Landtag
Zwanzigste Wahlperiode
Drucksache XX/XX
G e s e t z e n t w u r fder Fraktion der Allianz und des Abgeordneten Juan Muñoz
Entwurf zur Anpassung des TEIL VII der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag (GO)
A) Problem
I.) Für den Oppositionsführer gibt es bis dato keinerlei Regelungen, die ihn an irgendeiner Stelle in der Geschäftsordnung erwähnen, obwohl dieser Posten in der Landesverfassung verankert ist und dieser Posten für die Parteiendemokratie unersetzlich ist (Redereihenfolge im Landtag, Bündelung der Oppositionskräfte, Austausch von gemeinsamen Standpunkten der Oppositionsfraktionen, etc.)
II.) Bei vergangenen Wahlen, so auch bei dieser, herrscht Unklarheit darüber wer nun Oppositionsführer ist, da die Mandatsgröße der Oppositionsfraktionen gleich groß ist und somit keine mandatsstärkste Nicht-Regierungsfraktion festgestellt werden kann.
B) Lösung
I.) Position hinzufügen im Gesetzestitel bei Teil VII;
II.) Regeln schaffen indem Teil VII um einen 3. Abschnitt für die Wahl des Oppositionsführers ergänzt wird
C) Alternativen
keine
D) Kosten
keine
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A n l a g e 1