Stimmen Sie dem Änderungsantrag zu? 14
-
Ja (8) 57%
-
Nein (5) 36%
-
Enthaltung (1) 7%
Hiermit wird die Abstimmung zum Änderugsantrag der Allianz-Fraktion eingeleitet.
Alles anzeigenGeschätztes Präsidium,
ich reiche hiermit den folgenden Änderungsantrag ein. Die Änderungen im Vergleich zur Fassung der letzten Legislaturperiode wurden durch textliche Gestaltung bzw. Durchstreichung kenntlich gemacht.
ZitatAlles anzeigenDeutscher Bundestag
Zwanzigste Wahlperiode
Änderungsantrag
der Abgeordneten Lara Lea Friedrich, Allianz-Fraktion
zum Antrag auf Übernahme der Geschäftsordnung (Drs. XX/03)
Anlage 1
Ich stimme der Antragstellerin zu, dass sich die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags in der Vergangenheit durchaus bewährt hat. Im Praxistest wurden in der letzten Legislaturperiode meines Erachtens nach allerdings doch einige kleinere Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt. In § 1 werden Korrekturen der Formulierungen vorgenommen, für den weiteren Verlauf der laufenden Legislaturperiode sind diese aber wahrscheinlich und hoffentlich ohnehin nicht mehr von Relevanz. § 9 Nummer 1 soll in Zukunft nicht nur für Mitglieder des Bundestags und der Bundesregierung sondern für alle Redner gelten. § 9 Nummer 2 wurde angepasst, da Regierungs- und Bundesratsvertretern wegen des verfassungsrechtlich garantierten Rederechts das Wort nicht entzogen werden kann. In § 10 wurden Ergänzungen vorgenommen. Herbeizitierungen sollen künftig durch Beschluss des Bundestags erfolgen. Bis der Herbeizitierung Folge geleistet wird, sollen Debatten künftig unterbrochen werden. Wird einer Herbeizitierung nicht rechtzeitig Folge geleistet, ist die Bundesregierung zu rügen. § 16 Nummer 1 wird an die Regelungen angepasst, die auch in der Vergangenheit bereits im Deutschen Bundestag angewandt wurden. § 19 und § 20 orientieren sich in Zukunft an ohnehin anderweitig geltenden gesetzliche Bestimmungen, nach denen sich der Deutsche Bundestag zu richten hat. § 21 gleicht den neuen Regelungen aus § 13. In § 34 wird die Möglichkeit der Abweisung eines derartigen Antrags gestrichen. In § 36 Nummer 1 wird die Dauer, die zur Möglichkeit der Verlängerung zwischen Ende der Debatte und Ablauf der Stellungnahmefrist liegen muss, um 48 Stunden verkürzt. Ich denke, dass ich auf alle Änderungen eingegangen bin und würde mich sehr über die Zustimmung der Mehrheit des Deutschen Bundestags freuen. Vielen Dank!