XIX/082 Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes

  • Folgender Antrag steht zur Debatte:


    Die Debatte dauert 72 Stunden.

    Das Wort hat die Bundesregierung.

  • Geschätztes Präsidium,


    durch den vorliegenden Antrag werden Änderungen am Bundesfernstraßenmautgesetz vorgenommen. Es wird eine Absenkung des Mautteilsatzes der Infrastrukturkosten und die geringfügige Anhebung des Mautteilsatzes der Luftverschmutzungskosten vorgenommen. Die Infrastrukturkosten werden um die Kosten der Verkehrspolizei bereinigt, um somit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs Rechnung zu tragen, welches der Klage einer polnischen Spedition stattgab und entschied, dass diese Kosten nicht angelastet hätten werden dürfen. Zudem wird geregelt, dass mit der Verabschiedung des Entwurfs auch Fernbusse in die Maut einbezogen werden. Die Ausnahmeregelung für Kraftomnibusse, die für den Verkehr gemäß § 42a Personenbeförderungsgesetz bestimmt sind, wird gestrichen. Durch diese Anpassung werden auch die Wettbewerbsbedingungen für Straßen- und Schienenverkehre harmonisiert.