BMELV I Pressemitteilung zur Einschränkung von Titandioxid in kosmetischen Mitteln

  • IIIIIIIII BMELV zur Einschränkung von Titandioxid in kosmetischen Mitteln


    Pressemitteilung

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    Bonn, den 05. Jänner 2024


    Um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor gefährlichen Substanzen zu gewährleisten, wird die Verordnung über kosmetische Mittel erweitert. Dabei wird der Gebrauch von Titandioxid in kosmetischen Mitteln ergänzend zu den Bestimmungen in Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 weiter eingeschränkt. Bislang wird der Stoff eingesetzt, um als Weißpigment Produkte optisch aufzuhellen und als physikalischer UV-Filter in Sonnenschutzmitteln zur Anwendung kommt.


    Nach neuerlicher wissenschaftlicher Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Jahre 2021 zeigten sich für den Stoff, der bislang als E171 auch in Lebensmitteln zugelassen war, der Verdacht auf Karzinogenität (Krebserregung) und Genotoxizität (Erbgutveränderung) bei oraler Aufnahme. Bereits 2020 wurde in Frankreich deshalb der Gebrauch von Titandioxid in Lebensmitteln und 2022 auch EU-weit verboten.


    Der fortwährende Gebrauch von Titandioxid in verschluckbaren kosmetischen Mitteln wie Zahnpasta, Lippenstiften und Lippenpflegeprodukten als CI 77891 nach Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 Anhang IV besorgt die Bundesregierung, weshalb dieser Anwendungsbereich durch Änderung der Verordnung über kosmetische Mittel eingeschränkt werden soll. Der Einsatz in Sonnenschutzmitteln nach Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 Anhang VI in Nanoform bleibt davon jedoch unberührt, da bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine (orale) Aufnahme zu erwarten ist. Der Einsatz von Titandioxid in Sonnenschutzprodukten für die Lippen ist bereits nicht erlaubt und benötigt keine weitere Regelung.


    Außerhalb von kosmetischen Mitteln wird Titandioxid als Weißpigment auch in Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt und Tätowiermitteln eingesetzt. Der Einsatz in Bedarfsgegenständen, beispielsweise als Nanomaterial in Silikonformen, wird nicht angetastet werden, da nach Erkenntnissen des Bundesamts für Risikobewertung keine derartige Stoffmigration erwartet wird, die zu krebserregenden und erbgutschädigenden Konzentrationen in Lebensmitteln führen würde. Auch der Einsatz in Tätowiermitteln bleibt unberührt, da die Aufnahme von Titandioxid in den Körper nicht oral erfolgt. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz rät Bürgerinnen und Bürgern allerdings vom Gebrauch von titandioxidhaltigen Tätowiermitteln ab, bis weitere wissenschaftliche Erkenntnisse zu diesem Anwendungsbereich vorliegen.


    Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz steht mit den europäischen Partnerländern und der Europäischen Kommission im Kontakt, um eine EU-weite Beschränkung des Titandioxid-Gebrauchs in kosmetischen Mitteln zu erwirken und für harmonisierte Regelungen innerhalb der Europäischen Union zu sorgen. Nur so kann ein umfassender Schutz der deutschen Bevölkerung und der Bevölkerungen der anderen europäischen Staaten gewährleistet werden.


  • Ein Minister für das Volk.

    Im gegensatz zu seinem Vorgänger.

    Sie konnen mich kreuzweise!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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