XIX/029 Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung für Pflege- und Heimkinder und zur Änderung weiterer Gesetze

  • Hiermit eröffne ich die Debatte zu folgendem Antrag:


    Die Debatte dauert 72 Stunden.

    Das Wort erhält der Bundesminister Herr Gerold von Hohenelmen-Lützburg .

  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    geschätzte Kolleginnen und Kollegen,


    mit dem Ihnen vorliegenden Gesetz sollen junge Menschen finanziell entlastet werden, die in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder in einer Pflegefamilie leben oder mit ihrem Kind in einer gemeinsamen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe betreut werden.


    Bisher müssen junge Menschen bis zu 25 Prozent ihres Einkommens aus Ausbildung oder anderen Tätigkeiten an das Jugendamt abgeben, wenn sie in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder in einer Pflegefamilie leben. Gleiches gilt für alleinerziehende Mütter und Väter, die mit ihrem Kind in einer gemeinsamen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe betreut werden.


    Um jungen Menschen den Start in eine selbstbestimmte und unabhängige Zukunft zu erleichtern, soll diese Kostenheranziehung in Zukunft wegfallen. Darauf zielt ein vom Bundesfamilienministerium vorgelegter Gesetzentwurf ab. Die Regelung sieht vor, dass auch Ehegattinnen und Ehegatten sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner der jungen Menschen und Leistungsberechtigten von der Kostenbeitragspflicht befreit werden.


    Ich würde mich freuen, wenn wir diesen Antrag geschlossen über die Parteigrenzen beschließen können, denn es geht dabei wirklich um die gute Sache!


    Herzlichen Dank.

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    Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

    Mitglied des Landtags von Nordrhein-Westfalen