Erklärung der unerschütterlichen Unterstützung des Deutschen Bundestags für den Staat Israel und zur Verurteilung der Kriegshandlungen gegen Israel durch den Iran und assoziierte Kräfte
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. Seit dem Terrorangriff der Hamas 07. Oktober 2023 sieht sich der Staat Israel in verstärktem Maße Angriffen und Aggressionen historischen Ausmaßes ausgesetzt. Hinzugetreten ist nun eine Intensivierung der israelfeindlichen Aggressionen durch den Iran - der Staat Israel sieht nun sich einer historischen Bedrohungslage, welche in der nun fünfundsiebzig Jahre andauernden Geschichte ihres Gleichen vergeblich sucht, ausgesetzt.
2. Der deutsche Bundestag verurteilt - genauso wie die Bundesregierung und die Bundespräsidentin - die Raketenangriffe des Irans auf Israel. Es handelt sich hierbei um barbarische Angriffe, deren Zweck und Ausrichtung schlicht die Gefährdung des Staates Israel in seiner Sicherheit und die Stiftung von Chaos und Unordnung im Nahen Osten darstellen. Der Iran setzt leichtfertig das Leben von Israelis auf das Spiel und handelt ohne jedwede Rücksicht auf menschliches Leben. Die Angriffe sind durch nichts zu rechtfertigen. Die Behauptung Ali Khameneis, »das bösartige zionistische Regime [werde angemessen] bestraft«, weist der deutsche Bundestag auf das Schärfste zurück. Bei dem Schlag der israelischen Armee gegen eine vermeintliche »Konsular«-Einrichtung des Irans im syrischen Damaskus handelt es sich nicht um einen völkerrechtswidrigen Angriff, sondern um einen rechtmäßigen Präventivschlag gegen einen Unterschlupf für Terroristen, welcher sich notwendig gezeigt, um mögliche Gefahren für Israel zu unterbinden. Den Raketenangriffen des Irans fehlt wiederum jedwede Legitimation. Jene sind aus einer islamistischen und judenfeindlichen Grundhaltung, aus der die Ansicht, Israel als mehrheitlich jüdisch geprägter Staat habe keinerlei Existenzrecht, herauswächst, motiviert.
3. Der deutsche Bundestag bekennt sich unerschütterlich zum Existenzrecht des Staates Israel. Israels Existenzrecht ist unantastbar! Jeder Akteur auf der internationaler Bühne, der sich gegen Israels Existenzrecht wendet, hat mit der felsenfesten Missbilligung dessen seitens des deutschen Bundestages zu rechnen. Der Bundestag steht in unbeugsamer Solidarität zum Staat Israel und setzt alles daran, Israels Rolle auf internationaler Bühne zu stärken und auf seine Sicherheit durch geeignete Mittel hinzuwirken.
4. Der deutsche Bundestag nimmt die Äußerung seitens eines Mitglieds des nationalen Sicherheitsausschuss im Parlament des Irans, »eine Waffe, die sie vorher noch nicht genutzt haben« im Falle einer Retaliation des Staates Israel zu verwenden, zur Kenntnis und verurteilt jene als Androhung einer Verwendung von Massenvernichtungswaffen auf das Schärfste. Jene nukleare Rhetorik ist inakzeptabel und ein weiterer schamloser Versuch seitens des Irans, den Konflikt zu eskalieren. Der Bundestag ist eiserner Auffassung, solcher Rhetorik im Rahmen seiner Möglichkeiten Einhalt zu gebieten und jener durch geeignete Maßnahmen Einhalt zu gebieten.
5. Der deutsche Bundestag hat Kenntnis von den Aktivitäten des Irans zu Gunsten anderer totalitärer und imperialistisch agierender Staaten wie etwa die Lieferung von Kampfdrohnen an die Russische Föderation, welche den russischen Angriffskrieg in der Ukraine fördern und verurteilt jene als weiteren Versuch, die internationale (völkerrechtsbasierte) Ordnung zu destabilisieren.
6. Inländische Strömungen, welche die Kampfhandlungen und weitere Aggressionen des Irans gegen Israel gutheißen, werden vom deutschen Bundestag zur Kenntnis genommen und auf das Schärfste verurteilt. Hierbei sind insbesondere rechts-, links- und islamextremistische Strömungen zu nennen. Der deutsche Bundestag bekräftigt die Notwendigkeit einer konsequenten Strafverfolgung jener Strömungen nach den Vorschriften des geltenden Strafrechts.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, ...
1. die herausragenden Beziehungen und politischen Verbindungen zwischen Deutschland und Israel weiter zu erhalten, zu vertiefen, auszubauen und zu fördern;
2. hierbei insbesondere den Kräften im Nahen und Mittleren Osten entgegenzuwirken, die das Existenzrecht Israels in Frage stellen oder die Sicherheit Israels offen bedrohen;
3. Israel und legitime Interessen Israels in internationalen Organisationen vor einseitigen Angriffen zu schützen;
4. das vielfältige jüdische Leben als wichtigen Bestandteil des heutigen Deutschlands zu würdigen, zu schützen und zu fördern, und sich somit stets entschlossen und mit allen Mitteln des demokratischen Rechtsstaats dem Antisemitismus, ob in Deutschland, Europa oder in anderen Teilen der Welt, entschieden entgegenzustellen;
5. weiterhin für die Existenz und die legitimen Sicherheitsinteressen des Staates Israel als ein zentrales Prinzip der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik aktiv einzutreten und sich insbesondere für den Erhalt der Integrität seines vollständigen Territoriums, welches die Golanhöhen umfasst, engagieren.
III. Der deutsche Bundestag fordert den Iran und seine assoziierten Kräfte auf,
1. seine Unterstützung für totalitäre Staaten - insbesondere militärischer Natur - einzustellen und damit nicht weiter an der Destabilisierung der internationalen Friedensordnung mitzuwirken;
2. seine Aggressionen gegenüber dem Staate Israel unverzüglich einzustellen, sich deeskalierend zu zeigen und so das Ausbrechen eines Flächenbrandes im nahen Osten zu vermeiden.
der Abgeordneten Dr. Samira Y. Ashfahdi und der Fraktion der CDSU
Personeller Zustand des deutschen Gesundheitswesens
Anlage 1
Dr. S. Ashfahdi und Fraktion.
Bemerkungen
Sollte ein Zeitrahmen von mehr als drei Tagen zur suffizienten Beantwortung der Anfrage notwenig sein, so ist die Fraktion der CDSU gerne bereit, diesem wohlwollend zuzustimmen.
Alles anzeigen
Die Bundesregierung hat 7 Stunden Zeit zur Beantwortung der Anfrage.
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes mit Vorblatt.
Ich bitte, die Beschlussfassung des Bundestages herbeizuführen.
Der Bundesrat hat auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.
Federführend ist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Mit freundlichen Grüßen
- Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland -
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
A. Problem und Ziel
Im Jugendstrafrecht sind sowohl Strafbefehl als auch beschleunigte Verfahren unzulässig. Einerseits führt dies dazu, dass das Strafverfahren vor allem bei weniger schwerwiegenden Delikten unnötig in die Länge gezogen wird, indem an Ressourcen der Justiz nicht gespart wird. Andererseits entfällt durch eine längere Dauer des Strafverfahrens eine Wirkung der Sanktion, welche in direktem zeitlichen Zusammenhang mit der Tat fällt. Durch diesen Umstand wird ein direktes Einwirken auf den Jugendlichen verunmöglicht.
B. Lösung
Durch eine Änderung des Jugendgerichtsgesetzes sollen das beschleunigte Verfahren und der Strafbefehl auf Jugendliche angewandt werden können, sodass ein direktes Einwirken auf den Jugendlichen ermöglicht wird, da jene in Folge der Änderung unmittelbar die Konsequenzen ihres Handelns erfahren.
An den Präsidenten des deutschen Bundestages Herrn Toni Kamm MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes mit Vorblatt.
Ich bitte, die Beschlussfassung herbeizuführen.
Der Bundesrat hat auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.
Federführend ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Mit freundlichen Grüßen
- Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland -
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes
A. Problem und Ziel
Deutschland kann zwei weitere Kernreaktoren, nämlich Krümmel und Gundremmingen B, wieder in Betrieb nehmen. Kernkraft ist eine sichere, kostengünstige und klimafreundliche Methode zur Stromerzeugung - eine Wiederinbetriebnahme ist daher sowohl mit Blick auf die Strompreise als auch auf die energiepolitische Unabhängigkeit Deutschlands sinnvoll und geboten.
Wegen des Angriffskrieges Rußlands gegen die Ukraine und der daraus resultierenden Preiserhöhungen und Energieknappheit brauchen wir nun Maßnahmen, um die Abhängigkeit zu verringern. Versorgungssicherheit ist in Krisenzeiten wichtiger als Ideologie. Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass Atomkraftwerke für die Stärkung der Energieunabhängigkeit von entscheidender Bedeutung sind und stimmt mit dem Weltklimarat überein, dass Atomkraftwerke beim Klimaschutz eine große Rolle spielen müssen. Wir erkennen an, dass die atomare Energiegewinnung umweltfreundlich, zuverlässig und sicher ist. Deshalb haben wir die Laufzeiten der bestehenden Atomkraftwerke verlängert.
Daher hat das Bundeswirtschaftsministerium in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium beschlossen auch die AKW´s Krümmel und Gundremmingen B zu reaktivieren und bitte Sie daher um Zustimmung zur Änderung des Gesetzes.
An den Präsidenten des deutschen Bundestages Herrn Toni Kamm MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes mit Vorblatt.
Ich bitte, die Beschlussfassung herbeizuführen.
Der Bundesrat hat auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.
Federführend ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Mit freundlichen Grüßen
- Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland -
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes
A. Problem und Ziel
Deutschland kann zwei weitere Kernreaktoren, nämlich Krümmel und Gundremmingen B, wieder in Betrieb nehmen. Kernkraft ist eine sichere, kostengünstige und klimafreundliche Methode zur Stromerzeugung - eine Wiederinbetriebnahme ist daher sowohl mit Blick auf die Strompreise als auch auf die energiepolitische Unabhängigkeit Deutschlands sinnvoll und geboten.
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes mit Vorblatt.
Ich bitte, die Beschlussfassung des Bundestages herbeizuführen.
Der Bundesrat hat auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.
Federführend ist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Mit freundlichen Grüßen
- Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland -
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
A. Problem und Ziel
Im Jugendstrafrecht sind sowohl Strafbefehl als auch beschleunigte Verfahren unzulässig. Einerseits führt dies dazu, dass das Strafverfahren vor allem bei weniger schwerwiegenden Delikten unnötig in die Länge gezogen wird, indem an Ressourcen der Justiz nicht gespart wird. Andererseits entfällt durch eine längere Dauer des Strafverfahrens eine Wirkung der Sanktion, welche in direktem zeitlichen Zusammenhang mit der Tat fällt. Durch diesen Umstand wird ein direktes Einwirken auf den Jugendlichen verunmöglicht.
B. Lösung
Durch eine Änderung des Jugendgerichtsgesetzes sollen das beschleunigte Verfahren und der Strafbefehl auf Jugendliche angewandt werden können, sodass ein direktes Einwirken auf den Jugendlichen ermöglicht wird, da jene in Folge der Änderung unmittelbar die Konsequenzen ihres Handelns erfahren.
Ich stelle fest, der Antrag hat schon die unumstößliche absolute Mehrheit der Stimmen aller Abgeordneten des Bundestages erreicht und wurde damit angenommen.
forum.politik-sim.de in der WSC-Connect App bei Google Play
forum.politik-sim.de in der WSC-Connect App im App Store
Download
Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.Weitere InformationenSchließen