Beiträge von Jan Friedländer

    Ich sehe das ähnlich wie Friedländer. Es geht hier nicht um die äußere Gestaltung des Antrags, sondern die redaktionelle Fassung seines Inhalts. Das Handbuch der Rechtsförmlichkeit hat über hundert Seiten und ist stinklangweilig. Meinetwegen kann man die alte Fassung im Spoiler verstecken und für die Neuregelung etwa formulieren: "§ 1 des Mindestlohngesetzes wird wie folgt neu gefasst." Das macht es übersichtlicher für die spätere Verkündung, gleichzeitig weiß aber jeder, was geändert werden soll. Würde man die Gesetzesanträge so schreiben, wie in dem Handbuch beschrieben, müsste man sich gerade bei längeren Gesetzen erst einmal Klarheit über die alte Rechtslage verschaffen.

    Ich muss ganz ehrlich sagen es ist auch eine Frage des zeitlichen Aufwands. Möchte man wirklich alles so genau wie im RL simulieren, dann wäre dieser zeitliche Aufwand bei juristischen Dingen enorm. Persönlich hab ich vollstes Verständnis für alle die es gerne so handhaben, einfach weil es ihnen vermutlich Spaß und Freude bereitet. Aber es sollte hier niemandem vorgeschrieben werden. Wichtig ist doch, dass die Sim jedem Spaß macht, dabei auch noch verständlich bleibt und mir würde das definitiv keinen Spaß machen, auch weil es Zeit frisst, die ich nicht immer habe.

    Ich bitte dich, das ist doch nicht der erste Änderungsantrag der so gestellt wurde. Wenn ihr Leute hier vergraulen wollt, mit eurem Detailwahnsinn, dann macht weiter so. Ich halte es wie immer, ein Antrag soll lesbar und verständlich sein und dem üblichem Aufbau (Titel, Antragsteller, Inhalt, Begründung) folgen und ansonsten ist niemanden vorzuschreiben wie er zu arbeiten hat.

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    2. Wahlperiode



    Antrag


    der Fraktion VORWÄRTS! - Die Linksdemokraten, vertreten durch den Abgeordneten Jan Friedländer.



    Änderung des Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)


    das Gesetz wird wie folgt geändert:





    Alt:


    § 1 Mindestlohn

    (1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber.

    (2) Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1. Januar 2015 brutto 8,50 Euro je Zeitstunde. Die Höhe des Mindestlohns kann auf Vorschlag einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden.
    (3) Die Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen gehen den Regelungen dieses Gesetzes vor, soweit die Höhe der auf ihrer Grundlage festgesetzten Branchenmindestlöhne die Höhe des Mindestlohns nicht unterschreitet.




    Alt:


    § 1 Mindestlohn
    (1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber.

    (2) Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1. Januar 2021 brutto 11,00 Euro je Zeitstunde. Ab dem 1. Januar 2022 brutto 12,00 Euro je Zeitstunde. Ab dem 1. Januar 2023 brutto 13,00 Euro je Zeitstunde. Die Höhe des Mindestlohns kann auf Vorschlag einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden.

    (3) Die Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen gehen den Regelungen dieses Gesetzes vor, soweit die Höhe der auf ihrer Grundlage festgesetzten Branchenmindestlöhne die Höhe des Mindestlohns nicht unterschreitet.




    Begründung:


    Der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von derzeit 9,19 Euro pro Stunde ist zu niedrig. Er verhindert keine Niedriglohnbeschäftigung, da er weit unterhalb der
    Niedriglohnschwelle liegt. Diese Schwelle, die zwei Drittel des mittleren Einkommens in Deutschland markiert, lag bereits 2010 bei 10,36 Euro pro Stunde, 2014 bei 11,09
    Euro. Der Mindestlohn muss weiterhin so bemessen sein, dass nach einem vollen Arbeitsleben eine armutsfeste Rente erreicht wird. Die Bundesregierung selbst berechnet, dass das derzeit 12,63 Euro pro Stunde sind. Deshalb muss der Mindestlohn perspektivisch auf 13 Euro pro Arbeitsstunde erhöht werden. Dies soll bis zum Jahr 2023 erfolgen.


    Schön, dass Sie das immerhin schon selbst als Trägheit erkannt haben. ;)

    Ich hab dir doch meine Bewerbung für den Bundestag schon geschickt, warum willst du jetzt noch mal eine extra Mail? Hier sind alle Listen, Vorwärts hat zwei Sitze, die ersten beiden Namen sind die Abgeordneten unserer Partei.