Beiträge von Dr. Irina Christ

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    Präsidentin des Deutschen Bundestages

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    Sehr geehrte Kollegen und Kollegen,


    der Bundesrat hat gegen nachfolgendes Gesetz Einspruch erhoben:


    In Anbetracht der Kürze der Zeit wird das Bundestagspräsidium den Einspruch als überstimmt i. S. d. Artikel 77 GG betrachten, wenn bis Sonntag, 18 Uhr, eine absolute Mehrheit der Mitglieder des Hauses für die Zurückweisung des Einspruches gestimmt haben. Er wird als nicht zurückgewiesen betrachtet, wenn eine absolute Mehrheit der Mitglieder des Hauses bis dahin gegen die Zurückweisung des Einspruches gestimmt hat. Andernfalls wird sich der kommende Bundestag mit dem Einspruch befassen.

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    Präsidentin des Deutschen Bundestages

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    Sehr geehrte Kollegen und Kollegen,


    der Bundesrat hat gegen nachfolgendes Gesetz Einspruch erhoben:

    In Anbetracht der Kürze der Zeit wird das Bundestagspräsidium den Einspruch als überstimmt i. S. d. Artikel 77 GG betrachten, wenn bis Sonntag, 18 Uhr, eine absolute Mehrheit der Mitglieder des Hauses für die Zurückweisung des Einspruches gestimmt haben. Er wird als nicht zurückgewiesen betrachtet, wenn eine absolute Mehrheit der Mitglieder des Hauses bis dahin gegen die Zurückweisung des Einspruches gestimmt hat. Andernfalls wird sich der kommende Bundestag mit dem Einspruch befassen.

    Ja.

    § 17 vDGB


    (6) Der Bundesrat fasst seine Beschlüsse, abweichend von § 9, mit der absoluten Mehrheit seiner Stimmen. Entscheidend sind nicht die abgegebenen Stimmen, sondern die Gesamtzahl der Stimmen des Bundesrats.


    Mal eine Sim-Rechtliche Frage,


    Wenn ich einer "Partei" beitrete die aber nicht als Partei gilt (z.B.: PNS, BSV) verliere ich dann mein Mandat im TH Landtag? In der GO vom TH-LT steht dazu nämlich nichts (oder ich habe es nicht gesehen).


    Zumal die gewählten dieser Vereinigungen ja auch formal als Unabhängige gewählt wurden.

    Dazu haben wir dieses schnieke, vielzitierte Urteil: 3 BvT 2/20 - Verfahren nach § 20 Abs. 2 vDGB bezüglich Besetzung eines vakanten Landtagsmandates der Grünen Demokraten im Thüringer Landtag durch ein Mitglied der Sozialdemokratischen Partei


    Das heißt, wenn Du zur PNS etwa gehst, verlässt Du die Liste Leon Mus und verlierst damit Dein Mandat, weil ein Mandat, das einer bestimmten Wahlliste zusteht, nicht durch ein Mitglied einer anderen Wahlliste besetzt werden darf.

    Also das Punktesystem ist zunächst erstmal eine Ausdifferenzierung der Stärke der möglichen Verwarnungen. Diese Ausdifferenzierung halte ich im Prinzip schon für sinnvoll, weil nicht jeder Verstoß gleichwertigen Schaden auf die Simulation nimmt, was ja in der Natur der Sache liegt. Man könnte es natürlich ausgestalten, Frage ist halt, ob die Spielerschaft die Ausdifferenzierung behalten will, es etwas weniger ausdifferenziert macht oder es irgendwie ganz anders gestaltet. Auf jeden Fall eine Frage, die wir klären müssen.


    Ob wir Beiträge löschen sollten, ist natürlich nochmal eine andere Frage. Ich muss da Andreas Brandstätter zustimmen, dass das natürlich ein sehr harter Einschnitt ist. Noch habe ich Entsprechendes nicht reingeschrieben, aber wenn, dann wäre ich dafür, dass wir die Fälle, in denen das in Betracht kommt, eng fassen (nur bei schweren Verstößen) und entsprechend auch - wie von Andreas Brandstätter angeregt - transparent gestalten.

    Im Namen der CDSU schlage ich Herrn Abgeordneten von Hohenelmen -Lützburg für das Amt des Ministerpräsidenten vor.

    Der Wahlvorschlag ist eh nicht gültig da der MP in NRW ein Landtagsmandat haben muss. Christian von Wildungen

    Naja, es kommt dabei auf die Auslegung des § 14 VI vDGB an.

    Sticht Landesverfassung nicht vDGB?

    vDGB sticht Landesverfassung.

    Im Namen der CDSU schlage ich Herrn Abgeordneten von Hohenelmen -Lützburg für das Amt des Ministerpräsidenten vor.

    Herr Dr. von Wildungen, zum einen sind Sie nicht Mitglied dieses Hauses und haben damit keine Rechte einen Vorschlag einzureichen und zum anderen ist die CDSU im Landtag NRW keine Fraktin noch gehört sie einer an, daher wird der Vorschlag nicht zugelassen.

    Ich will ja Wildungen nicht beispringen, aber:

    § 14 vDGB


    (6) Mitglieder eines Bundeslandes, welche nicht dem Landtag angehören, besitzen alle Rechte eines Landtagsabgeordneten, abgesehen von der Möglichkeit einer Kandidatur für das Landtagspräsidium und der Möglichkeit an Wahlen und Abstimmungen im Landtag teilzunehmen.


    Ein starkes Stück, daß Sie sich hier hinstellen und für den Freistaat Bayern bzw. die Staatsregierung sprechen wollen, wenn es doch von vornerein absehbar war, daß Sie abberufen werden sollten. Ja, Sie sind noch im Amt und ja, grundsätzlich ist Äußeres und Europa noch ihre Aufgabe. Trotzdem zeugt es nicht grade von Kollegialität ohne Absprache mit dem Ministerpräsidenten oder dem restlichen Kabinett so eine Kaffeefahrt zu unternehmen.

    Man mag vom Reiseziel halten, was man will, darüber kann man streiten, aber es ist 1. noch nicht klar, ob es überhaupt zu einer vorzeitigen Abberufung kommt und ob diese eine Mehrheit finden wird, ist das Abstimmungsverhalten der einzelnen Abgeordneten doch überhaupt nicht klar, womit Herr Lefevre immer noch als Mitglied der Staatsregierung agiert, und 2. gilt immer noch das Ressortprinzip aus Artikel 51 I BV.

    Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,


    ich habe dem Herrn Bundeskanzler meinen Wunsch, meine Person dem Herrn Bundespräsidenten zur Entlassung vorzuschlagen, mitgeteilt. Wie Sie sicher wissen, haben der Herr Bundeskanzler und ich in einigen Sachfragen, insbesondere in Sachen Außenpolitik und Unterstützung der Ukraine fundamentale Differenzen. Ich empfinde die Unterstützung für die Ukraine als deutlich unzureichend und habe dies entsprechend kommuniziert. Diese Bundesregierung weigert sich, die aus meiner Sicht notwendigen Maßnahmen wie einen Nato-Beitritt zu unterstützen. Meine Positionen habe ich mehrfach entsprechend artikuliert, doch sie haben keinen Anklang gefunden. Ich sehe mich daher nicht weiter in der Lage, weiterhin Mitglied des Bundeskabinettes zu sein und habe entsprechend um meine Entlassung gebeten. Bezeichnend finde ich dies vor allem für die SDP, die sich sonst stets gegen den Faschismus engagiert hat und immer klar Stellung bezogen hat. Scheinbar hat man dort mit dieser Linie gebrochen, lässt "Kein Fußbreit dem Faschismus" zur Phrasendrescherei verkommen und die Russische Föderation, die ein friedlebendes Nachbarland in faschistoider Manier angegriffen hat, gewähren. Sehr schade. Schließen möchte ich mit Elie Wiesel wie folgt: Man muss Partei ergreifen. Neutralität hilft dem Unterdrücker, niemals dem Opfer, Stillschweigen stärkt den Peiniger, niemals den Gepeinigten. Vielen Dank.

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    Präsidentin des Deutschen Bundestages

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    Sehr geehrte Kollegen und Kollegen,


    über nachfolgenden Antrag wird für exakt zweiundsiebzig Stunden abgestimmt werden:

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    Präsidentin des Deutschen Bundestages

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    Sehr geehrte Kollegen und Kollegen,


    über nachfolgenden Antrag wird für exakt zweiundsiebzig Stunden abgestimmt werden: