Ich möchte mich an der Stelle auch dafür entschuldigen das so kurzfristig der "alte" bzw. noch dieser Bundestag sich damit beschäftigen muss. Ich hatte in den letzten Tagen recht wenig Zeit für die Bearbeitung der BR-Anträge.
Auch die Abstimmungen haben deutlich länger gebraucht als ich gehofft hatte.
An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Ministerpräsidenten Leon Mus
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf einer Ergänzung des Betäubungsmittelgesetzes mit Begründung und Vorblatt.
Federführend ist das Bundesministerium des Innern.
Entwurf für eine Ergänzung des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG)
A. Problem und Ziel
Bei der Bekämpfung von Rauschgiftkriminalität sind die Strafverfolgung- und Justizbehörden in Deutschland stark überlastet und stecken ihre Ressourcen zunehmend in die Verfolgung und Bestrafung von Konsumierenden, statt sich den Verteilern und Händlern zu widmen.
Gleichzeitig gibt es empirische Evidenz, dass in vielen Fällen Konsumierende durch die Strafe nicht vom Konsum abgehalten werden, sondern häufig tiefer in eine soziale Abwärtsspirale gelangen.
Somit kann die aktuelle Drogenpolitik, selbst nach der Legalisierung von Cannabis, weiterhin als gescheitert angesehen werden. Ein effizienter und wirkungsvoller Handlungsgang bei der Unterstützung von Gelegenheits- und Dauerkonsumierenden, bei einer gleichzeitigen Fokusierung gegen die Verbreitenden ist anzustreben.
B. Lösung
Durch die Entkriminalisierung des sogenannten Eigenbedarfs in geringen Mengen, können sich Straf- und Justizbehörden auf diejenigen konzentrieren, die illegalen Substanzen verbreiten. Gleichzeitig kann durch die Einführung der PSU (Phsychisch-Soziale Untersuchung) Konsumierenden besser geholfen werden und ihre Rolle innerhalb der Rauschgiftkriminalität besser analysiert werden, um so mit einem größeren Nutzungsfaktor Maßnahmen einzuleiten.
Die PSU wird nach portugiesischen Vorbild eingeführt. Dort zeigen viele wissenschaftliche Studien. dass die Entkriminalisierung von Rauschmitteln für den Eigenbedarf keinen Anstieg des Konsums bedeutet, sondern sich positiv auf die Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität auswirkt.
C. Alternativen
Keine.
Begründung
siehe Vorblatt
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In Anbetracht der Kürze der Zeit wird das Bundestagspräsidium den Einspruch als überstimmt i. S. d. Artikel 77 GG betrachten, wenn bis Sonntag, 18 Uhr, eine absolute Mehrheit der Mitglieder des Hauses für die Zurückweisung des Einspruches gestimmt haben. Er wird als nicht zurückgewiesen betrachtet, wenn eine absolute Mehrheit der Mitglieder des Hauses bis dahin gegen die Zurückweisung des Einspruches gestimmt hat. Andernfalls wird sich der kommende Bundestag mit dem Einspruch befassen.
An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Ministerpräsidenten Leon Mus
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr (Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz – BwBBG)mit Begründung und Vorblatt.
Federführend ist das Bundesministerium der Verteidigung
Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr (Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz – BwBBG)
A. Problem und Ziel
Der völkerrechtswidrige und durch nichts zu rechtfertigende Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine manifestiert eine Zeitenwende für unseren Kontinent. Seit dem 24. Februar 2022 führt Russland Krieg gegen die Ukraine in einem Ausmaß und in einer Brutalität, vor allem gegen die Zivilbevölkerung und zivile Infrastruktur, wie wir es in Europa nicht mehr für möglich gehalten haben. Das hat nachhaltige Auswirkungen auf die gesamte europäische Sicherheitsordnung, die vor fundamentalen Veränderungen steht. Sicherheit ist in Europa nicht mehr selbstverständlich. Sie muss täglich errungen und verteidigt werden. Unsere Sicherheit und die Sicherheit der kommenden Generationen werden deshalb auch davon abhängen, welche Investitionen in unsere Streitkräfte wir heute anschieben.
Damit die Bundeswehr angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Bedrohungslage ihre Aufgaben zur Landes- und Bündnisverteidigung auch zukünftig ohne Einschränkung erfüllen kann, muss ihre Einsatzfähigkeit unverzüglich und schnellstmöglich erhöht werden.
B. Lösung
Wegen der plötzlichen und fundamentalen Änderung der sicherheits- und verteidigungspolitischen Lage in Europa, die zu einem starken Anstieg des Bedarfs an militärischen Gütern und Dienstleistungen geführt hat, wird es dem Bundesministerium der Verteidigung und seinem Geschäftsbereich als Auftraggeber ermöglicht, für einen beschränkten Zeitraum, der für eine zeitnahe Erhöhung der Einsatzfähigkeit erforderlich ist, vergaberechtliche Erleichterungen zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge anzuwenden. Durch die Regelungen dieses Gesetzes kann die Vergabe öffentlicher Aufträge schneller durchgeführt werden, als dies nach der aktuellen Rechtslage möglich ist.
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
Für die Haushalte des Bundes und der Länder, einschließlich der Kommunen entstehen keine neuen Ausgaben.
Anlage 1
Begründung
[optional]
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In Anbetracht der Kürze der Zeit wird das Bundestagspräsidium den Einspruch als überstimmt i. S. d. Artikel 77 GG betrachten, wenn bis Sonntag, 18 Uhr, eine absolute Mehrheit der Mitglieder des Hauses für die Zurückweisung des Einspruches gestimmt haben. Er wird als nicht zurückgewiesen betrachtet, wenn eine absolute Mehrheit der Mitglieder des Hauses bis dahin gegen die Zurückweisung des Einspruches gestimmt hat. Andernfalls wird sich der kommende Bundestag mit dem Einspruch befassen.
Wenn ich einer "Partei" beitrete die aber nicht als Partei gilt (z.B.: PNS, BSV) verliere ich dann mein Mandat im TH Landtag? In der GO vom TH-LT steht dazu nämlich nichts (oder ich habe es nicht gesehen).
Zumal die gewählten dieser Vereinigungen ja auch formal als Unabhängige gewählt wurden.
Das heißt, wenn Du zur PNS etwa gehst, verlässt Du die Liste Leon Mus und verlierst damit Dein Mandat, weil ein Mandat, das einer bestimmten Wahlliste zusteht, nicht durch ein Mitglied einer anderen Wahlliste besetzt werden darf.
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Ok danke, ich wusste nur nicht mehr ob diese Regelung auch für unabhängige Listen gilt
Da gleich noch eine Frage:
Gilt dies so zu verstehen das der BR IMMER mit absoluter Mehrheit abstimmen muss?:
(1) Im Gesetzgebungsverfahren nach den Artikeln 76 bis 78 des Grundgesetzes sind die Abstimmungsfragen so zu fassen, dass sich aus der Abstimmung zweifelsfrei ergibt, ob der Bundesrat mit der Mehrheit seiner Stimmen beschlossen hat,
Wenn ich einer "Partei" beitrete die aber nicht als Partei gilt (z.B.: PNS, BSV) verliere ich dann mein Mandat im TH Landtag? In der GO vom TH-LT steht dazu nämlich nichts (oder ich habe es nicht gesehen).
Zumal die gewählten dieser Vereinigungen ja auch formal als Unabhängige gewählt wurden.
Das heißt, wenn Du zur PNS etwa gehst, verlässt Du die Liste Leon Mus und verlierst damit Dein Mandat, weil ein Mandat, das einer bestimmten Wahlliste zusteht, nicht durch ein Mitglied einer anderen Wahlliste besetzt werden darf.
Hmm. Eine interessante Fragestellung. Ich bin da noch zwiegespalten - Was ist mit SimOn-Reaktionen auf regelwidrigen Beiträgen?, Stichwort Trennungsgebot.
Also das Punktesystem ist zunächst erstmal eine Ausdifferenzierung der Stärke der möglichen Verwarnungen. Diese Ausdifferenzierung halte ich im Prinzip schon für sinnvoll, weil nicht jeder Verstoß gleichwertigen Schaden auf die Simulation nimmt, was ja in der Natur der Sache liegt. Man könnte es natürlich ausgestalten, Frage ist halt, ob die Spielerschaft die Ausdifferenzierung behalten will, es etwas weniger ausdifferenziert macht oder es irgendwie ganz anders gestaltet. Auf jeden Fall eine Frage, die wir klären müssen.
Ob wir Beiträge löschen sollten, ist natürlich nochmal eine andere Frage. Ich muss da Andreas Brandstätter zustimmen, dass das natürlich ein sehr harter Einschnitt ist. Noch habe ich Entsprechendes nicht reingeschrieben, aber wenn, dann wäre ich dafür, dass wir die Fälle, in denen das in Betracht kommt, eng fassen (nur bei schweren Verstößen) und entsprechend auch - wie von Andreas Brandstätter angeregt - transparent gestalten.
Im Namen der CDSU schlage ich Herrn Abgeordneten von Hohenelmen -Lützburg für das Amt des Ministerpräsidenten vor.
Herr Dr. von Wildungen, zum einen sind Sie nicht Mitglied dieses Hauses und haben damit keine Rechte einen Vorschlag einzureichen und zum anderen ist die CDSU im Landtag NRW keine Fraktin noch gehört sie einer an, daher wird der Vorschlag nicht zugelassen.
Ein starkes Stück, daß Sie sich hier hinstellen und für den Freistaat Bayern bzw. die Staatsregierung sprechen wollen, wenn es doch von vornerein absehbar war, daß Sie abberufen werden sollten. Ja, Sie sind noch im Amt und ja, grundsätzlich ist Äußeres und Europa noch ihre Aufgabe. Trotzdem zeugt es nicht grade von Kollegialität ohne Absprache mit dem Ministerpräsidenten oder dem restlichen Kabinett so eine Kaffeefahrt zu unternehmen.
Man mag vom Reiseziel halten, was man will, darüber kann man streiten, aber es ist 1. noch nicht klar, ob es überhaupt zu einer vorzeitigen Abberufung kommt und ob diese eine Mehrheit finden wird, ist das Abstimmungsverhalten der einzelnen Abgeordneten doch überhaupt nicht klar, womit Herr Lefevre immer noch als Mitglied der Staatsregierung agiert, und 2. gilt immer noch das Ressortprinzip aus Artikel 51 I BV.
ich habe dem Herrn Bundeskanzler meinen Wunsch, meine Person dem Herrn Bundespräsidenten zur Entlassung vorzuschlagen, mitgeteilt. Wie Sie sicher wissen, haben der Herr Bundeskanzler und ich in einigen Sachfragen, insbesondere in Sachen Außenpolitik und Unterstützung der Ukraine fundamentale Differenzen. Ich empfinde die Unterstützung für die Ukraine als deutlich unzureichend und habe dies entsprechend kommuniziert. Diese Bundesregierung weigert sich, die aus meiner Sicht notwendigen Maßnahmen wie einen Nato-Beitritt zu unterstützen. Meine Positionen habe ich mehrfach entsprechend artikuliert, doch sie haben keinen Anklang gefunden. Ich sehe mich daher nicht weiter in der Lage, weiterhin Mitglied des Bundeskabinettes zu sein und habe entsprechend um meine Entlassung gebeten. Bezeichnend finde ich dies vor allem für die SDP, die sich sonst stets gegen den Faschismus engagiert hat und immer klar Stellung bezogen hat. Scheinbar hat man dort mit dieser Linie gebrochen, lässt "Kein Fußbreit dem Faschismus" zur Phrasendrescherei verkommen und die Russische Föderation, die ein friedlebendes Nachbarland in faschistoider Manier angegriffen hat, gewähren. Sehr schade. Schließen möchte ich mit Elie Wiesel wie folgt: Man muss Partei ergreifen. Neutralität hilft dem Unterdrücker, niemals dem Opfer, Stillschweigen stärkt den Peiniger, niemals den Gepeinigten. Vielen Dank.
Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale für die Bürger:innen (Energiepreispauschalengesetz – EPPG)
A. Problem und Ziel
Die aktuelle Energiekrise führt zu einem starken Anstieg der Energiepreise. Viele Menschen in Deutschland sorgen sich um die Bezahlung ihrer nächsten Heizkostenrechnung. Angesichts erheblicher Preiserhöhungen insbesondere im Energiebereich sehen die Koalitionsfraktionen von SDP, Grünen und der I:L schnellen und möglichst unbürokratischen Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung.
B. Lösung
Den Bürgerinnen und Bürgern, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Studenten, Auszubildenden, Rentnerinnen und Rentnern, Selbstständigen und Freiberuflern soll im Dezember eine einmalige Energiepauschale von 500 Euro ausgezahlt werden. Davon profitieren werden selbstverständlich auch Beamte des Bundes und unsere Soldatinnen und Soldaten. Die Kosten trägt der Bund.
An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Ministerpräsidenten Leon Mus
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes.
Dieser Gesetzentwurf besitzt eine besondere Eilbedürftigkeit, um die rechtzeitige Beschlussfassung vor Ablauf der Legislaturperiode sicherzustellen Federführend ist das Bundeskanzleramt.
Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes.
A. Problem und Ziel
Die gesetzlichen Feiertage dienen neben dem Gedenken und der kulturellen Besinnung heutzutage vor allem auch der Erholung. Sie tragen damit als geschützte arbeitsfreie Ruhezeit zusätzlich zu den arbeitsfreien Tagen an Wochenenden in erheblichem Maß zur Stressreduzierung, zum Wohlbefinden und zur Reproduktion der Arbeitskraft bei. Sie stärken dabei sowohl das kulturelle Leben als auch den sozialen Zusammenhalt im Land. Von den neun bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertagen sind fünf datumsfest und vier beweglich. Während bewegliche Feiertage immer auf denselben Wochentag gesetzt sind, fallen datumsfeste Feiertage je nach Kalenderlauf auf unterschiedliche Wochentage. Fallen datumsfeste Feiertage auf ein Wochenende, gibt es in Deutschland, anders als in anderen Mitgliedsländern der EU und vielen Drittstaaten, bislang keine Regelung, die grundgesetzlich geschützte Arbeitsruhe zusätzlich zu den freien Tagen des Wochenendes nachzuholen. In vielen Ländern werden Feiertage, die auf die freien Tage eines Wochenendes fallen, an darauffolgenden Werktagen nachgeholt, so beispielsweise in Spanien, Großbritannien, Polen oder den USA. In mehr als 85 Ländern, wie zum Beispiel Japan, Montenegro oder Singapur, gibt es Kompensationsregelungen für Feiertage, die auf einen Sonntag fallen. In Belgien und Luxemburg können zumindest die Unternehmen einen Werktag als Ersatz bestimmen. In Schweden werden Arbeitstage vor dem Wochenende, auf das ein Feiertag fällt, verkürzt.
B. Lösung
Das Arbeitszeitgesetzt wird dahingehend geändert, dass für einen Feiertag, der auf ein Wochenende fällt ein Ersatzruhetag gewährt werden muss. Weiterhin wird die Anzahl der Sonntage, an denen Beschäftigungsfreiheit gilt, auf 18 erhöht.
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