Beiträge von Dr. Maximilian von Gröhn
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Deutscher Bundestag
Achte Wahlperiode
Drucksache VII/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung, vertreten durch den Bundesminister des Inneren, der Justiz, Wirtschaft und Finanzen
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Anerkennung des eSports in Deutschland
A. Problem und Ziel
eSport ist ein weltweites Phänomen, das Millionen Menschen als Spielerinnen und Spielerund Zuschauerinnen und Zuschauer begeistert. Unter eSport wird das kompetitive Spielen von Videospielen am Computer, der Konsole oder anderen Geräten auf Basis allgemeiner sportlicher Umgangsformen im Wettkampf subsummiert. Auch in Deutschland wächst die Bedeutung des eSports stetig und eine Professionalisierung des eSports und seiner Strukturen ist zu verzeichnen. Aufgrund der sich aus der Vereinigungsfreiheit (Artikel 9 GG) ergebenden Autonomie des Sports entscheidet in Deutschland der organisierte Sport eigenständig über die Anerkennung von Sportarten und Aufnahme von Mitgliedsorganisationen. Die Aufnahme von Verbänden in den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) ist u. a. an die Gemeinnützigkeit wegen der Förderung des Sports gemäß § 52 Absatz 2 Nummer 21 der Abgabenordnung (AO) gekoppelt. eSport ist im Gemeinnützigkeitsrecht jedoch bisher nicht anerkannt worden. E-Sport könne auf Basis der Förderung von Jugendhilfe sowie der Förderung von Bildung bereits als gemeinnützig anerkannt werden, verkenne sie jedoch die Hürden vieler lokaler eSport-Vereine, die jene Kategorien nicht erfüllten.
B. Lösung
Die Verbindung aus sportlicher Betätigung, technischer Innovation und Digitalisierung eröffne für viele Menschen unterschiedlicher Altersklassen neue Möglichkeiten und mit der Olympic Virtual Series würden im Vorfeld der Olympischen Spiele in Tokio. Zur Herstellung größtmöglicher Rechtssicherheit für solche Vereine bedürfe es einer eigenstündigen eSport-Regelung in der Abgabenordnung mit einer Differenzierung zwischen traditionellem Sport und eSport. Dadurch könnten Rechtsklarheit geschaffen und die autonome Entwicklung beider Branchen befördert werden - allerdings sei das nur dann möglich, wenn der Bereich der Computerspiele aus der Definition des traditionellen Sports exkludiert werde erstmalig digitale Wettbewerbe ausgetragen. Der Bundestag soll beschließen die ehrenamtliche Arbeit in Vereinen mit eSport-Angebot anzuerkennen, den eSport in den Vorschriften über die Gemeinnützigkeit unter besonderer Berücksichtigung des Jugendschutzes zu verankern und einen Gesetzentwurf vorzulegen der die Förderung des eSport als gemeinnützigen Zweck im Rahmen des § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO erfasst und eine Gleichstellung zum traditionellen Sport schafft. Deutschland zu einem attraktiven Ausrichterland für eSport-Veranstaltungen zu machen und dafür zu sorgen, die Vergabe von Visa für eSportlerinnen und eSportler zu erleichtern, um sicherzustellen, dass sie zu eSport-Events in Deutschland problemlos einreisen und auch am längerfristigen Liga- und Trainingsbetrieb teilnehmen können. Die großen Möglichkeiten des eSports im internationalen Sport- und Kulturaustausch und zur Förderung der internationalen Freundschaft zu nutzen und zu unterstützen.
C. Alternativen
keine
D. Kosten
keine
Anlage 1
Die Bundesregierung
Begründung
folgt in der Debatte
Der Antrag muss gemäß Art. 76 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes zunächst dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet werden, da er ausdrücklich von der Bundesregierung stammt.
Bis dahin wird der Antrag zurückgewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. von Gröhn- Bundestagsvizepräsident-
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Das ist gelinde gesagt keine Beantwortung, sondern eine Unverschämtheit, allerdings man weis ja aus welcher Ecke es kommt.
Jedenfalls betragte ich die Anfrage als nicht ausreichend beantwortet zu betrachten und fordere den Zuständigen zur Stellungnahme auf!
Herr Wildungen, eine Beantwortung ist erfolgt. Wenn Sie mit den Antworten unzufrieden sind, ist das Ihr Problem.
Ich darf den Bundeskanzler und den Abgeordneten Wildungen daran erinnern, dass das hier keine Plenardebatte ist.Was mischen Sie roter Kasper denn sich hier ein? Hat Sie irgendjeman gefragt , wohl eher nicht ,weshalb auch, kommt eh nichts bei rum!
Der Fragesteller hat 36 Stunden Zeit für Rückfragen an den Bundesminister. Beiträge die nicht von Fragesteller oder Befragten sind oder weder Rückfragen noch Beantwortungen erhalten, werden mit einem Ordnungsruf geahndet.
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Ich erinnere den Abgeordneten Christian von Wildungen und bitte freundlich um eine Antwort hinsichtlich des Verlängerungsantrages.
Rein vorsorglich weise ich den antragsteilenden Bundesminister ( Dr. Dominick Gwinner ) aber daraufhin, dass - solange der Fragesteller seine Verlängerungszustimmung nicht erteilt hat - die Frist zur Beantwortung Morgen um 20:21 Uhr abläuft.
Mit freundlichen Grüßen
Der Bundestagsvizepräsident
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Sehr geehrte Damen und Herren,
auch im zweiten Wahlgang hat der einzige zur Wahl stehende Kandidat Prof. Dr. Roland von Gierke nicht die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erreicht, somit hat der Bundestag weiterhin nicht den zweiten von ihm zu wählenden Bundesrichter gewählt.
Ich eröffne die dritte Kandidaturenphase für das Amt eines Richters am Obersten Gericht, 72 Stunden ab jetzt. Kandidaturen entweder direkt in diesem Thread verlautbaren lassen, oder per Nachricht an eines der beiden Präsidiumsmitglieder.
Mit freundlichen Grüßen
Der Bundestagsvizepräsident
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Die Wahl ist beendet, ich stelle folgendes Ergebnis fest: 5-6-1.
Somit hat der Kandidat auch im zweiten Wahlgang nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit erlangt, eine neue Kandidaturenphase wird eingeleitet.
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Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, sehr geehrte Frau Bundesratsvizepräsidentin, ( Felix Schwalbenbach Ricarda Fährmann )
der Bundestag hat das nachfolgende Änderungsgesetz beschlossen. Ich bitte darum, die Beschlussfassung des Bundesrates herbeizuführen.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Dr. von Gröhn
- Bundestagsvizepräsident-
Deutscher Bundestag
Achte Wahlperiode
Gesetzentwurf
des Abgeordneten Ryan Davis und der Allianz-Fraktion im Deutschen Bundestag
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes
Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes
Artikel 1
Änderung des Bundesministergesetzes
Das Bundesministergesetz wird wie folgt geändert:
(1) § 2, Absatz 2 des Bundesministergesetzes wird wie folgt gefasst:
„(2) Das Amtsverhältnis beginnt mit der Aushändigung der Urkunde.“
(2) § 4 des Bundesministergesetzes wird gestrichen.
(3) § 10, Satz 2 des Bundesministergesetzes wird wie folgt gefasst:
„Eine Entlassung wird mit der Aushändigung der Urkunde wirksam.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 01. Oktober 2021 in Kraft.
Begründung
Erfolgt mündlich.
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Sehr geehrter Herr Präsident,
ich beantrage eine Fristverlängerung!
Gemäß § 33 Abs. 2 GO-BT habe ich hierzu Einvernehmen mit dem Fragesteller herbeizuführen.
Ich frage somit den Abgeordneten Christian von Wildungen ob er mit der durch den Bundesminister beantragten dreitägigen Fristverlängerung einverstanden ist?
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Martin Mondtod Da Sie ja offenbar doch aktiv sind und sich zu Wort melden können, wie stehen Sie denn nun zu dem Angebot der Zusammenarbeit zwischen dem Land NRW und dem Freistaat Bayern, um jüdisches Leben zu schützen?
Die Landesregierung wird dazu Stellung beziehen. Da der Ministerpräsident noch nicht vereidigt ist und auch seine Minister noch nicht ernannt sind, ist die bisherige Ministermannschaft nur geschäftsführend im Amt, worauf die Zurückhaltung des Kollegen Mondtod beruht.
Die „Zurückhaltung“ basiert auf der Faulheit und Inkompetenz der Landesregierung Baum, die bereits in der letzten Wahlperiode so wenige Anträge gestellt hat, dass zum Abzählen eine einzelne Hand reichen würde.
Regierungsarbeit lässt sich bekanntlich ausschließlich in der Zahl der Anträge messen. Je mehr desto besser und die Qualität ist auch egal. Schön zu wissen.
Nicht nur, aber eine gewisse Aktivität wäre sicherlich förderlich. Und das Sie als verantwortlicher Ministerpräsident jetzt anscheinend nicht einmal zu der Low-Performer Bilanz Ihrer bisherigen Regierung stehen, ist schon etwas realitätsfern.
Es wird im Übrigen seine Gründe gehabt haben, wieso Sie trotz einer (eigentlichen) spürbaren absoluten Mehrheit drei bzw. vier Wahlgänge für Ihre zweite Amtszeit gebraucht haben, anscheinend stehen nicht einmal alle Genossen hinter der inaktiven Landesregierung Baum.
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Martin Mondtod Da Sie ja offenbar doch aktiv sind und sich zu Wort melden können, wie stehen Sie denn nun zu dem Angebot der Zusammenarbeit zwischen dem Land NRW und dem Freistaat Bayern, um jüdisches Leben zu schützen?
Die Landesregierung wird dazu Stellung beziehen. Da der Ministerpräsident noch nicht vereidigt ist und auch seine Minister noch nicht ernannt sind, ist die bisherige Ministermannschaft nur geschäftsführend im Amt, worauf die Zurückhaltung des Kollegen Mondtod beruht.
Die „Zurückhaltung“ basiert auf der Faulheit und Inkompetenz der Landesregierung Baum, die bereits in der letzten Wahlperiode so wenige Anträge gestellt hat, dass zum Abzählen eine einzelne Hand reichen würde.
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Die folgende kleine Anfrage der FFD-Fraktion liegt vor:
Deutscher Bundestag
Achte Wahlperiode
Drs. IV/XXX
KLEINE ANFRAGE
Anfrage zu Impfschäden durch die Corona-Schutzimpfung
der Fraktion des Freiheitlichen Forum Deutschlands und des Abgeordneten Dr Christian Schenk von Wildungen
Der Bundesminister Dr. Dominick Gwinner hat exakt 72 Stunden zur Beantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Der Bundestagsvizepräsident -
Die folgende kleine Anfrage des Fraktionsvorsitzenden Davis und der Allianz-Fraktion liegt vor:
Deutscher Bundestag
Achte Wahlperiode
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Ryan Davis und der Allianz-Fraktion im Deutschen Bundestag
Anfrage betreffend der durch die Vereinigten Staaten von Amerika angekündigten Sanktionen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland und der Gaspipeline Nord Stream 2
Anfrage betreffend der durch die Vereinigten Staaten von Amerika angekündigten Sanktionen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland und der Gaspipeline Nord Stream 2
Vorbemerkung der Fragesteller
US-Außenminister Rex G. Cannon verkündete am Mittwoch, den 15. September 2021, im Rahmen seiner Europa-Reise weitere Sanktionen der Vereinigten Staaten von Amerika gegen juristische und natürliche Personen, welche in einem Geschäftsverhältnis zu der Nord Stream 2 AG stehen. Laut der Mitteilung des Außenministeriums der Vereinigten Staaten von Amerika seien hiervon auch die 'Mitglieder der Regierung des deutschen Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern, welche mit der Gründung der Stiftung „Klimaschutz MV“ den Bau der Ostsee-Pipeline „Nord Stream 2“ maßgeblich förderte', betroffen. Bei diesen Sanktionen soll es sich laut der US-Administration vorerst um ein 'Einfrieren der amerikanischen Konten der betroffenen natürlichen und juristischen Personen wie auch ein Einreiseverbot für die verantwortlichen Personen' handeln. Zudem werde ein 'Verbot des wirtschaftlichen Agierens für die beteiligten Unternehmen auf dem Staatsgebiet der Vereinigten Staaten geprüft'.
Die Fragesteller stellen fest, dass mit Stand vom 20. September 2021 keine der durch US-Außenminister Cannon angekündigten Sanktionen verhängt wurden. Es gab keine Veröffentlichung im Federal Register und keinen entsprechenden Beschluss durch den amerikanischen Kongress. Die Fragesteller stellen fest, dass auch die vorherigen US-Administrationen einen Baustopp und die Verhinderung der Inbetriebnahme von Nord Stream 2 gefordert oder mit verschiedenen Sanktionen gedroht haben, und die Pipeline auch auf nationaler und europäischer Ebene anhaltender Kritik ausgesetzt ist. Die polnische Regierung erließ im März 2021 Sanktionen gegen deutsche Unternehmen, die sich am Bau der Pipeline beteiligten, da sie 'eine Bedrohung für die Sicherheit Polens darstellen'. Die Fragesteller stellen zudem fest, dass die Europäische Union seit 2014 schrittweise Sanktionen gegen Russland verhängt und damit auf die rechtswidrige Annexion der Krim und die bewusste Destabilisierung der Ukraine reagiert hat.
Die deutsche Bundesregierung reagierte am Samstag, den 18. September 2021, auf die Ankündigung der Belford-Administration, weitere Sanktionen gegen die deutsch-russische Gaspipeline Nord Stream 2, darunter auch Sanktionen gegen Mitglieder der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns, verhängen zu wollen. Laut Außenminister Jan Rütt habe die deutsche Bundesregierung am Samstag, den 18. September 2021, 'bei einer Sondersitzung des Bundessicherheitsrates über die Vorgehensweise beraten'. Bundesaußenminister Rütt erklärte, dass die Regierung bei dieser Sitzung mit Blick auf die durch US-Außenminister Cannon angekündigten Sanktionen zum Schluss gekommen sei, 'dass aufgrund der vor Kurzem erfolgten Fertigstellung der Pipeline die Auswirkungen auf ihre Inbetriebnahme nur minimal sind und somit ihre Bedeutung nur symbolischer Natur ist'.
Gemäß der Ausführungen von Außenminister Rütt habe die Bundesregierung bereits ihr 'deutliches Missfallen' gegenüber den Vereinigten Staaten 'für dieses gegenüber eines Verbündeten drastische und unangebrachte Vorgehens [sic!]' zum Ausdruck gebracht. Die Bundesregierung habe 'die deutsche Botschafterin in den Vereinigten Staaten, Emily Haber, zurückgerufen, und wir werden anschließend weitere Maßnahmen ergreifen', erklärte Außenminister Rütt. Die Fragesteller stellen fest, dass die Bundesrepublik seit mehreren Monaten über keinen akkreditierten Botschafter in den Vereinigten Staaten von Amerika verfügt, wie die ehemalige Bundesaußenministerin Theresa Wiedmann in der Vergangenheit ausführte, und die Öffentlichkeit keine Kenntnis von einer erneuten Ernennung der ehemaligen Botschafterin Haber hat.
Wir fragen Bundesaußenminister Jan Rütt:
- Wie bewertet die Bundesregierung die Ankündigung von US-Außenminister Rex Cannon, amerikanische Konten von Mitgliedern der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern und von deutschen Unternehmen und ihren Vertretern 'einfrieren' und ein Einreiseverbot für die betroffenen Personen verhängen lassen zu wollen?
- Wie hat die Bundesregierung ihr 'deutliches Missfallen' gegenüber der US-Administration in Hinblick auf die Ankündigung durch US-Außenminister Rex Cannon, weitere Sanktionen gegen die Gaspipeline Nord Stream 2 verhängen zu wollen, zum Ausdruck gebracht?
- Nach unserem Kenntnisstand sind bisher keine neuen Sanktionen durch die Vereinigten Staaten in Kraft getreten. Wieso sucht die Bundesregierung nicht das Gespräch mit der Belford-Administration, um diese noch abzuwenden?
- Wie bewertet die Bundesregierung die im März 2021 durch die polnische Regierung verhängten Sanktionen?
- Sind Ihre Ausführungen im Rahmen der Bundespressekonferenz so zu verstehen, dass die Bundesregierung die Inbetriebnahme von Nord Stream 2 unterstützt, obwohl diese auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene anhaltender Kritik ausgesetzt ist?
- Wird die Bundesregierung vor einer potenziellen Inbetriebnahme von Nord Stream 2 das Gespräch mit europäischen und internationalen Partnern - insbesondere mit der Ukraine, weiteren osteuropäischen Nationen und NATO-Verbündeten - suchen, um eine gemeinsame Position zu erarbeiten?
- Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern, mittels der Gründung einer gemeinwohlorientierten Stiftung einen Beitrag zur Fertigstellung von Nord Stream 2 zu leisten?
- Seit wann ist Frau Emily Haber wieder Botschafterin der Bundesrepublik in den Vereinigten Staaten? Wann wurde sie ernannt und wann wurde sie akkreditiert? Falls Frau Haber gegenwärtig nicht Botschafterin der Bundesrepublik in den Vereinigten Staaten ist, wieso wurde sie zu Beratungen nach Deutschland 'zurückgerufen'?
- Sie kündigten im Rahmen der Bundespressekonferenz an, weitere Maßnahmen als Reaktion auf die Ankündigung der Vereinigten Staaten, weitere Sanktionen gegen die Gaspipeline Nord Stream 2 verhängen zu wollen, ergreifen zu wollen. Welche weiteren Maßnahmen ziehen Sie in Betracht?
Der Bundesminister Jan Rütt hat 72 Stunden zur Beantwortung.Mit freundlichen Grüßen
Der Bundestagsvizepräsident -
Auf Antrag des Abgeordneten Kater sowie der Allianz-Fraktion eröffne ich eine aktuelle Stunde zum Thema: „Aktuelle Stunde zur Ankündigung von Sanktionen durch die Vereinigten Staaten von Amerika gegenüber der Bundesrepublik Deutschland.“
Dauer: 72 StundenMit freundlichen Grüßen
Der BundestagsvizepräsidentDeutscher Bundestag
Achte Wahlperiode
Antragdes Abgeordneten Stroma Kater und der Fraktion der Liberal-Konservativen Allianz
Aktuelle Stunde zur Ankündigung von Sanktionen durch die Vereinigten Staaten von Amerika gegenüber der Bundesrepublik Deutschland.
Begründung
Da die Sanktionen, die durch die vUSA angekündigt wurden, das Verhältnis zwischen den beiden Ländern potentiell verschlechtern und es zu diplomatischen Spannungen kommen könnte(n), beantragt die Allianz-Fraktion hiermit eine aktuelle Stunde um das weitere Vorgehen der Bundesrepublik Deutschland zu debattieren.
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Herr Präsident,
die Debattenzeit ist zwar bereits abgelaufen, doch ich würde - vor Einleitung einer etwaigen Abstimmung - gerne die Frage in den Raum stellen, ob der vorliegende Antrag nicht dem Grundsatz der Diskontinuität unterfallen müsste und würde darum bitten, dies - unter Umständen auch in Absprache mit dem Bundesratspräsidium - zu überprüfen. Vielen Dank!
Der zur Debatte stehende Antrag unterfällt nach Auffassung des Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages, der gemäß § 4 Abs. 3 Sätze 1 und 2 GO-BT zur Entscheidung berufen ist, dem Grundsatz der sachlichen Diskontinuität.
Die Debatte wird aufgehoben, eine Abstimmung findet nicht statt.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Der Bundestagsvizepräsident -
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Sehr geehrte Abgeordnete,
der folgende Antrag steht gemäß unserer Geschäftsordnung für 72 Stunden zur namentlichen Abstimmung:DEBATTE ÜBER DRUCKSACHE VIII/015
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes
Die Debattendauer beträgt gemäß unserer Geschäftsordnung drei Tage.
Deutscher Bundestag
Achte Wahlperiode
Gesetzentwurf
des Abgeordneten Ryan Davis und der Allianz-Fraktion im Deutschen Bundestag
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes
Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes
Artikel 1
Änderung des Bundesministergesetzes
Das Bundesministergesetz wird wie folgt geändert:
(1) § 2, Absatz 2 des Bundesministergesetzes wird wie folgt gefasst:
„(2) Das Amtsverhältnis beginnt mit der Aushändigung der Urkunde.“
(2) § 4 des Bundesministergesetzes wird gestrichen.
(3) § 10, Satz 2 des Bundesministergesetzes wird wie folgt gefasst:
„Eine Entlassung wird mit der Aushändigung der Urkunde wirksam.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 01. Oktober 2021 in Kraft.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
Der Bundestagsvizepräsident