Drucksache XI/005
Organisatorisches
Vereidigung des Senats und des Zweiten Bürgermeisters
Ich stelle fest, dass der Senat die notwendige Mehrheit der Stimmen in DRS XI/004 für sich gewinnen konnte.
Darum bitte den Senat zur Eidesleistung nach vorne zu treten.
Gemäß Artikel 38 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg haben die Mitglieder des Senats vor Übernahme ihres Amtes vor der Bürgerschaft den folgenden Eid zu leisten:
„Ich schwöre, dass ich Deutschland, dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der hamburgischen Verfassung die Treue halten, die Gesetze beachten, die mir als Mitglied des Senats obliegenden Pflichten gewissenhaft erfüllen und das Wohl der Freien und Hansestadt Hamburg, soviel ich vermag, fördern will.“
Ich bitte Sie einzeln nach vorne zu treten und die Beteuerungsformel „Ich schwöre es“ zu sprechen; Wenn gewünscht kann eine religiöse Beteuerung hinzugefügt werden.