KLEINE ANFRAGE AN DIE BUNDESREGIERUNG
DRUCKSACHE IV/004
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KLEINE ANFRAGE AN DIE BUNDESREGIERUNG
DRUCKSACHE IV/004
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1. Herr Minister des Inneres planen Sie Sonderbestimmung über die Feiertage?
Wollen Sie private Weihnachtsfeiern im Rahmen der Familie unterbinden?
Wir wollen sie nicht unterbinden. Es wird eine klare Empfehlung geben im kleineren Rahmen zu feiern und vor den Feiertagen eine mehrtägige Selbstquarantäne zu absolvieren. Eine genaue Personenzahl können wir heute noch nicht nennen, allerdings wird es diese wahrscheinlich in den nächsten Tagen geben.
2. Kann Silvester wie üblich begangen werden?
Also auch mit privaten und öffentlichen Feuerwerk?
Natürlich kann es das nicht. Die öffentlichen großen Feuerwerke sollen abgesagt/verboten werden. Genaueres regeln die Länder selbst.
3. Werden Sie die Ordnungsämter anweisen Kontrollen im privaten Raum durchzuführen?
Die Ordnungsämtern werden Hinweisen nachgehen, jedoch nicht selbstständig private Wohnungen kontrollieren.
Frau Kollegin Kanis, ich mache Sie darauf aufmerksam, dass nur 3 von 4 Fragen beantwortet wurden.
Frau Kollegin Kanis, ich mache Sie darauf aufmerksam, dass nur 3 von 4 Fragen beantwortet wurden.
Herr Kollege Friedländer, die letzte Frage ist an den Gesundheitsminister gerichtet. Es handelt sich entsprechend um ein Große Anfrage, für die laut GO eine 6-Tage Frist gilt.
In der Tat, das hab ich übersehen. Dementsprechend wird noch der Gesundheitsminister um Beantwortung der Frage gebeten.
Das Bundesministerium für Gesundheit entschuldigt sich mit aller Deutlichkeit für die sehr späte Beantwortung der Anfrage. Der Bundespräsidenten betraute Sebastian Fürst mit Wahrnehmung der Geschäfte im Bundesministerium für Gesundheit. Wir haben uns nach dem Führungswechsel darum bemüht schnellst möglich die Anfrage zu beantworten.
4. Herr Minister für Gesundheit , wie lange geht der Spuk Ihrer Meinung nach noch?
Wie schaut es ihrer Meinung mit obengenannter Feier in Alten/Pflege-und Seniorenheimen,
sowie Einrichtungen für geistig Kranke aus?
Grundsätzlich werden wir alles in Bewegung bringen, damit auch die Bewohner von Alters- und Pflegeheimen sowie in anderen Einrichtungen mit ähnlicher Funktion Weihnachten feiern können. Aber hier wird kein Weg an den AHA-Regeln vorbeiführen. Bei der aktuellen Lage der Infektionszahlen sehen wir keinen anderen Weg um die Gesundheit der Bewohner*innen zu schützen. Der Schutz der Gesundheit ist vor allem da, wo viele Menschen auf engem Raum zusammen wohnen, was in einem Altersheim der Fall ist. Wir können immer wieder erleben, was passiert wenn es in Altersheimen Coronaausbrüche gibt. Grundsätzlich werden aber, wie es auch jetzt schon der Fall ist, die jeweiligen Einrichtungen auf der Basis unserer Anforderungen ihr Hygienekonzept umsetzen und das auch über die Weihnachtsfeiertage hinweg. Ob und in welchem Umfang Weihnachtsfeiern in den besagten Einrichtungen stattfinden, entscheiden am Ende die jeweiligen Einrichtungen.
Vielen Dank , Herr Minister.
Christian von Wildungen Haben Sie als Antragsteller noch Rückfragen an die Bundesregieung?
Nein und ich danke dem Herrn Minister.
Die Fraktionen hätten jetzt die Möglichkeit eine 3-tägige Aussprache zu beantragen.