[Kandidaturphase] Sim-Off-Gericht

  • Da kein Kandidat die erforderliche Mehrheit erreichen konnte, wird eine neue Kandidaturphase für die Wahl eines Sim-Off-Richters eingeleitet. Der Amtsinhaber ( Martin Berenson) führt die Geschäfte bis zur Wiederwahl oder bis zur Wahl eines Nachfolgers fort. Wahlvorschläge sind zulässig und für die Gültigkeit der Kandidatur von der vorgeschlagenen Person zu bestätigen. Das passive Wahlrecht wird grundsätzlich erworben mit dem kontenübergreifenden Verfassen von mindestens 250 Beiträgen und kontoübergreifender sechsmonatiger Mitgliedschaft auf der Plattform. Das passive Wahlrecht steht demjenigen nicht zu, der Administrator ist oder bereits aus dem Amt des SimOff-Richters, des Moderators, des Wahl-Administrators oder des Community-Beauftragten enthoben wurde. Die Mitgliedschaft in der Wahl-Administration und die Mitgliedschaft in der Moderation sind mit der Mitgliedschaft in der Sim-Off-Kammer des Obersten Gerichts unvereinbar. Das Sim-Off-Gericht entscheidet über die Auslegung der Spielregeln, Einsprüche gegen Sanktionierungen der Moderation oder der Administration, Anträge, die Sanktionierung eines von der Moderation oder der Administration nicht sanktionierten Verhaltens zu erzwingen, gegen von der Moderation im Zuge eines Schiedsverfahrens festgelegte Maßnahmen und die Enthebung von Wahladministratoren, Moderatoren, dem Bundeswahlleiter oder einem Stellvertreter des Bundeswahlleiters aus ihrem Amt.


    Die Kandidaturphase endet am Mittwoch, den 30. August 2023, um 23:55 Uhr.