Bei Durchsicht der Spielregeln ist mir gerade etwas aufgefallen.
§ 20 II sagt:
Das Oberste Gericht entscheidet Sim-Off über die Einhaltung der Spielregeln, sowie die Verhängung von Sperren oder Verwarnungen, sofern dies nicht in den Zuständigkeitsbereich der Moderatoren fällt.
Soweit so gut.
§20 IV sagt aber:
Näheres regelt ein Bundesgesetz.
Nun regelt das OGG (ein neuer Titel wurde nie vergeben, dementsprechend heißt es eigentlich noch BVerfGG) sämtliche Sim-On-Zuständigkeiten des OG, über die Sim-Off-Zuständigkeiten finde ich dort allerdings nichts. Gibt es noch ein anderes Gesetz, das diese Verfahren regelt oder wurde hier noch keine Regelung vorgenommen?
Das stelle ich mir nicht nur im Hinblick auf Regelbeschwerden, sondern besonders im Hinblick auf Sperren und Verwarnungen besonders problematisch vor.