Sim-Off-Entscheidungen des OG

  • Bei Durchsicht der Spielregeln ist mir gerade etwas aufgefallen.


    § 20 II sagt:
    Das Oberste Gericht entscheidet Sim-Off über die Einhaltung der Spielregeln, sowie die Verhängung von Sperren oder Verwarnungen, sofern dies nicht in den Zuständigkeitsbereich der Moderatoren fällt.

    Soweit so gut.

    §20 IV sagt aber:
    Näheres regelt ein Bundesgesetz.

    Nun regelt das OGG (ein neuer Titel wurde nie vergeben, dementsprechend heißt es eigentlich noch BVerfGG) sämtliche Sim-On-Zuständigkeiten des OG, über die Sim-Off-Zuständigkeiten finde ich dort allerdings nichts. Gibt es noch ein anderes Gesetz, das diese Verfahren regelt oder wurde hier noch keine Regelung vorgenommen?

    Das stelle ich mir nicht nur im Hinblick auf Regelbeschwerden, sondern besonders im Hinblick auf Sperren und Verwarnungen besonders problematisch vor.

  • Ganz am Ende des „Ersten Gesetzes zur Neufassung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgerichtes“ finden sich Übergangsvorschriften, dort wird auch der Titel geändert. Bin ich auch erst spät drüber gestolpert.

    Ah, dann will ich nie etwas gesagt haben. :D

    in paar Simoff-Vorschriften zum OG sind im Mod- und Admingesetz enthalten.

    Danke!

  • Schön, dass sich die Dinge manchmal schnell und unkompliziert regeln lassen :)

    Tom Schneider

    Träger d. Gr. Verdienstkreuzes m. Stern u. Schulterband u. des Nds. Großen Verdienstkreuzes

    Ministerpräsident v. Nds. a.D.
    Präsident d. Bundesrats a.D.
    MdL Nds. a.D.
    Nds. Landesminister a.D.
    Mitglied des nds. Landtagspräsidiums a.D.

    MdB a.D.
    Parteivorsitzender SDP a.D.
    stv. Parteivorsitzender der SDP a.D.
    Landesvorsitzender der SDP Nds. a.D.