XVI/011 [Kleine Anfrage] Beeinflussung deutscher Parteien durch den Kreml

  • Die Abgeordneten der vPiraten haben folgende Anfrage an die Bundesregierung gestellt:


    Die Bundesregierung hat nach §33 Absatz 1 72 Stunden Zeit zur Beantwortung.

  • Nach §33 Absatz 3 der Geschäftsordnung wird dem Bundesminister des Innern, Herrn Takeru Yamamoto eine Rüge ausgesprochen.

    Der Bundesminister bzw. ein Vertreter hat innerhalb der Frist von 72 Stunden die Fragen nicht beantwortet.


    Nach §33 Absatz 3 Satz 2 und dem dem Recht des Bundestages nach §32 Absatz 4, Satz 2, wird der Bundeskanzler Friedrich Augstein gebeten,

    dazu eine Stellungnahme ab zu geben.

  • Nach §33 Absatz 3 der Geschäftsordnung wird dem Bundesminister des Innern, Herrn Takeru Yamamoto eine Rüge ausgesprochen.

    Der Bundesminister bzw. ein Vertreter hat innerhalb der Frist von 72 Stunden die Fragen nicht beantwortet.


    Nach §33 Absatz 3 Satz 2 und dem dem Recht des Bundestages nach §32 Absatz 4, Satz 2, wird der Bundeskanzler Friedrich Augstein gebeten,

    dazu eine Stellungnahme ab zu geben.

    Herr Präsident, zur Beantwortung der Anfrage war es erforderlich, enge Absprache mit unseren Sicherheitsbehörden zu halten und den Antwortentwurf auf geheimhaltungsbedürftige Inhalte zu prüfen. Die Bundesregierung wird die Anfrage im Laufe dieses Tages beantworten.

    24. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland

    Bundeskanzler a.D.

  • zu 1.: Deutschland unterhält keine Geheimdienste, sondern ausschließlich Nachrichtendienste. Dem zuständigen Bundesamt für Verfassungsschutz sind die Desinformations- und Beeinflussungsversuche der Russischen Föderation bekannt, wie beispielsweise aus dem Verfassungsschutzbericht 2022 (S. 277 f.) hervorgeht. Über spezifische nachrichtendienstliche Erkenntnisse gibt die Bundesregierung aus Gründen des Staatswohls öffentlich keine Auskunft.


    zu 2.: Die zuständigen Sicherheitsbehörden beobachten die Aktivitäten ausländischer Dienste sorgfältig und engmaschig. Soweit eine (versuchte) Einflussnahme festgestellt werden kann, sind beispielsweise konkrete Gefährdungsansprachen an die betroffenen Personen denkbar. Im Übrigen sind finanzielle Zuwendungen an Parteien nach dem Parteiengesetz meldepflichtig.


    zu 3.: Die Bundesregierung spekuliert nicht. Derzeit lässt sich ein solcher Trend gleichwohl nicht erkennen.


    zu 3a.: Mit Blick auf die vergangenen Bundestagswahlen konnten Parteizuwendungen ausländischer Staaten nicht festgestellt werden. Derartige Zuwendungen sind im Regelfall auch gemäß § 25 Abs. 2 Nr. 3 PartG unzulässig.


    zu 4.: Siehe die Antworten 2 und 3a.

    24. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland

    Bundeskanzler a.D.