[Kandidaturphase] Communitybeauftragter

  • Aufgrund der vierzehntägigen Inaktivität von Manuel Gilbert und des damit einhergehenden Amtsverlusts ist gemäß § 3 Absatz 1 ModAdminG die Nachwahl eines Communitybeauftragten erforderlich. Wahlvorschläge sind zulässig und für die Gültigkeit der Kandidatur von der vorgeschlagenen Person zu bestätigen. Das passive Wahlrecht wird grundsätzlich erworben mit dem kontenübergreifenden Verfassen von mindestens 250 Beiträgen und kontoübergreifender sechsmonatiger Mitgliedschaft auf der Plattform. Das passive Wahlrecht steht demjenigen nicht zu, der Administrator ist oder bereits aus dem Amt des SimOff-Richters, des Moderators, des Wahl-Administrators oder des Community-Beauftragten enthoben wurde.


    Der Community-Beauftragte agiert auf Antrag eines oder mehrerer Mitspieler als Streitschlichter bei Streitigkeiten zwischen zwei oder mehreren Mitspielern. Hierbei sind die Streitbeteiligten eindeutig zu benennen. Der Community-Beauftragte regt zu ergreifende Maßnahmen zur Schlichtung der Streitigkeit an. Er kann dabei insbesondere anregen, 1. dass der Antragsgegner ein gewisses Handeln oder die Tätigung gewisser Aussagen unterlassen sollte oder 2. dass der Antragsteller ebendieses tolerieren sollte. Der Community-Beauftragte ist grundsätzlich zur Vermittlung vor Einlegen einer Regelbeschwerde anzurufen. Absatz 1 und § 18 Absatz 2 Satz 1 gelten entsprechend.


    Die Kandidaturphase endet am Sonntag, den 16. April 2023, um 16:55 Uhr.

  • Dürfen auch Moderatoren kandidieren? (falls ich es - mal wieder - übersehen hab, entschuldigt mich)
    Wenn Ja schlage ich Marko Kassab vor.

    Ich muss gestehen, in Streitereien zwischen mehreren Personen - auch als selbst betroffener - kann man sich Marko gut anvertrauen. Mit seiner sehr vertraulichen & lösungssuchenden Art passt er genau in dieses Amt.

  • Es ist keine Kandidatur erfolgt. Die Kandidaturphase wird bis zum Mittwoch, den 19. April 2023, um 16:55 Uhr verlängert.

    Dürfen auch Moderatoren kandidieren?

    Auch die amtierenden Moderatoren wären zur Kandidatur berechtigt. Gemäß ModAdminG ist nur die Mitgliedschaft in der hauptamtlichen Administration nicht mit dem Amt kompatibel. Die sonstigen Bedingungen (Beiträge, Dauer der Mitgliedschaft, ...) müssen natürlich alle Kandidaten erfüllen.

  • Dürfen auch Moderatoren kandidieren? (falls ich es - mal wieder - übersehen hab, entschuldigt mich)
    Wenn Ja schlage ich Marko Kassab vor.

    Ich muss gestehen, in Streitereien zwischen mehreren Personen - auch als selbst betroffener - kann man sich Marko gut anvertrauen. Mit seiner sehr vertraulichen & lösungssuchenden Art passt er genau in dieses Amt.

    Vielen Dank für diesen Vorschlag,

    Ich kandidiere gerne.

    | Präsident des Deutschen Bundestages a.D. (11. + 15. LP) |

    | Stellvertreter der Bundeskanzlerin a.D. |

    | Bundesminister für Wirtschaft und Energie / Arbeit und Soziales / des Auswärtigen a.D. |

    | Minister für Wirtschaft und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen a.D.|

    | Landtagspräsident Nordrhein-Westfalen a.D. (12.LP)|

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