[Debatte] BR/176 - Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Gas- sowie Strompreisebremse und zur Verhinderung von Gas- und Stromknappheit

  • BR/176 - Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Gas- sowie Strompreisebremse und zur Verhinderung von Gas- und Stromknappheit


    Geschätzte Kollegen,


    der folgende Antrag steht nun zur Debatte. Es handelt sich bei dem 'Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Gas- sowie Strompreisebremse und zur Verhinderung von Gas- und Stromknappheit' um einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung, welcher nun im ersten Durchgang im Bundesrat behandelt wird. Die Bundesregierung hat die Vorlage als besonders eilbedürftig bezeichnet. Die Debatte läuft bis zum Sonntag, den 13. März 2023, um 21:35 Uhr.

  • Frau Präsidentin,

    Frau Bundesministerin,


    können Sie uns bitte darlegen, wie sich eine solche Maßnahme auf die Preise für die Verbraucher:innen auswirken wird? Aktuell sieht es da ja so aus: Kunden zahlen für 80 Prozent ihres Stroms maximal 40 Cent brutto pro Kilowattstunde. Für die restlichen 20 Prozent wird der reguläre Vertragspreis berechnet. Die Gaspreisbremse funktioniert genauso: Für 80 Prozent ihres monatlichen Gasverbrauchs zahlen Verbraucher maximal 12 Cent pro Kilowattstunde, für die restlichen 20 Prozent ihren aktuellen Vertragspreis.


    Für die Monate Januar und Februar bekommen die Verbraucher den Zuschuss vom Gas- und vom Stromversorger rückwirkend gutgeschrieben. Das heißt, Verbraucher zahlen zu Beginn des Jahres erstmal den vollen Preis, bekommen aber nachträglich Erstattungen für Januar und Februar angerechnet.


    Ihrem Antrag zur Folge müssen die Bürgerinnen dann wieder die höheren Strom- und Gaspreise zu 100% alleine bezahlen. Für nicht wenige würde das den finanziellen Ruin bedeuten. Wollen wir diese Menschen wirklich im Stich lassen? Und hier sprechen wir nicht nur von den privaten Verbraucher:innen. Was ist mit den vielen kleinen und mittleren Unternehmen, die vorher mit astronomischen Preisen zu kämpfen hatten, in vielen Fällen hat es sogar zum Konkurs geführt. Der Bäcker von nebenan, der sich die hohen Energiekosten nicht mehr leisten kann, der macht dann dicht. Sollen die nun wieder sich selbst überlassen werden?


    Ich beantrage sogleich vorzeitig die Verlängerung der Debatte.


    Herzlichen Dank.

  • Frau Bundesratspräsidentin,

    meine Damen und Herren,


    die Bundesregierung teilt die von der Ersten Bürgermeisterin vorgetragene Bewertung des Gesetzesvorhabens ausdrücklich nicht. Die Strom- und Gaspreisbremse wird nur für die Zukunft aufgehoben. Für die vergangenen Monate, in denen der Gaspreis besonders hoch war, werden die Bürger selbstredend entlastet. Fortan werden andere Maßnahmen für ein günstiges Gas- und Stromangebot ergriffen. Die Bundesregierung plant weitgehende steuerliche Entlastungen und ermöglicht durch die Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke und die Erlaubnis, in Deutschland Gas zu gewinnen, ein umfangreicheres Energieangebot, das zu Preissenkungen führen wird. Die Bundesregierung lässt niemanden im Stich, sondern handelt - auch im Hinblick auf den finanziellen Spielraum des Bundes - verantwortungsvoll.

    24. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland

    Bundeskanzler a.D.