[Aussprache] Festlegung der Ämterübersicht, Anpassung der Spielregeln

  • Die Aussprache geht drei Tage.


    Ich fasse das wichtigste kurz zusammen:

    • Jeder Spieler darf nur einen Haupt- und einen Nebenaccount haben.
    • Nebenaccounts dürfen Minister einer Bundes- oder Landesregierung werden, jedoch keiner anderen Landesregierung abweichend zum Hauptaccount.
    • Nebenaccounts dürfen keine Mitglieder des Bundesrates sein.
    • Der Bundespräsident muss ein Hauptaccount sein, dessen Nebenaccount darf jedoch nicht Teil der Bundesregierung sein.
    • Die Ämterübersicht wird mit einer gewissen Verbindlichkeit eingeführt und kann im selben Verfahren - immer parallel zu den Regeln - verändert werden.


    Ich darf kurz erläutern, warum ich diese Änderung vorschlage:

    Ziel der AG war es, einmal zu schauen, welche Ämter überhaupt von welchen Accounts besetzt werden dürfen. Das stellte sich als komplexer heraus, als wir es erwarteten. Bei der (Neu-)Gründung dieser Sim hat sicherlich niemand erwartet, dass wir so sehr in ein Rollenspiel abdriften. Wie bereits erwähnt, finde ich persönlich das aber ganz schön. Viele der Fragen, die damit geklärt werden sollten, sind im Laufe des Spieles nur entstanden, weil wahrscheinlich niemand dachte dass es wirklich soweit kommt. Als Beispiel nenne ich mal die Frage "Darf der Bundespräsident ein Nebenaccount sein?". Wenn man es ganz genau nimmt, bisher ja. Es ist nicht explizit geschrieben, dass es ein Hauptaccount sein müsste. Ich vermute mal, weil einfach noch nie jemand diese Frage gestellt hat. Deshalb ist eine entsprechende Klärung definitiv nötig. Selbiges gilt für die Minister. Nach dem Stimmungsbild glaube ich aber, dass dies ein guter Kompromiss ist.

    Auch wenn diese Änderungen zu den Nebenaccounts jetzt erstmal groß wirken, so möchte ich beruhigen. Von der Nutzung eines wirklich aktiven Nebenaccounts machen bisher eher weniger Spieler Gebrauch. Diese Regel wäre einfach ein Notventil. Nehmen wir als Beispiel Thüringen oder Bayern; wenn man die Last von dutzenden Geschäftsbereichen besser aufteilen will, so wäre dies in Thüringen so besser möglich. Oder in Bayern, wenn man eine gewisse SimOn-personelle Trennung zwischen Bundes- und Landesregierung haben will. Dadurch verändert sich das Spiel als solches ja nicht. Es ermöglicht schlicht eine - je nach Wunsch - bessere Ressourcenverteilung und Bündelung. Vielleicht können wir damit sogar die Inaktivität einiger Bundesländer etwas ausgleichen, wer weiß. Nichtsdestotrotz glaube ich, dass von dieser Möglichkeit kaum oder nur wenig Gebrauch gemacht wird, falls sich jemand Sorgen macht.


    Ich möchte daher an dieser Stelle dafür werben, dass wir es so einfach mal versuchen und schauen, ob es überhaupt Auswirkungen hat. Wenn es wirklich ausartet, können wir das ganze ja auch innerhalb von sechs Tagen wieder abschaffen. ;)


    Es wurden auch weitere Ideen diskutiert, wie dass Nebenaccounts auch passive Parteimitglieder sein können, man mehrere Nebenaccounts hat oder Nebenaccounts doch Bundespräsident werden dürfen. Das sind natürlich alles legitime Ideen. Ich würde vorschlagen, dass wir hier jetzt mal einen vorsichtigen Grundstein legen, uns das anschauen und dann weiter überlegen.


    Selbstverständlich kann jeder, der hiermit nicht einverstanden ist, auch andere Vorschläge unterbreiten. :)



    Anastasyas Vorschlag

    Gegenstand: Die von der AG erarbeitete Vorschlag Anastasya.pdf, von Dr. Anastasya Liebermann modifiziert wird als verbindlich beschlossen. Zum Ausschluss etwaiger Missverständnisse werden §2 und §5 des vDGB wie folgt geändert.


    Bisherige Fassung:

    § 2

    DER ACCOUNT

    (1) Jede natürliche Person ist berechtigt einen wahlberechtigten Account zu besitzen.

    (2) Der Accountname muss mindestens aus einem Vor- und einem Nachnamen bestehen und darf, mit Ausnahme von maximal zwei Punkten und Bindestrichen, ausschließlich Buchstaben enthalten. Widerspricht ein Accountname diesen Vorschriften, so kann der Besitzer des Accounts dazu aufgefordert werden, diesen zu ändern.

    (3) Jeder Mitspieler ist dazu berechtigt Medienaccounts anzulegen.

    (4) Jede Partei erhält einen von der technischen Administration zur Verfügung gestellten Parteiaccount, zur Verwaltung des Parteiforums, sowie zur Publikation von Mitteilungen der Partei. Den Zugriff auf diesen Account erhalten die gewählten Führungskräfte der jeweiligen Parteien oder übergangsweise, bis zur ersten Wahl der Parteiführung, der Parteigründer.

    (5) Jede Person ist berechtigt einen zweiten Account, welcher kein Medienaccount ist, anzulegen. Dieser ist nicht wahlberechtigt, darf sich nicht an Parteigründungen beteiligen, nicht Mitglied einer Partei sein und kein Landtagsmandat wahrnehmen. Er ist nicht wahlberechtigt bei SimOff-Abstimmungen. Hiervon unberührt bleibt das passive Wahlrecht von Zweitaccounts für Richter am Obersten Gericht.

    (6) Im Wiki wird ein Doppelaccount-Register geführt. In dieses hat sich jeder, der nach Absatz 5 einen Zweitaccount erstellt, durch Auflistung des Namens des Hauptaccounts und des Zweitaccounts einzutragen. Der Betreiber des Zweitaccounts soll dies der Administration bei der Aufnahme desselben anzeigen.



    wird wie folgt geändert:

    (1) Jede natürliche Person ist berechtigt einen wahlberechtigten Account (= Hauptaccount) zu besitzen.

    (2) Der Accountname muss mindestens aus einem Vor- und einem Nachnamen bestehen und darf, mit Ausnahme von maximal zwei Punkten und Bindestrichen, ausschließlich Buchstaben enthalten. Widerspricht ein Accountname diesen Vorschriften, so kann der Besitzer des Accounts dazu aufgefordert werden, diesen zu ändern.

    (3) Jeder Mitspieler ist dazu berechtigt Medienaccounts anzulegen.

    (4) Jede Partei erhält einen von der technischen Administration zur Verfügung gestellten Parteiaccount, zur Verwaltung des Parteiforums, sowie zur Publikation von Mitteilungen der Partei. Den Zugriff auf diesen Account erhalten die gewählten Führungskräfte der jeweiligen Parteien oder übergangsweise, bis zur ersten Wahl der Parteiführung, der Parteigründer.

    (5) Jede Person ist berechtigt einen zweiten Account (= Nebenaccount), welcher kein Medienaccount ist, anzulegen. Dieser ist nicht aktiv wahlberechtigt, darf sich nicht an Parteigründungen beteiligen, nicht Mitglied einer Partei sein und kein Landtags- oder Bundestagsmandat wahrnehmen. [...] Hiervon unberührt bleibt das passive Wahlrecht von Nebenaccounts für Richter am Obersten Gericht und SimOff-Ämter.

    (6) Im Wiki wird ein Doppelaccount-Register geführt. In dieses hat sich jeder, der nach Absatz 5 einen Zweitaccount erstellt, durch Auflistung des Namens des Hauptaccounts und des Zweitaccounts einzutragen. Der Betreiber des Zweitaccounts soll dies der Administration bei der Aufnahme desselben anzeigen.

    (7) Accounts, die weder aktive Hauptaccounts noch Nebenaccounts sind (=Drittaccount), dürfen nicht SimOn bespielt werden und besitzen nur ein passives Wahlrecht für SimOff Ämter.

    (8) Eine Hilfestellung zu den Accounts, den Ämtern und etwaigen Unvereinbarkeiten liefert die Ämterübersicht. Eine Änderung der Ämterübersicht unterliegt denselben Regeln, wie eine Änderung der Spielregeln.



    bisherige Fassung:

    § 5

    UNVEREINBARKEIT VON ÄMTERN


    (1) Der Bundespräsident darf mit Ausnahme von Parteiämtern keine weiteren Sim-On-Ämter innehaben. Wird er gewählt, so hat er bei Annahme der Wahl alle weiteren Sim-On-Ämter niederzulegen.

    (2) Eine zeitgleiche Mitgliedschaft in Bundestag und Bundesrat ist nicht möglich.

    (3) Richter am Obersten Gericht dürfen weder der Bundesregierung noch dem Bundesrat angehören.


    wird wie folgt geändert:

    (1) Der Bundespräsident darf mit Ausnahme von Parteiämtern keine weiteren Sim-On-Ämter innehaben. Wird er gewählt, so hat er bei Annahme der Wahl alle weiteren Sim-On-Ämter niederzulegen. Kandidaturen sind nur für Hauptaccounts möglich. Nebenaccounts eines amtierenden Bundespräsidenten dürfen nicht der Bundesregierung angehören.

    (2) Eine zeitgleiche Mitgliedschaft in Bundestag und Bundesrat ist nicht möglich.

    (3) Richter am Obersten Gericht dürfen weder der Bundesregierung noch dem Bundesrat angehören.

    (4) Nebenaccounts dürfen als Landes- oder Bundesminister ernannt werden, jedoch nicht dem Bundesrat angehören. Ein Spieler darf accountübergreifend nicht an mehr als einer Landesregierung beteiligt sein.


    Ministerpräsidentin von NRW a.D.


    Wahladministrator

    Erbarmungslose Jägerin von Doppelaccounts

  • Vielen Dank für die ganze Arbeit.Das Thema finde ich sehr interessant.

    Ich selbst stehe dem ein wenig kritisch entgegen. Für mich sollten Personen, die ein politisches Amt ausüben, nur als Hauptaccounts bespielt werden.

    Medienaccounts und Charaktere, die kein politisches Amt innehaben, können dann als Nebenaccount bespielt werden.


    Generell möchtet ihr ja, dass die Nebenaccounts das passive Wahlrecht für bestimmte Ämter bekommen oder? (Weiß nicht, wie es in der Sim aktuell geregelt ist)


    Ich habe eine Frage zu Punkt 2: "Nebenaccounts dürfen Minister einer Bundes- oder Landesregierung werden, jedoch keiner anderen Landesregierung abweichend zum Hauptaccount."

    Wäre es nicht sinnvoller einfach mehrere Ministerien zusammenzulegen, sodass eine Person diese leiten könnte? Ebenso könnte man überlegen, ob eine Person mehrere Ministerien führt.

  • Ich selbst stehe dem ein wenig kritisch entgegen. Für mich sollten Personen, die ein politisches Amt ausüben, nur als Hauptaccounts bespielt werden.

    Medienaccounts und Charaktere, die kein politisches Amt innehaben, können dann als Nebenaccount bespielt werden.

    Vollkommen legitim, es ist auch offensichtlich, dass nach ursprünglicher Gestaltung der Sim nichts anderes geplant war. Ich denke der erste große "Aufbruch" in der Sache war nach den vermehrten NA für Richter auch Ryan Davis mit seinen Mitarbeitern. So hat sich die Sache ja entwickelt.

    Generell möchtet ihr ja, dass die Nebenaccounts das passive Wahlrecht für bestimmte Ämter bekommen oder? (Weiß nicht, wie es in der Sim aktuell geregelt ist)

    Nein. Ich löse das gerne auf.

    Unser - als AG - Ansinnen war, einfach mal abschließend uns durch den Dschungel der Regel zu kämpfen und den Status Quo über Ämter und welcher Account die bekleiden darf zu schaffen. Das Ergebnis habe ich an anderer Stelle ja präsentiert mit der Erkenntnis, dass es bisher für manche Ämter - nämlich solche für die kein aktives Wahlrecht erforderlich ist in erster oder zweiter Instanz, also zB alles wofür man auch Mitglied eines Parlamentes sein muss - somit de facto ohnehin nicht möglich ist. Andere Ämter aber nicht speziell ausgeschlossen wurden. Bundespräsident wäre so ein Beispiel.


    Minister sind ja keine Wahlämter, ähnlich wie Mitarbeiter. Diese werden ernannt.


    Der Vorliegende Entwurf zur Regelanpassung ist mein persönlicher Vorschlag, basierend auf den Ergebnissen, es handelt sich um keine offizielle Anregung der AG, sondern sozusagen das was ich daraus jetzt gegossen habe. :D

    Ich habe eine Frage zu Punkt 2: "Nebenaccounts dürfen Minister einer Bundes- oder Landesregierung werden, jedoch keiner anderen Landesregierung abweichend zum Hauptaccount."

    Wäre es nicht sinnvoller einfach mehrere Ministerien zusammenzulegen, sodass eine Person diese leiten könnte? Ebenso könnte man überlegen, ob eine Person mehrere Ministerien führt.

    Das ist ja genau der Status, den wir aktuell haben. Der auch weiterhin so praktiziert werden kann. Ich nenne als Beispiel Jan-Lucas Goldhammer, seinerzeit stellv. MP, Minister für Inneres, Justiz, Gesundheit, Wirtschaft und Finanzen. Hier würde es sich anbieten, einfach für die Außenwirkung, da vielleicht dann einen ohnehin arbeitslosen NA zu nehmen und ihn zum Minister für Wirtschaft und Gesundheit zu machen. Ob das dann der NA von JL oder von jemand anderem ist, ist dabei ja nebensächlich, da sich daraus kein Wahlrecht oder so ergibt.


    Oder anderes Beispiel; Allianz Abgeordnete aus Bayern, die mit ihren Charakteren 100% als Bundesminister eingespannt sind. Sie könnten mit NA Minister in Bayern sein, ohne dass es SimOn überfrachtet wirkt.


    Das alles ist ja nur ein Angebot, ich bezweifle, dass viele Spieler von dieser Möglichkeit gebrauch machen werden, aber es würde mal die Stellung von Nebenaccounts klären und eine Art Notlösung bieten.

    Ministerpräsidentin von NRW a.D.


    Wahladministrator

    Erbarmungslose Jägerin von Doppelaccounts

  • Minister sind ja keine Wahlämter, ähnlich wie Mitarbeiter. Diese werden ernannt.

    Ich glaube da haben wir uns missverstanden :)

    Klar werden MinsterInnen nicht gewählt. In der BRD z.B. benötigt der/die MinisterIn jedoch als Voraussetzung u.a. das passive Wahlrecht.

    Würde man sich hieran orientieren, so hieße dies, dass alle Nebenaccounts auch ein passives Wahlrecht erhalten würden. Dies wäre in meinen Augen weniger sinnvoll. Aber ich denke nicht, dass hier die BRD Vorbild sein sollte :)



    Die Frage ob Haupt- und Nebenaccount in unterschiedlichen Kabinetten (Bund/ Land) aktiv sein sollten, müsste man in meinen Augen nochmal bedenken...

    Ich gehe auch davon aus, wie du bereits angemerkt hast, dass nicht viele diese Möglichkeit nutzen werden, da viel Zeit investiert werden muss um zwei Ämter ordentlich auszuführen. Dies könnte die Qualität mindern, da man beides nur noch halbherzig bespielt bekommt.

    In einem Kabinett mehrere Account zu nutzen ist ja nur kosmetisch, man ist in den Inhalten der Regierung bereits eingearbeitet und kann sich voll und ganz auf die Arbeit konzentrieren.


    Vielleicht interpretiere ich aber auch das Potenzial und die Zeit von manchen MitspielerInnen falsch und die Qualität wird nicht leiden. :D


    Bei mir ist Qualität immer ein wenig höher angesetzt als Quantität ;)




    So jetzt aber genug von mir :)

  • Ich glaube da haben wir uns missverstanden :)

    Klar werden MinsterInnen nicht gewählt. In der BRD z.B. benötigt der/die MinisterIn jedoch als Voraussetzung u.a. das passive Wahlrecht.

    Würde man sich hieran orientieren, so hieße dies, dass alle Nebenaccounts auch ein passives Wahlrecht erhalten würden. Dies wäre in meinen Augen weniger sinnvoll. Aber ich denke nicht, dass hier die BRD Vorbild sein sollte :)

    Ach, so meintest du das. Dann haben wir uns tatsächlich missverstanden. :D


    Die Frage ob Haupt- und Nebenaccount in unterschiedlichen Kabinetten (Bund/ Land) aktiv sein sollten, müsste man in meinen Augen nochmal bedenken...

    Ich gehe auch davon aus, wie du bereits angemerkt hast, dass nicht viele diese Möglichkeit nutzen werden, da viel Zeit investiert werden muss um zwei Ämter ordentlich auszuführen. Dies könnte die Qualität mindern, da man beides nur noch halbherzig bespielt bekommt.

    In einem Kabinett mehrere Account zu nutzen ist ja nur kosmetisch, man ist in den Inhalten der Regierung bereits eingearbeitet und kann sich voll und ganz auf die Arbeit konzentrieren.

    Da hast du rein in der Theorie natürlich Recht. Ich glaube aber wirklich nicht, dass das oft passieren wird. Du liegst natürlich auch damit richtig, dass es ein potentielles "Risiko" gibt, dass plötzlich Nebenaccounts die Republik überschwemmen und die Landesregierungen voll damit wären. Aber warum sollte, nur als Beispiel ein Bundespräsident der seine Arbeit gut macht und noch nicht ausgelastet ist, nicht auch mit einem Nebenaccount in Hamburg ein Gesetz für die Versorgung von Flüchtlingskindern mit Apfelschorle erarbeiten? Ich denke dass die allermeisten Spieler auch sehr gut ihr eigenes Potential hier einschätzen können.

    Das halte ich jedoch für begrenzt. Und ich glaube, wenn wir es nicht ausprobieren, werden wir auch nicht sehen ob die Sorge berechtigt ist. Und wenn es ganz schief läuft, braucht es maximal sechs Tage um den Geist wieder einzusperren, ich denke dieses "Risiko" kann man durchaus eingehen. ;)


    Vielleicht interpretiere ich aber auch das Potenzial und die Zeit von manchen MitspielerInnen falsch und die Qualität wird nicht leiden. :D


    Bei mir ist Qualität immer ein wenig höher angesetzt als Quantität ;)


    Spoiler anzeigen

    Das Hauptproblem ist ja nach wie vor die Quantiät von aktiven MitspielerInnen. Das ist aber ein anderes Thema :)

    So jetzt aber genug von mir :)

    Da stimme ich dir uneingeschränkt zu. :)


    Vielleicht kann ich aber nochmal eine Sache betonen; das Kernstück ist hier nicht eine fundamentale Regeländerung, damit man mehr Möglichkeiten mit Nebenaccounts hat. Das ist ein zufälliges Nebenprodukt. Es geht um die Festsetzung der Ämterübersicht. Das Problem ist dass die Regeln bisher - was angesichts der Überjuristisierung ironisch ist - nicht immer eindeutig waren. Um sie eindeutig zu machen, müssen wir den Status quo also verändern mit den Regeln und da wären die Optionen Nebenaccounts diese Ämter klar zu verbieten, oder sie klar zu erlauben. Um es wie Merkel zu sagen: "Ein Weiter so gibt es nicht." :P

    Ich habe mich also für die zweite Option entschieden. Mir geht es primär darum die Ämterübersicht und mit den Regeln eine gewisse Klarheit durchzusetzen. Eine Klarheit, auf der man dann ja auch wunderbar aufbauen und experimentieren kann, aber es braucht eine Basis

    Ministerpräsidentin von NRW a.D.


    Wahladministrator

    Erbarmungslose Jägerin von Doppelaccounts