[Debatte] XV|008 - Debatte über den Gesetzesentwurf der Landesregierung auf Drucksache XV|008 mit dem Titel: "Entwurf eines Gesetzes zur Integration beeinträchtigter Personen in die Arbeitswelt"

  • Herr Minister Ende,

    meine Frage nach der Gesetzgebungskompetenz richtet sich vor allem auf Paragraph 1.2 des zu debattierenden Antrages.

    Sofern die Frau Ministerin noch Heute sich damit nicht befassen sollte, geht die Debatte in die Verlängerung.

  • kommt nach dem Anruf des Kollegen Dr. Ende sichtlich genervt aus dem Justizministerium mit einer Mappe unter dem Arm in den Landtag. Packt ihre Mappe kurz auf den Tisch und bittet die Kollegin Ella Löwenstein-Boum höflich eine genaue Frage zu formulieren.

    Dr. Carmen Schmidt, MdL, MdBR

    Ministerialrätin a.D.

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    Die Ministerin

    Völklinger Straße 49 | 40221 Düsseldorf

    Carmen.Schmidt@bm.nrw-regierung.de

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    Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen
    Platz des Landtags 1 | 40221 Düsseldorf

    Carmen.Schmidt@landtag.nrw.de

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  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    Frau Ministerin Schmidt,


    inwiefern sehen Sie Paragraph 1.2 des vorliegenden Gesetzes mit Artikel 74 Absatz 1 Satz 12 des GG vereinbar? Sehen Sie den im Gesetzesentwurf vorgeschriebenen Mindestlohn als einen vergabespezifischen Mindestlohn an, der laut Urteil des OLG Koblenz vom 13.03.2016 in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt, was durch ein vergleichbares Urteil des Verfassungsgerichtes bestätigt wird, siehe dazu (BVerfG, Urteil vom 11.07.2006 - 1 BvL 4/00)?

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    Mitglied des Deutschen Bundestages |12., 16., 20. und 21. Legislaturperiode |

    Vizepräsidentin des XX. Deutschen Bundestages

    Ehemalige Fraktionsvorsitzende der Internationalen Linke im Bundestag


    Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

    Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft

    Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Soziales, Kultur und Finanzen


    Generalsekretärin der I:L

    Ehemalige Parteivorsitzende der I:L



  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    Frau Ministerin Schmidt,


    inwiefern sehen Sie Paragraph 1.2 des vorliegenden Gesetzes mit Artikel 74 Absatz 1 Satz 12 des GG vereinbar? Sehen Sie den im Gesetzesentwurf vorgeschriebenen Mindestlohn als einen vergabespezifischen Mindestlohn an, der laut Urteil des OLG Koblenz vom 13.03.2016 in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt, was durch ein vergleichbares Urteil des Verfassungsgerichtes bestätigt wird, siehe dazu (BVerfG, Urteil vom 11.07.2006 - 1 BvL 4/00)?


    Dr. Carmen Schmidt, MdL, MdBR

    Ministerialrätin a.D.

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    Die Ministerin

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  • Gegen welches Bundesgesetz befürchten Sie denn genau einen Kompetenzverstoß?

    Dr. Carmen Schmidt, MdL, MdBR

    Ministerialrätin a.D.

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    Die Ministerin

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  • Man antwortete auf Fragen eigentlich nicht mit Gegenfragen. Ich sehe die Gesetzgebungskompetenz für diesen Mindestlohn einfach nicht bei den Ländern, da dieser nicht Vergabespezifisch ist.

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    Generalsekretärin der I:L

    Ehemalige Parteivorsitzende der I:L



  • auch für diesen Antrag nach 18 (4) bedarf es zwei Mitglieder des Landtags.

    Warum hat Ihre Stellvertreterin in einer weiteren Debatte zur Regierungserklärung dem selben Antrag der Kollegin dann stattgegeben?

  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    Frau Ministerin Schmidt,


    inwiefern sehen Sie Paragraph 1.2 des vorliegenden Gesetzes mit Artikel 74 Absatz 1 Satz 12 des GG vereinbar? Sehen Sie den im Gesetzesentwurf vorgeschriebenen Mindestlohn als einen vergabespezifischen Mindestlohn an, der laut Urteil des OLG Koblenz vom 13.03.2016 in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt, was durch ein vergleichbares Urteil des Verfassungsgerichtes bestätigt wird, siehe dazu (BVerfG, Urteil vom 11.07.2006 - 1 BvL 4/00)?

    Herr Präsident,

    Liebe Frau Löwenstein-Boum,


    Ich sehe den, im Gesetzesentwurf vorgeschriebenen Mindestlohn als vergabespezifischen an. Des weiteren umgehen wir m.E. nach in diesem Entwurf kein Bundesrecht.


    Vielen Dank!

    Dr. Carmen Schmidt, MdL, MdBR

    Ministerialrätin a.D.

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    Einmal editiert, zuletzt von Dr. Carmen Schmidt ()

  • Herr Präsident,

    Geschätzte Frau Ministerin,


    könnten Sie ihre Einordnung auch begründen? Wie wirkt es sich hierbei beispielsweise auf Behindertenwerkstätten aus, die in keinem direkten Vertragsverhältnis mit dem Land NRW stehen und auch keine sonstige Förderung von diesem erhalten? Gilt in diesen der entsprechende Mindestlohn dann nicht und sehen sie dies juristisch mit dem Gleichheitsgrundsatz, der sich aus dem GG ableiten lässt, vereinbar.

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    Generalsekretärin der I:L

    Ehemalige Parteivorsitzende der I:L



  • Herr Präsident,

    Geschätzte Frau Ministerin,


    könnten Sie ihre Einordnung auch begründen? Wie wirkt es sich hierbei beispielsweise auf Behindertenwerkstätten aus, die in keinem direkten Vertragsverhältnis mit dem Land NRW stehen und auch keine sonstige Förderung von diesem erhalten? Gilt in diesen der entsprechende Mindestlohn dann nicht und sehen sie dies juristisch mit dem Gleichheitsgrundsatz, der sich aus dem GG ableiten lässt, vereinbar.

    Dr. Carmen Schmidt, MdL, MdBR

    Ministerialrätin a.D.

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  • erhebt sich ebenfalls zu einer Frage an die Ministerin


    Frau Ministerin,


    wie es mir scheint, ist dem Sozialminister die aktuelle Rechtsprechung egal, er ignoriert ein urteil des Arbeitsgerichtes Kiel, welche eine Klage nach Mindestlohn eines beeinträchtigten Beschäftigten einer Werkstatt klar abweist.Zu meiner Frage also: Ignorieren Sie dieses Urteil auch? Nein, lassen Sie mich anders formulieren. Da dieser Entwurf ja das Kabinett und auch Ihre juristische Prüfung passiert hat, scheinen Sie kein Problem damit zu haben, Urteile der Justiz zu ignorieren. Sind Sie sich bewusst, was für ein fragiles und unsicheres Gesetz Sie da schaffen? Sollte dieses Gesetz beschlossen werden, dann zahlen die Werkstätten den Mindestlohn, fallls sie nicht davon insolvent gehen und die Beschäftigten müssen fürchten, jederzeiut mit Rückforderungen des gezahlten Lohnes zu rechnen, wenn eine Klage gegen dieses Gesetz Erfolg haben wird und seien wir ehrlich, die Chance ist nicht grade klein, dass es genau so kommen wird. Meine Frage also: was hat Sie dazu veranlasst, diesem Gesetz das juristische Okay zu geben?

  • erhebt sich ebenfalls zu einer Frage an die Ministerin


    Frau Ministerin,


    wie es mir scheint, ist dem Sozialminister die aktuelle Rechtsprechung egal, er ignoriert ein urteil des Arbeitsgerichtes Kiel, welche eine Klage nach Mindestlohn eines beeinträchtigten Beschäftigten einer Werkstatt klar abweist.Zu meiner Frage also: Ignorieren Sie dieses Urteil auch? Nein, lassen Sie mich anders formulieren. Da dieser Entwurf ja das Kabinett und auch Ihre juristische Prüfung passiert hat, scheinen Sie kein Problem damit zu haben, Urteile der Justiz zu ignorieren. Sind Sie sich bewusst, was für ein fragiles und unsicheres Gesetz Sie da schaffen? Sollte dieses Gesetz beschlossen werden, dann zahlen die Werkstätten den Mindestlohn, fallls sie nicht davon insolvent gehen und die Beschäftigten müssen fürchten, jederzeiut mit Rückforderungen des gezahlten Lohnes zu rechnen, wenn eine Klage gegen dieses Gesetz Erfolg haben wird und seien wir ehrlich, die Chance ist nicht grade klein, dass es genau so kommen wird. Meine Frage also: was hat Sie dazu veranlasst, diesem Gesetz das juristische Okay zu geben?

    Frau Kollegin Linke, ich sehe in diesem Gesetzesentwurf kein Problem. Sollten sie da anderer Meinung sein können Sie gerne vor das Oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland ziehen. Ich finde es dieses Urteil des Amtsgerichts ist nicht mehr zeitgemäß. Können die meisten Menschen etwa was für ihre Behinderung? Nein! Warum sollten sie dann nicht den gleichen Lohn wie normale Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen?!


    Danke.

    Dr. Carmen Schmidt, MdL, MdBR

    Ministerialrätin a.D.

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  • Warum sollten sie dann nicht den gleichen Lohn wie normale Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen?!

    Weil es nunmal unweigerlich einen Unterscheid in der rein effektiven Arbeitsleistung zwischen tatsächlichen Arbeitnehmern und Beeinträchtigten gibt, das kann man nicht einfach mal so ignorieren. Die beeinträchtigten Beschäftigten erhalten dann für eine tatsächliche Arbeitszeit von höchstens 3 Stunden unter eklatant herabgesetzten Anforderungen den gleichen Lohn wie eine überforderte, überlastete und ausgelaugte Putzkraft, Krankenschwester, suchen Sie sich was aus. Finden Sie das fair diesen gegenüber?

  • eilt, nachdem ihr eine Mitarbeterin einige Ausdrucke zuteilt, zu den Bänken der Landesregierung


    Vielleicht lesen Sie ja mal diese Stellungnahme der Werkstatträte in den WfbM's. Vielleicht kommen Sie ja dann alle zur Besinnung und kommen zu einer Politik, die den Beschäftigten wirklich hilft, anstatt sie schutzlos und ohne Hilfe dastehen zu lassen, um Ihre Agenda voranzutreiben.


    legt jedem Ministerplatz ein Exemplar auf den Tisch


    https://www.werkstatträte-deutschland.de/neuigkeiten/2021-05/mindestlohn-nein-basisgeld-ja

  • Vielen Dank, ich reiche es an die zuständige Fachabteilung weiter!

    Dr. Carmen Schmidt, MdL, MdBR

    Ministerialrätin a.D.

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  • Verehrte Kolleginnen und Kollegen,


    damit schließe ich die Debatte und unterbreche diesen Tagesordnungspunkt um nach dem Frühstück die Abstimmung einzuleiten.

  • Dr. Sascha Ende

    Hat das Thema geschlossen