[Debatte] XV|008 - Debatte über den Gesetzesentwurf der Landesregierung auf Drucksache XV|008 mit dem Titel: "Entwurf eines Gesetzes zur Integration beeinträchtigter Personen in die Arbeitswelt"

  • Ein Gong ertönt, die Präsidentin eröffnet die Sitzung


    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    Bitte nehmen Sie Platz! Ich begrüße Sie zur 8. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen in der 15. Wahlperiode. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde. Der Vorschlag für die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Ich frage Sie, ob Sie mit der Tagesordnung einverstanden sind?


    Stille im Plenum


    Ich Sehe und höre keinen Wiederspruch, dann ist das so beschlossen.


    Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt 1 "Debatte über den Gesetzesentwurf der Landesregierung auf Drucksache XV|008 mit dem Titel: "Entwurf eines Gesetzes zur Integration beeinträchtigter Personen in die

    Arbeitswelt"".


    Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Minister für Gesundheit und Soziales, Herrn Dr. Sascha Ende , für die Landesregierung das Wort.

    Dr. Carmen Schmidt, MdL, MdBR

    Ministerialrätin a.D.

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    Die Ministerin

    Völklinger Straße 49 | 40221 Düsseldorf

    Carmen.Schmidt@bm.nrw-regierung.de

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    Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen
    Platz des Landtags 1 | 40221 Düsseldorf

    Carmen.Schmidt@landtag.nrw.de

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  • Steht auf und nutzt das Platzmikrofon.


    Sehr geehrte Frau Präsidentin,

    verehrte Kolleginnen und Kollegen,


    mein Kollege Theo Pahlke wird die Eröffnungsrede zu dem Antrag führen.


    Besten Dank.


    Setzt sich wieder

  • Kommt nun zum Rednerpult, trinkt einen Schluck Wasser und räuspert sich kurz



    Frau Präsidentin,

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    liebe Abgeordnete,


    dieser Gesetzesentwurf wurde nicht ohne Grund eingebracht. Wer ihn sich schon durchlesen konnte, weiß worum es geht und wieso dieser auch wichtig ist.


    Wir sind im Jahr 2023 und trotzdem gibt es weiterhin Menschen mit einer Behinderung oder Beeinträchtigung, die in Behindertenwerkstätten arbeiten und nicht einmal den Mindestlohn gezahlt bekommen. Diese Menschen müssen genau wie alle anderen auch in die normale Arbeitswelt integriert werden können und müssen den Mindestlohn erhalten! Nur weil sie geistig oder körperlich eingeschränkt sind, können sie oftmals genauso gut eine Arbeit verrichten, wie Menschen ohne Beeinträchtigung. Auf diesem Weg ermöglichen wir diesen Personen ein faires Leben, in dem sie nicht immer auf Andere angewiesen sein müssen. Sie können selbst handeln und ihren Traum des Lebens in die Hand nehmen. Unabhängigkeit und Freiheit sind hierbei die wichtigsten Punkte!


    Wer einer solchen Person die Möglichkeit, einen normalen Job auszuführen verbietet, nur weil dieser Mensch eine Beeinträchtigung hat, aber dennoch körperlich und geistig fähig ist den Job zu verrichten, der sollte genau überlegen, was er denn tut.


    Durch dieses Gesetz möchten wir allen Personen einen einfacheren Einstieg in die Arbeitswelt ermöglichen und faire Arbeit für Menschen mit einer Behinderung schaffen.


    Meine Bitte an alle: Stimmen Sie diesem Gesetz zu.


    Vielen Dank


    Trinkt einen Schluck und geht auf seinen Platz zurück

  • richtet ihren Blazer noch einmal, bevor sie zu ihrer ersten Rede mit einigen Stichpunktkärtchen an das Rednerpult schreitet


    Frau Präsidentin,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich freue mich, meinen ersten Beitrag hier in diesem Hause zu einem wichtigen Thema wie der Inklusion beeinträchtigter Menschen halten zu können. Ich bin, um jetzt bereits im Vorfeld etwaige Zweifel auszuräumen, die vielleicht aufkommen könnten, eine absolute Befürworterin von Inklusion und Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt, auch für beeinträchtigte Menschen.


    Doch was die Landesregierung hier vorschlägt ist eine Harakriri-Maßnahme, die weder den Werkstätten helfen noch den Beschäftigten in den Werkstätten sichtbaren Mehrwert bringen wird. Beschäftigte in den Werkstätten sind sehr sensible und vor allem auch hilfebedürftige Menschen, die ihren Alltag ohne professionelle Betreuung und Hilfe nicht meistern würden. Die Werkstätten für behinderte Menschen leisten dort einen großen Beitrag, wo sonst die Beschäftigten allein auf sich gestellt wären. Einen Mindestlohn für die Beschäftigten einführen zu wollen ist absolut, und das muss ich so sagen, lächerlich. Die Werkstätten laufen heute schon auf dem Zahnfleisch, von Corona weiterhin gebeutelt, und würden einer Mehrbelastung durch eine rapide Steigerung der Vergütung der Beschäftigten einer Existenzbedrohung immensen Ausmaßes ausgesetzt. Das kann nicht Ihr Ernst sein, Herr Minister Dr. Ende. Die Werkstätten arbeiten hier quasi für den Staat und geben den beschäftigten Perspektiven, Arbeit und vor allem Betreuung und Hilfe, die wir als Land NRW niemals in dem Umfang leisten könnten, wie es die Werkstätten tun. Den Werkstätten jetzt so eine Retourkutsche für ihre tolle Arbeit anzudrehen, das ist ein blanker Hohn und eine absolute Missachtung der wichtigen Arbeit in den Werkstätten. Ebenso ist es absolut fraglich, was die Beschäftigten mit einem Lohn anfangen sollen, der ihren Horizont oft um das Vielfache übersteigt. Beschäftigte in den Werkstätten sind keine Arbeitnehmer, sie leisten keine Arbeit, die tatsächlich mit einem Mindestlohn abzugelten ist. Viele von den Beschäftigten schaffen es nicht mal eine Stunde konzentriert zu arbeiten. Eine Vergütung mit Mindestlohnsätzen würde das Produkt der Arbeit und die Entgeltleistung völlig in einen Missverhältnis setzen, welches sozial nicht zu rechtfertigen wäre. Die Beschäftigten sind keine Arbeitnehmer, das hat auch schon das Arbeitsgericht Kiel geurteilt, als es genau eine solche Klage nach Mindestlohn eines Beschäftigten im Juni 2015 abwies. Es gibt also auch rechtliche Bedenken gegen Ihr Projekt hier, Herr Minister.


    Sie sehen also, dieses Gesetz ist unausgereift und bedarf einer echten Überarbeitung durch den Landtag und seine Ausschüsse. Ich beantrage also die Überweisung des Entwurfes in einen zu bildenden Ausschuss gemäß § 21 Abs. 1 GOLT und hoffe dazu auf weitere Unterstützer meines Antrages.


    Herzlichen Dank!

  • Verehrte Kolleginnen und Kollegen,


    ich gebe dem Haus die Gelegenheit, dass sich mindestens noch jemand dem Antrag der Kollegin Dr. Linke anschließt bis morgen früh 12.02.23 um 8 Uhr.
    Andernfalls werde ich den Antrag ablehnen.

  • Frau Präsidentin,

    ich unterstütze den Antrag der Kollegin Dr. Linke.

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    Mitglied des Deutschen Bundestages |12., 16., 20. und 21. Legislaturperiode |

    Vizepräsidentin des XX. Deutschen Bundestages

    Ehemalige Fraktionsvorsitzende der Internationalen Linke im Bundestag


    Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

    Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft

    Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Soziales, Kultur und Finanzen


    Generalsekretärin der I:L

    Ehemalige Parteivorsitzende der I:L



  • Frau Präsidentin,

    ich unterstütze den Antrag der Kollegin Dr. Linke.

    Verehrte Frau Löwenstein-Boum,


    das Präsidium berät noch ob ihre Unterstützung nicht zu sehr § 21 Abs. 1 iVm § 31 Abs. 2 GO LT NRW tangiert und nicht gewertet werden kann. Sie, respektive ihre Partei, sind in der Amtsperiode nicht mal im LT NRW vertreten.

  • Herr Präsident,

    ich verweise auf Paragraph 31 der Geschäftsordnung, welcher Folgendes besagt:


    (2) Berufene Bürgerinnen und Bürger besitzen kein passives und aktives Wahlrecht im Landtag und kein Stimmrecht in Ausschüssen.


    Bei einer Unterstützung handelt es sich hierbei weder um eine Abstimmung noch um eine Wahl. Zudem ist es den berufenen Bürger*innen des Landtages möglich in diesen Ausschüssen - ohne Abstimmungsrecht - mitzuarbeiten, ergo wäre es nur logisch, dass eine entsprechende Unterstützung für die Konstituierung eines Ausschusses von berufenen Bürger*innen gewertet wird.

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    Ehemalige Fraktionsvorsitzende der Internationalen Linke im Bundestag


    Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

    Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft

    Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Soziales, Kultur und Finanzen


    Generalsekretärin der I:L

    Ehemalige Parteivorsitzende der I:L



  • Herr Präsident,

    ich verweise auf Paragraph 31 der Geschäftsordnung, welcher Folgendes besagt:


    (2) Berufene Bürgerinnen und Bürger besitzen kein passives und aktives Wahlrecht im Landtag und kein Stimmrecht in Ausschüssen.


    Bei einer Unterstützung handelt es sich hierbei weder um eine Abstimmung noch um eine Wahl. Zudem ist es den berufenen Bürger*innen des Landtages möglich in diesen Ausschüssen - ohne Abstimmungsrecht - mitzuarbeiten, ergo wäre es nur logisch, dass eine entsprechende Unterstützung für die Konstituierung eines Ausschusses von berufenen Bürger*innen gewertet wird.

    Verehrte Frau Löwenstein-Boum,


    ich bleibe meiner Einstellung dahingehend treu, dass ich einem berufenen Bürger oder Bürgerin nicht mehr Rechte einräume als einem gewählten Mitglied dieses Hauses.


    Daher verweise ich auf § 21 Abs. 1 Satz 1, der spricht von Mitgliedern. Ferner ist eine Unterstützung noch lange keine Aussage dahingehend, dass man den Antrag auch mit beantragt und für einen derartigen Antrag braucht es zwei Antragsberechtigte Mitglieder des Landtags.


    Um den Kreis hier aber zu schließen, wie gesagt, das Präsidium berät aktuell darüber ob wir eine Abstimmung zulassen oder nicht.

  • Verehrte Kolleginnen und Kollegen,


    nach Rücksprache mit den Mitgliedern des Präsidiums, werden wir den Antrag der berufenen Bürgerin Dr. Linke nicht statt geben.

  • Und eine stichhaltige Begründung darf man sich jetzt dazu ausdenken oder wie sieht das aus?

  • richtet ihr Platzmikrofon auf und hat vorher eine Rede zur GO angemeldet


    In Übereinstimmung mit § 14 Abs. 6 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 vDGB bitte ich das Präsidium, seine Entscheidung zu überprüfen und noch einmal neu zu entscheiden. Sicherlich war es ein Versehen, dass bei der Entscheidung hier die Normenhierarchie nicht beachtet wurde.

  • richtet ihr Platzmikrofon auf und hat vorher eine Rede zur GO angemeldet


    In Übereinstimmung mit § 14 Abs. 6 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 vDGB bitte ich das Präsidium, seine Entscheidung zu überprüfen und noch einmal neu zu entscheiden. Sicherlich war es ein Versehen, dass bei der Entscheidung hier die Normenhierarchie nicht beachtet wurde.

    Die Entscheidung bleibt bestehen.

  • Schüttelt nur mit dem Kopf, erhebt sich und richtet ihr Saalmikrophon


    Herr Präsident,

    damit wir wieder zum Inhalten Aspekt dieses Antrages kommen, beantrage ich zunächst die Verlängerung der Debatte sowie die zeitgleiche Herbeizitierung der Justizministerin um Fragen zur Gesetzgebungskompetenz durch das Land NRW zu klären. Herzlichen Dank.

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    Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

    Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft

    Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Soziales, Kultur und Finanzen


    Generalsekretärin der I:L

    Ehemalige Parteivorsitzende der I:L



  • Denkt sich wie haben eine Justizministerin

    Ministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW

    Vollzeit Königin

  • Denkt sich wie haben eine Justizministerin

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    Ehemalige Fraktionsvorsitzende der Internationalen Linke im Bundestag


    Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

    Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft

    Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Soziales, Kultur und Finanzen


    Generalsekretärin der I:L

    Ehemalige Parteivorsitzende der I:L



  • Schüttelt nur mit dem Kopf, erhebt sich und richtet ihr Saalmikrophon


    Herr Präsident,

    damit wir wieder zum Inhalten Aspekt dieses Antrages kommen, beantrage ich zunächst die Verlängerung der Debatte sowie die zeitgleiche Herbeizitierung der Justizministerin um Fragen zur Gesetzgebungskompetenz durch das Land NRW zu klären. Herzlichen Dank.

    Sehr geehrte Frau Löwenstein-Boum,


    auch für diesen Antrag nach 18 (4) bedarf es zwei Mitglieder des Landtags. Was die Gesetzgebungskompetenz angeht, steht ihre Frage an die Frau Ministerin dann auch im Bezug zu dem hier debattierten Antrag?

  • Herr Minister Ende,

    meine Frage nach der Gesetzgebungskompetenz richtet sich vor allem auf Paragraph 1.2 des zu debattierenden Antrages.

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    Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

    Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft

    Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Soziales, Kultur und Finanzen


    Generalsekretärin der I:L

    Ehemalige Parteivorsitzende der I:L