ANFRAGE
Überprüfung durch das BMELU - wurde Bayern übergangen?
Sehr geehrte Kolleg*innen von der Staatsregierung,
nachfolgende Anfrage (siehe Anlage) des Abgeordneten Lukas Kratzer zum Thema 'Überprüfung durch das BMELU - wurde Bayern übergangen?' ist eingegangen.
Die Staatsregierung hat Zeit, innerhalb 72h die Anfrage zu beantworten.
gez. von Angern
- Präsidentin des Bayerischen Landtages -
Alles anzeigenBayerischer Landtag
Fünfzehnte Wahlperiode
Drucksache XV/006
A n f r a g edes Abgeordneten Kratzer
Überprüfung durch das BMELU - wurde Bayern übergangen?
VorbemerkungAm 5. Februar 2023 veröffentlichte das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt (BMELU) eine (Presse-)Mitteilung, in der es eine Überprüfung von bundesweit allen Schlachthöfen, Metzgereien, fleisch-, milch- und eierverarbeitenden Betrieben ab Montag - gemeint ist wohl der 6. Februar 2023 - ankündigte.
Beteiligt werden nach dem Inhalt der Mitteilung die Bundesämter für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, für Ernährung, sowie für Veterinärwesen - ob diese Bundesbehörden so tatsächlich existieren ist für den Fragesteller zwar durchaus fraglich, bildet jedoch nicht den Kern der Anfrage.
Schwerpunkt werden das Tierwohl, die Verarbeitung und Hygiene sein.
Auf die Anfrage des Fragestellers gab Staatssekretär Dr. Nikolaus Wolf von Wolfsthal Auskunft über die gesetzlichen Grundlagen und gab das "Verbraucherschutzgesetz" und das "Lebens- und Futtermittelgesetz" - gemeint ist wohl das Lebens- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB).
Bezüglich ersterem ist dem Fragesteller nichts bekannt; sollte die Staatsregierung oder ein Staatsministerium entsprechende Informationen haben, wird um Mitteilung gebeten.
Der vom BMELU in seiner Mitteilung gewählte Ausdruck "durch das Ministerium überprüft" ist nach Ansicht des Fragestellers hochproblematisch. Es sei auf die Kompetenzverteilung des Grundgesetzes verwiesen.
§ 38 Abs. 1 S. 1 LFGB lautet: "Die Zuständigkeit für die Überwachungsmaßnahmen nach diesem Gesetz, den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen und den unmittelbar geltenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich dieses Gesetzes richtet sich nach Landesrecht, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist. § 55 bleibt unberührt.", womit auch das LFGB wie das Grundgesetz von dem standardmäßigen Vollzug durch die Länder ausgeht. Auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit schreibt auf seiner Internetseite: "In Deutschland liegt die Zuständigkeit für die amtliche Lebensmittelüberwachung bei den Bundesländern." Es sollte unstrittig sein, dass die vom BMELU angekündigten Überprüfungen zumindest teilweise in diese Kategorie fallen.
Konkreter Sinn und Zweck der Anfrage ist herauszufinden inwiefern die Staatsregierung von dieser Aktion Kenntnis hatte und inwiefern die Aktion im Freistaat genau durchgeführt worden ist bzw. durchgeführt wird.
Auf Grund der Geschäftsverteilung der Staatsregierung ergibt sich für den Fragesteller nicht zweifelsfrei welches Staatsministerium zuständig ist; vermutet wird hauptsächlich das Staatsministerium für Volksgesundheit und körperliche Ertüchtigung. Eine Antwort durch jedes Staatsministerium, dessen Geschäftsbereich betroffen ist, wird vom Fragesteller begrüßt.
Ich frage die Staatsregierung:
1. Hatte die Staatsregierung, ein Staatsministerium oder eine zuständige Behörde nach dem GVVG Kenntnis von der angekündigten Überprüfung durch das BMELU?
1.1 Sind Amtshilfeersuchen des BMELU oder anderen Bundesbehörden an die in Nr. 1 genannten Behörden in Zusammenhang mit der Überprüfung eingegangen? Wenn ja: wie viele Amtshilfeersuchen sind eingegangen und in wie vielen dieser Fälle wurde Amtshilfe gewährt oder wird voraussichtlich gewährt werden (falls möglich jeweils bitte nach Regierungsbezirken aufschlüsseln)?
1.2 Wie wird die Überprüfung hinsichtlich der Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern bewertet?
2. Wenn Kenntnis bestand (Nr. 1), wurden daraus Konsequenzen gezogen? Wenn ja: welche? Wenn nein: warum nicht?
2.1 Wurde mit der Bundesregierung oder dem BMELU Kontakt daraufhin Kontakt aufgenommen? Wenn ja: worüber? Wenn nein: warum nicht?
3. Werden Konsequenzen aus der Überprüfung gezogen? Wenn ja: welche? Wenn nein: warum nicht?
3.1 Wurde mit der Bundesregierung oder dem BMELU Kontakt bezüglich der Überprüfung aufgenommen oder wird ein solcher bald aufgenommen werden? Wenn ja: worüber? Wenn nein: warum nicht?
3.2. Wird erwogen die Angelegenheit gerichtlich klären zu lassen? Wenn nein: warum nicht?
4. Besteht Kenntnis bezüglich Verfahren vor bayerischen Gerichten oder Gerichten des Bundes wegen bereits vorgenommener Überprüfungen? Von wie vielen Verfahren besteht Kenntnis und in wie vielen Fällen sind Maßnahmen zum einstweiligen Rechtsschutz erlassen worden (falls möglich jeweils bitte nach Regierungsbezirk bzw. Bund aufschlüsseln)?
5. Wie stark wird der wirtschaftliche Schaden geschätzt oder beziffert, der Unternehmen in Bayern auf Grund bereits durchgeführter Überprüfungen durch das BMELU entstanden ist oder voraussichtlich entstehen wird (falls möglich bitte jeweils nach Regierungsbezirk aufschlüsseln)?