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    Geil, die stellvertretende Ministerpräsidentin Bayerns spricht der Hamburgischen Bürger*innenschaft ihre Legislativfunktion ab und meint ein komplexes Thema runterbrechen zu müssen. Auch genannt Gesetzgebungskompetenz und Populismus.#nowwordsneeded

    Man kann einer "Bürger*innenschaft" keine Funktion absprechen, die sie nicht hat. Die gesetzgebende Körperschaft in Hamburg ist die "Bürgerschaft" (vgl. Art. 6 Abs. 1 HmbVerf).

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    Geil, die stellvertretende Ministerpräsidentin Bayerns spricht der Hamburgischen Bürger*innenschaft ihre Legislativfunktion ab und meint ein komplexes Thema runterbrechen zu müssen. Auch genannt Gesetzgebungskompetenz und Populismus.#nowwordsneeded

    Man kann einer "Bürger*innenschaft" keine Funktion absprechen, die sie nicht hat. Die gesetzgebende Körperschaft in Hamburg ist die "Bürgerschaft" (vgl. Art. 6 Abs. 1 HmbVerf).

    Ich frage mich sowieso, wo ich bitte der Bürgerschaft ihre Legislativfunktion abgesprochen haben soll. Aber gut, man wirft ja schon seit Wochen mit inhaltslosen Vorwürfen durch die Gegend… ist wohl scheinbar im Trend.

    Ministerpräsidentin des Freistaates Bayern a.D.

  • Blablabla. wir versuchen gar nichts verhindern, sondern haben lediglich einen Antrag gestellt.
    Es steht allen Mitgliedern der Bürgerschaft frei für oder gegen diesen Antrag zu stimmen.
    Das nennt man Demokratie.

    Es verwundert, dass ausgerechnet Sie den Schutz von (parlamentarischen) Minderheiten nicht für einen essentiellen Bestandteil der Demokratie halten. Legen Sie der Öffentlichkeit doch bitte dar, warum Sie es für erforderlich halten, über den Gesetzentwurf ohne vorhergehende Debatte abzustimmen.

  • Blablabla. wir versuchen gar nichts verhindern, sondern haben lediglich einen Antrag gestellt.
    Es steht allen Mitgliedern der Bürgerschaft frei für oder gegen diesen Antrag zu stimmen.
    Das nennt man Demokratie.

    Es verwundert, dass ausgerechnet Sie den Schutz von (parlamentarischen) Minderheiten nicht für einen essentiellen Bestandteil der Demokratie halten. Legen Sie der Öffentlichkeit doch bitte dar, warum Sie es für erforderlich halten, über den Gesetzentwurf ohne vorhergehende Debatte abzustimmen.

    Die Debatte läuft doch.... :rolleyes:

  • Blablabla. wir versuchen gar nichts verhindern, sondern haben lediglich einen Antrag gestellt.
    Es steht allen Mitgliedern der Bürgerschaft frei für oder gegen diesen Antrag zu stimmen.
    Das nennt man Demokratie.

    Es verwundert, dass ausgerechnet Sie den Schutz von (parlamentarischen) Minderheiten nicht für einen essentiellen Bestandteil der Demokratie halten. Legen Sie der Öffentlichkeit doch bitte dar, warum Sie es für erforderlich halten, über den Gesetzentwurf ohne vorhergehende Debatte abzustimmen.

    Die Debatte läuft doch.... :rolleyes:

    Guter Mann, wen möchten Sie eigentlich auf den Arm nehmen? Sie haben beantragt, die Debatte unter Abweichung von der Geschäftsordnung sofort zu beenden. Eine Debatte wird hierdurch - abgesehen von Ihrem Eingangsstatement - verunmöglicht. Dafür gibt es keinen sachlichen Grund.

  • Blablabla. wir versuchen gar nichts verhindern, sondern haben lediglich einen Antrag gestellt.
    Es steht allen Mitgliedern der Bürgerschaft frei für oder gegen diesen Antrag zu stimmen.
    Das nennt man Demokratie.

    Es verwundert, dass ausgerechnet Sie den Schutz von (parlamentarischen) Minderheiten nicht für einen essentiellen Bestandteil der Demokratie halten. Legen Sie der Öffentlichkeit doch bitte dar, warum Sie es für erforderlich halten, über den Gesetzentwurf ohne vorhergehende Debatte abzustimmen.

    Die Debatte läuft doch.... :rolleyes:

    Guter Mann, wen möchten Sie eigentlich auf den Arm nehmen? Sie haben beantragt, die Debatte unter Abweichung von der Geschäftsordnung sofort zu beenden. Eine Debatte wird hierdurch - abgesehen von Ihrem Eingangsstatement - verunmöglicht. Dafür gibt es keinen sachlichen Grund.

    Dafür sind Sie in der Debatte aber sehr aktiv, wo doch Stellungnahmen unmöglich wären.
    Wo war eigentlich Ihre Entrüstung, als Ihre Partei in Thüringen bei der Wahl zum MP ebenfalls die sofortige Einleitung der Wahl beantragt hat?

  • Sehen Sie, angesichts Ihrer offensichtlichen Missachtung der Verfassung hat es erkennbar Priorität, die eigenen parlamentarischen Rechte durchzusetzen. Erst wenn das gewährleistet ist, macht es Sinn, sich zu dem Gesetzentwurf zu äußern. Diese Reihenfolge haben Sie mit Ihrem Antrag geradezu vorgegeben. Was ich mit irgendwelchen Vorgängen in Thüringen zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht. Das müssten Sie erläutern. Dass der Wahl des Ministerpräsidenten in Thüringen eine Debatte vorauszugehen hat, wäre mir neu. Im Übrigen sind Sie es doch, der die Rechte des Parlaments beschneiden möchte. Ihr Vorgehen ist rechtfertigungsbedürftig, nicht das meine.

  • Dann äußern Sie sich doch endlich mal zum Gesetzesentwurf, statt sich mit end- und haltlosen Vorwürfen nur inhaltsleer aufzublasen.

    Es hält Sie doch keiner davon ab!

  • Guter Mann, ich äußere mich zu dem Gesetzentwurf, sobald ich die Zeit dafür finde. Es mag nicht Ihr Stil sein, aber ich setze mich als Oppositionspolitiker gerne intensiv und sorgfältig mit einem Antrag der Regierung auseinander. Ihre mit Ihrem GO-Antrag verbundene Forderung, man möge sich in den ersten Stunden äußern oder auf ewig schweigen, ist völlig inakzeptabel. Erklären Sie doch endlich der Öffentlichkeit, warum Sie die Debatte unbedingt vorzeitig beenden möchten.

  • Guter Mann, ich äußere mich zu dem Gesetzentwurf, sobald ich die Zeit dafür finde. Es mag nicht Ihr Stil sein, aber ich setze mich als Oppositionspolitiker gerne intensiv und sorgfältig mit einem Antrag der Regierung auseinander. Ihre mit Ihrem GO-Antrag verbundene Forderung, man möge sich in den ersten Stunden äußern oder auf ewig schweigen, ist völlig inakzeptabel. Erklären Sie doch endlich der Öffentlichkeit, warum Sie die Debatte unbedingt vorzeitig beenden möchten.

    Würden Sie weniger Zeit in haltlose Antidemokratie-Vorwürfe und mehr in das Studium des Antrags stecken, wären Ihre Ressourcen eindeutig effizienter verteilt.


    Wie im Antrag auf vorzeitige Einleitung der Abstimmung beschrieben, liegt der Wille zur Durchsetzung des Vorhabens in der aktuellen fortgeschrittenen LP zu Grunde.
    Durch die Beantragung der Verlängerung der Debatte durch Sie, ist zu befürchten, dass das Vorhaben unnötig in die Länge gezogen und dadurch blockiert wird.
    Die I:L beendet nicht, wie Sie es vorwerfen, undemokratisch eine parlamentarische Debatte, sondern stellt einen demokratischen Antrag zur Abweichung der GO gemäß der ihr, durch die GO gegebenen Rechte.

  • Guter Mann, ich äußere mich zu dem Gesetzentwurf, sobald ich die Zeit dafür finde. Es mag nicht Ihr Stil sein, aber ich setze mich als Oppositionspolitiker gerne intensiv und sorgfältig mit einem Antrag der Regierung auseinander. Ihre mit Ihrem GO-Antrag verbundene Forderung, man möge sich in den ersten Stunden äußern oder auf ewig schweigen, ist völlig inakzeptabel. Erklären Sie doch endlich der Öffentlichkeit, warum Sie die Debatte unbedingt vorzeitig beenden möchten.

    Würden Sie weniger Zeit in haltlose Antidemokratie-Vorwürfe und mehr in das Studium des Antrags stecken, wären Ihre Ressourcen eindeutig effizienter verteilt.


    Wie im Antrag auf vorzeitige Einleitung der Abstimmung beschrieben, liegt der Wille zur Durchsetzung des Vorhabens in der aktuellen fortgeschrittenen LP zu Grunde.
    Durch die Beantragung der Verlängerung der Debatte durch Sie, ist zu befürchten, dass das Vorhaben unnötig in die Länge gezogen und dadurch blockiert wird.
    Die I:L beendet nicht, wie Sie es vorwerfen, undemokratisch eine parlamentarische Debatte, sondern stellt einen demokratischen Antrag zur Abweichung der GO gemäß der ihr, durch die GO gegebenen Rechte.

    Trotz der Debattenverlängerung könnte das plagiierte Gesetz binnen sechs Tagen beschlossen werden. Die Legislaturperiode endet in zwei Wochen. Unser Antrag kann den Beschluss des Gesetzes also schon denklogisch nicht verhindern, dass das Gesetz beschlossen wird. Abgesehen davon war das auch nicht die Intention unseres Antrags.


    Als Bürgerschaftspräsident sollten Sie eigentlich wissen, dass nach der Geschäftsordnung zulässige Anträge auch mit der Verfassung vereinbar sein müssen. Wenn die Verfassung - wie dargelegt - verbietet, das Recht auf parlamentarische Teilhabe am Gesetzgebungsprozess sachgrundlos zu beschränken, kann die parlamentarische Mehrheit gerade das nicht zulässigerweise beschließen.

  • Wo sollen den irgendwelche Rechte beschnitten werden?
    Es gibt einen Antrag und sollte dieser von der Bürgerschaft angenommen werden, ist es legitim, dass die Debattenzeit verkürzt wird.
    Es steht bis dahin doch jedem Mitglied der Bürgerschaft frei sich jederzeit äußern!
    Also hören Sie doch endlich auf heiße Luft zu produzieren und bringen Sie mal was produktives!

  • Sie haben offenbar bereits die grundlegendsten Prinzipien der parlamentarischen Willensbildung nicht verstanden. Ihrer Logik folgend könnte die parlamentarische Mehrheit auch beschließen, über von der Regierung eingebrachte Gesetzentwürfe sofort und gänzlich ohne Aussprache abzustimmen, handelt es sich doch um einen Mehrheitsbeschluss. Dabei verkennen Sie aber in eklatanter Weise den Gewährleistungsgehalt des Grundsatzes der Gleichheit aller Abgeordneten aus Art. 7 Abs. 1 HmbVerf oder auch Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG. Den Abgeordneten steht nicht nur das Recht zu, im Parlament abzustimmen, sondern auch über den jeweiligen Antrag zu beraten. Es genügt dabei nicht, dass die Abgeordneten den Antragsinhalt lediglich zur Kenntnis nehmen können, sie müssen die enthaltenen Informationen auch verarbeiten können. Kurzum: Die Abgeordneten müssen auch die Chance haben, sich eine inhaltlich fundierte Meinung zu einem Antrag bilden zu können. Die Beratungszeit muss also so bemessen sein, dass die Abgeordneten auch die Möglichkeit haben, sich in den Antragsgegenstand einzuarbeiten. Das ist erkennbar nicht möglich, wenn die Debatte über einen umfangreichen Gesetzentwurf nur einen Tag oder sogar nur wenige Stunden dauern soll. In jedem Fall ist eine Verkürzung der Beratungszeit mit den o.g. Maßstäben unvereinbar, wenn sie nicht sachlich begründet werden kann. Das ist hier der Fall, da eine "Blockade" des Gesetzgebungsverfahren durch den einmaligen Antrag auf Debattenverlängerung denklogisch nicht möglich ist, wie ich oben aufgezeigt habe. Genau genommen müssten Sie sogar begründen, aus welchen Sachgründen von der regelmäßige Debattenzeit von zwei Tagen abgewichen werden muss, denn selbst von dieser Frist soll abgewichen werden. Auf diese inhaltlichen Argumente gehen Sie leider überhaupt nicht ein oder beschränken sich auf floskelhafte Antworten.

  • und gänzlich ohne Aussprache abzustimmen

    Aber wenn man einen Blick ins Thema wirft sieht man doch, dass eine Diskussion stattgefunden hat. Und ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen: Die Debatte läuft ja noch und die bisherigen Beiträge von Ihnen beziehen sich hauptsächlich auf einen angeblichen Verstoß (Debattenzeitverkürzung) während die Debatte aber faktisch noch läuft - und eben nicht auf das eigentliche Thema zu dem Sie so dringend zur Debatte auffordern.


    Für mich wirkt das als wolle man ein unnötiges Problem schaffen, das es gar nicht gibt. Viel Aufruhr um letztendlich von der Sache abzulenken. Wie gesagt: Ein Blick genügt und man sieht eine immer noch offene Debatte und bereits getätigte Reden. Auch die Dauer stimmt doch.


    Äußern Sie sich doch gerne in der Debatte. Sie haben ja die Möglichkeit.

  • Die theoretische Möglichkeit eines Debattenbeitrags bestünde auch, begrenzte man die Debattendauer auf eine halbe Stunde nach Antragseingang. Dass das nicht richtig sein kann, sollte offensichtlich sein. Woher nehmen Sie sich eigentlich das Recht, zu bestimmen, dass ich Zeit hatte, mich mit dem Antrag auseinanderzusetzen. Das ist binnen eines Tages sicherlich nicht möglich. Die Hamburger Bürgerschaft ist bekanntermaßen kein "Vollzeitparlament". Der von der I:L plagiierte Gesetzentwurf verweist an vielen Stellen auf Bundesrecht und beinhaltet komplexe Regelungsstrukturen. Um all das nachvollziehen und durchdenken zu können, braucht es mehr Zeit als eine Nacht und ein Vormittag.


    Es ist auch nur logisch, dass ich zunächst versuche, mir hinreichend Zeit zur Beratung des Gesetzentwurfs zu verschaffen. Selbstredend bin ich auch dabei, eine Erwiderung auf die Rede des Bürgermeisters auszuarbeiten, aber das braucht Zeit, die mir durch den GO-Antrag Ihrer Fraktion genommen werden soll. Ich weise übrigens darauf hin, dass beantragt wurde, die Debatte sofort zu beenden. Ihre Fraktion muss sich schon an dem Inhalt des eigenen GO-Antrags messen. Beabsichtigt ist nach dem eindeutigen Wortlaut des Antrags, dass keine Debatte stattfinden kann. Zufällige Abweichungen haben da unberücksichtigt zu bleiben.


    Nennen Sie mir doch gerne einen sachlichen Grund für die Debattenverkürzung.

  • Dieses "Recht" muss ich mir doch gar nicht nehmen. Es ist schließlich Ihre Aufgabe, das wofür Sie gewählt wurden, sich damit auseinanderzusetzen und an den Debatten beizusteuern. Wie Sie das schaffen, das ist Ihre Aufgabe. Meine Kolleg*innen haben es doch auch geschafft. Dann schaffen Sie es bestimmt auch mit der nötigen Motivation. Nun wurde wie in der Geschäftsordnung steht eine Verkürzung angeordnet. Es ist also vom Recht gedeckt.


    Sie hätten ja auch gegen die Verkürzung stimmen können - das haben Sie auch nicht getan.

    Sollte Sie die Dauer generell stören, dann könnten Sie doch einen Antrag einbringen die Geschäftsordnung zu verändern, damit man generell länger diskutiert. Das ist die einzige Möglichkeit.


    Wenn die Debatte nicht nach Ihren Vorstellungen gelaufen ist, dann müssen Sie das hinnehmen, denn alles ist dennoch vom Recht gedeckt. Es liegt kein Verstoß vor. Andere für das eigene Versäumen von Aufgaben verantwortlich zu machen halte ich nicht für die richtige Lösung, mit allem Respekt.

  • Das ist eine merkwürdige Argumentation. Warum das Urheber bzw. Plagiator eines Antrags mehr Zeit hatte als die Opposition, um sich mit dem eigenen Antrag auseinanderzusetzen, muss ich doch nicht ernsthaft erklären, oder? Ihre Ausführungen gehen an meinen Argumenten völlig vorbei. Aus der Verfassung folgt gerade das Recht eines Abgeordneten, genügend Zeit zu haben, sich mit einem Antrag auseinanderzusetzen. Die Debattendauer muss sich an diesem Grundsatz orientieren. Da das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung folgt unmittelbar aus der Verfassung der Stadt Hamburg, kann also nicht willkürlich durch einfachen Parlamentsbeschluss beschränkt werden. Ihre Aussage "es wurde beschlossen und ist deshalb vom Recht gedeckt" ist schlicht unzutreffend.


    Nein, das hätte ich nicht. Eine längere Debattendauer ist übrigens schon jetzt nach der Geschäftsordnung möglich. Den entsprechenden Antrag habe ich bereits gestellt. Informieren Sie sich bitte besser, bevor Sie Vorwürfe aus dem Hut zaubern.


    Es ist nicht mein Versäumnis, wenn die parlamentarische Mehrheit, der ich nicht angehöre, beabsichtigt, die Rechte - v.a. auch der parlamentarischen Minderheit - unzulässigerweise zu beschränken. Sie würden wohl auch dem Opfer eines Sexualdeliktes vorwerfen, dass es provokant angezogen war. Das ist wirklich absurd.

  • Ziemlich kontrovers was sie da sagen wenn man es mal freundlich ausdrücken will.


    Man stelle sich vor die bayrische Landesregierung würde sich so verhalten, komplizierte Texte mitten in der Woche zur Debatte stellen und nach ein bis zwei Tagen das Ende der Debatte fordern und mit der eigenen Mehrheit durchsetzen, dies untergräbt die Legitimität und den Zweck eines Parlaments, nicht zu vergessen das es in Parlamenten auch oft genug berufene Bürger gab denen durch so ein Verhalten noch mehr geschadet wird.