KANDIDATURENPHASE
Wahl eines Präsidenten des XV. Bayerischen Landtages
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
gemäß Art. 20 Abs. 1 BayV ist ein Präsident des XV. Bayerischen Landtages zu wählen. Entsprechend eröffne ich hiermit die Kandidaturenphase, die den Regularien der alten Geschäftsordnung entsprechend achtundvierzig Stunden lang andauert.
Die Kandidaturenphase ist hiermit eröffnet.