DEBATTE | XIV/014: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der elterlichen Rechte in der Schulbildung

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    AUSSPRACHE

    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der elterlichen Rechte in der Schulbildung


    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    wir schreiten nun zur Aussprache über den von der Abgeordneten Koslowska eingebrachten "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der elterlichen Rechte in der Schulbildung" (Drs. XIV/014). Die Dauer der Aussprache beträgt - den Regularien unserer Geschäftsordnung entsprechend - zweiundsiebzig Stunden.


    Ich eröffne die Aussprache.



    gez. Wolf

    - Vizepräsident des Bayerischen Landtages -



  • Jonas Wolf

    Hat das Thema freigeschaltet
  • Herr Präsident,

    werte Kollegen,

    Fräulein Sembrant,

    Bürger des Landes!


    Florida ist in vielerlei Hinsicht mittlerweile zu einem Vorbild geworden. Insbesondere unter Ron DeSantis hat sich vieles zum Besseren gewandt. So hat Florida den "Florida Parental Rights in Education Act" verabschiedet. Was besagt dieser genau - richtig, inhaltlich nichts anderes, als der von uns vorgelegte Gesetzentwurf. Die Welt ist so kompliziert - viele Themen können unsere Kinder, die unsere Zukunft bedeuten und daher unsere besondere Fürsorge erfahren sollten, gar nicht so recht erfassen. So zum Beispiel Transsexualität, sexuelle Orientierung und ähnliche Sachverhalte. Unsere Kinder sollten sich nicht auf solche speziellen Themen einlassen müssen. Im Kindergarten wird der Umgang mit anderen Kindern erlernt. In der Grundschule hingegen sollten grundlegende Fähigkeiten erlernt werden - lesen, schreiben und rechnen: das hat eine Grundschule zu vermitteln und eben nichts Spezielles. Komplexe Sachverhalte wie Transsexualität können unsere Kinder doch nicht erfassen und lenken sie nur von dem, was sie eigentlich erlernen sollten, ab. Zudem sind übermäßig viele links und grün eingestellte Lehrkräfte in Schulen beschäftigt, die eher dazu neigen, Werbung für die Genderideologie und LGBTQ zu machen, als sachlich aufzuklären. Das sollten unsere Grundschulen aber nicht leisten, nein, es widerspricht dem staatlichen Neutralitätsgebot gegenüber jedwede Weltanschauung.


    Und nein, liebe Wokies, das ist nicht "homophob" oder "transphob". Jeder wie er will, das ist doch selbstverständlich, aber eben ohne Werbung für bestimmte Orientierungen durch staatliche Beamte und keine Überforderung unserer Kleinen - unsere Zukunft, die geschützt werden muss. Abschließend noch ein Wort: Florida ist erfolgreich. Warum? Weil, es bürgerlich regiert wird. Es ist klar: Von Florida zu lernen, heißt, siegen zu lernen. Von Florida zu lernen, heißt, Grundrechte zu ehren. Von Florida zu lernen, heißt, unsere Kinder zu schützen. Von Florida zu lernen, heißt, die woke Ideologie zu Grabe zu tragen. Von Florida zu lernen, heißt, unser Land zu einem besseren Ort zu machen. Lasst uns von Florida lernen und dieses Gesetz verabschieden!


    Besten Dank, es lebe unser Vaterland!

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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.

    Einmal editiert, zuletzt von Dr. Oxana Koslowska ()

  • Von Florida zu lernen, heißt, siegen zu lernen.

    Meine Güte, Sie hören sich ja schon an wie Erich Honecker.

  • Meine Güte Frau Koslowska. Dass Sie mich so unbedingt persönlich ansprechen wollen ehrt mich ja, aber ich bitte doch darum, das nur zu tun, wenn Sie mir tatsächlich etwas gehaltvolles mitteilen wollen.

    Ich wollte nur den demokratischen Teil des Hauses hervorheben, sonst nichts.

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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.

  • Aber um auch etwas Inhaltliches beizutragen: Es ist ja wirklich überraschend, daß Sie es geschafft haben, die elterlichen Rechte ausschließlich im Gesetzestitel unterzubringen, aber im Gesetzestext vollständig zu ignorieren. Ihre Bedenken, daß man die elterlichen Rechte in dieser Thematik stärken sollte, sind durchaus nachvollziehbar. Doch durch Informations- und Diskussionsverbote werden die Rechte von niemandem gestärkt. Was ist mit den Rechten der Eltern, die ausdrücklich möchten, daß ihre Kinder diese Themen im Gruppen- oder Klassenverband ansprechen und diskutieren? Wahlfreiheit und Stärkung elterlicher Rechte sieht anders aus.

    Entsprechend stelle ich folgenden Änderungsantrag: Jonas Wolf



    Bayerischer Landtag

    Vierzehnte Wahlperiode




    Drucksache XIV/015


    Ä n d e r u n g s a n t r a g

    der Gruppe der BSV und des Abgeordneten Moritz Rehm


    zum Gesetzentwurf auf Drs. XIV/014



    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der elterlichen Rechte in der Schulbildung






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    A n l a g e 1

    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der elterlichen Rechte in der Schulbildung

    vom X X . X X . 2 0 2 2


    § 1

    Änderung des BayEUG



    1. Es wird ein Art. 48a angefügt, der wird wie folgt gefasst wird:



    "Art. 48a

    Zusätzliche Bestimmungen zur Familien- und Sexualerziehung



    In der Grundschule sowie in Schülerheimen nach Art. 106 bedarf das Thematisieren von sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität, Transsexualität und vergleichbaren Themen im Rahmen des Unterrichts der Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters."



    2. Art. 48 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:



    "(2) Familien- und Sexualerziehung richtet sich nach den in der Verfassung, insbesondere in Art. 118 Abs. 2, Art. 124, Art. 131 sowie Art. 135 Satz 2 der Verfassung, sowie der in Art. 48a dieses Gesetzes festgelegten Wertentscheidungen und Bildungszielen unter Wahrung der Toleranz für unterschiedliche Wertvorstellungen und der Wahrung der elterlichen Rechte."



    § 2

    Änderung des BayKiBiG



    In Art. 11 wird ein Absatz 4 angefügt, der wie folgt gefasst wird:



    "(4) Art. 48 Abs. 2 und Art. 48a des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen sind entsprechend anzuwenden."



    § 3

    Inkrafttreten



    Das Gesetz tritt zum Schuljahresbeginn des Schuljahres 2023/24 in Kraft.

  • Sehr geehrter Herr Präsident,
    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich finde es schon bemerkenswert, wie die Allianz immer panische Angst vor jedweden Verboten verbreitet, selbst aber immer wieder gerne zur Verbotsstrategie greift. Ich finde es regelrecht belustigend, wie die Allianz von der "Neutralitätspflicht" des Staates spricht, aber die neutrale Information über Homo- und Transsexualität dann aber verbieten möchte. Das hat nichts mit Neutralität zu tun, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Es ist wirklich absurd, dass die Allianz glaubt, in den Schulen würde regelrechte "Werbung" für Trans- und Homosexualität verbreitet. Das Werben für Toleranz für jene Gruppen ist damit jedenfalls nicht gleichzusetzen - auch wenn viele das nicht wahrhaben möchten. Die Panik, die die Allianz davor hat, das unsere Kinder regelrecht indoktriniert werden, ist unbegründet. Nach wie vor ist es auch heute noch nicht in besonderem Maße "cool", bi-, homo- oder transsexuell zu sein - und auch heute sind jene Personengruppen, leider, viel Ausgrenzung, Hass und Gewalt ausgesetzt. Die Information darüber, dass Bi-, Homo- und Transsexuelle gleichwertiger Teil unserer vielfältigen Gesellschaft sind, ist schlicht erforderlich, wenn wir diese Ausgrenzung langfristig bekämpfen wollen.


    Wenn die Allianz nun so großen Wert auf das Erziehungsrecht der Eltern legt, dann frage ich mich, warum dieser Werte im vorliegenden Gesetz so gar keine Beachtung finden? Vielleicht wollen einige Eltern gerade, dass ihren Kindern schon von klein auf und schon in der Schule klar gemacht wird, dass es normal ist, wenn ein Kind zwei Väter oder zwei Mütter hat. Denn das trägt nicht nur zur Ausprägung eines gesunden Toleranzverständnisses bei, sondern stärkt auch die Kinder von homosexuellen Paaren. Allgemein stelle ich mir die Regelung nur schwer praktikabel vor. Wenn ein Kind in der Schule beispielswese fragt, wie es denn sein kann, dass Schülerin xy zwei Mütter hat und keinen Vater hat, was soll das Lehrpersonal dann machen? Soll dann gesagt werden: "Ich darf dir das leider nicht sagen, bitte frag doch deine Eltern?". Ich finde das in gewisser Weise realitätsfern und nur schwer umsetzbar.


    Der Entwurf der Allianz und die gewohnt peinliche Begründung von Frau Koslowska ist mehr als anmaßend. Sie präsentiert uns hier, womit sich unsere Kinder denn nicht befassen sollten, weil sie das doch gar nicht richtig verstehen könnten. Mit dieser Aussage stärken Sie, Frau Koslowska, die elterlichen Erziehungsrechte nicht, sondern sie schwächen sie, indem sie den Schulen vorschreiben wollen, wozu sie sich denn im Unterricht nicht äußern dürften. Dabei sind es nicht wir als Staat, der diese Entscheidung treffen sollte, sondern die Eltern unserer Kinder. Die hier vorgeschlagene Verbotsstrategie und die Bevormundung der Eltern ist jedenfalls nicht unterstützenswert.


    Ich werbe daher an dieser Stelle - auch wenn ich nicht der Meinung bin, dass es einer solchen Regelung bedarf, dafür, den Antrag des Kollegen Rehm zu unterstützen, der die elterlichen Erziehungsrechte und die Rechte der Kinder deutlich mehr in den Blick nimmt als der Entwurf der Allianz.


    Viele Dank.

  • Herr Präsident,

    Kollegen Abgeordnete,

    Herr Kollege Linner,


    ich habe hierzu auch nicht viel zu sagen, außer: Lesen Sie doch mal den Antrag. Darin steht nichts vom Aussparen von LGBTQ-Themen im Unterricht, darin steht etwas vom Aussparen jeglicher sexueller Neigungen vom Unterricht in GRUNDSCHULEN. Das Gesetz stürzt sich nicht, wie von Ihnen befürchtet, Herr Linner, auf diverse sexuelle Neigungen abseits der Norm, sondern auf alle gleichermaßen. Sie sprechen davon, dass es kleinen Kindern in der Grundschule beigebracht gehört, dass zwei Väter oder zwei Mütter normal sind. Wir von der Allianz sagen dazu nein, denn es gehört kleinen Kindern gar nichts die Sexualität Tangierendes beigebracht. Egal ob Homo, Hetero oder Gestaltenwandler. Grundschüler besitzen für diese Thematik doch noch gar nicht die nötige Reife. Aber es war ja klar, dass die Grünen das anders sehen, wohl ob der Wurzeln dieser Ideologie in der Pädophilie. Ich würde mich trotzdem freuen, würden Sie den Antrag noch einmal ordentlich lesen.


    Ceterum censeo Sinam esse delendam.

    Vielen Dank!

    Ich identifiziere mich als Milliardär, Pronomen gimme/money

  • In der Antragsbegründung und dem Redebeitrag von Ihrer Kollegin klang das aber ja schon sehr gezielt auf Homo- oder Transsexualität und das Phantasiekonstrukt der "Werbung" für irgendwelche Orientierungen. Vielleicht möchten Sie Ihrer Kollegin auch mal den eigentlichen Gedanken des Antrages erklären?


    Der Kritikpunkt, dass dieser Antrag die elterlichen Rechte nicht stärkt sondern schwächt, bleibt bestehen. Sexuelle Aufklärung in schulischem Umfeld bietet für viele Eltern eine Entlastung bei dieser heiklen Thematik. Wenn, dann sollten doch bitte die Eltern entscheiden, ob sie dieses Thema unbedingt selbst erklären möchten oder nicht.

  • In der Antragsbegründung und dem Redebeitrag von Ihrer Kollegin klang das aber ja schon sehr gezielt auf Homo- oder Transsexualität und das Phantasiekonstrukt der "Werbung" für irgendwelche Orientierungen. Vielleicht möchten Sie Ihrer Kollegin auch mal den eigentlichen Gedanken des Antrages erklären?


    Der Kritikpunkt, dass dieser Antrag die elterlichen Rechte nicht stärkt sondern schwächt, bleibt bestehen. Sexuelle Aufklärung in schulischem Umfeld bietet für viele Eltern eine Entlastung bei dieser heiklen Thematik. Wenn, dann sollten doch bitte die Eltern entscheiden, ob sie dieses Thema unbedingt selbst erklären möchten oder nicht.

    Ich kann Ihnen erklären, wo die Stärkung elterlicher Rechte liegt: dadurch, dass die zwangsweise Aufklärung im Unterricht nicht mehr stattfindet, können Eltern direkt (!) beeinflussen, welche Inhalte - sofern diese ihre Kinder denn für reif genug halten - ihren Kindern diesbezüglich vermittelt wird. Der Vorschlag von Herrn Rehm ist insoweit nicht mit Hinblick auf die elterlichen Rechte tragbar, als dass idR nur eine allgemeine Abfrage erfolgt, die nicht hinreichenden Aufschluss über entsprechende Themen bietet.

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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.

  • Angesichts der Tatsache, daß heutzutage jedes sechsjährige Kind eine Suchmaschine bedienen kann, ist es wirklich weltfremd und naiv von Ihnen zu glauben, man könne Kinder von der grundsätzlichen Thematik hundertprozentig abschirmen. Bei den Kindern werden also so oder so Fragen dazu aufkommen, das läßt sich auch nicht durch ein Gesetz verbieten. Und eben gerade, weil die Kinder noch nicht die nötige Reife haben, ist es sinnvoll sie altersgerecht und wertneutral der grundsätzlichen Thematiken bewußt zu machen.


    Desweiteren möchte ich die Herrschaften auf §24 Abs. 3 BayLTGeschO aufmerksam machen.

  • Stimmen Sie dem Änderungsantrag zu? 9

    1. Ja (5) 56%
    2. Nein (4) 44%
    3. Enthaltung (0) 0%

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    der Änderungsantrag des Abgeordneten Rehm steht zur Abstimmung. Gemäß den Regularien unserer Geschäftsordnung wird diese vierundzwanzig Stunden andauern.