KANDIDATURENPHASE
Wahl eines Präsidenten des XIV. Bayerischen Landtages (dritter Wahlgang)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Gemäß Art. 20 Abs. 1 BayV ist ein Präsident des XIV. Bayerischen Landtages zu wählen. Entsprechend eröffne ich hiermit die Kandidaturenphase, die den Regularien der Geschäftsordnung entsprechend achtundvierzig Stunden lang andauert.
Die Kandidaturenphase ist hiermit eröffnet.