XIII/052: Einspruch des Bundesrates gegen den Entwurf für eine Ergänzung des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) (ABGEBROCHEN)

  • Stimmen Sie FÜR die Zurückweisung des Einspruches? 7

    1. JA (6) 86%
    2. ENTHALTUNG (1) 14%
    3. NEIN (0) 0%

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    Präsidentin des Deutschen Bundestages

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    Sehr geehrte Kollegen und Kollegen,


    der Bundesrat hat gegen nachfolgendes Gesetz Einspruch erhoben:


    In Anbetracht der Kürze der Zeit wird das Bundestagspräsidium den Einspruch als überstimmt i. S. d. Artikel 77 GG betrachten, wenn bis Sonntag, 18 Uhr, eine absolute Mehrheit der Mitglieder des Hauses für die Zurückweisung des Einspruches gestimmt haben. Er wird als nicht zurückgewiesen betrachtet, wenn eine absolute Mehrheit der Mitglieder des Hauses bis dahin gegen die Zurückweisung des Einspruches gestimmt hat. Andernfalls wird sich der kommende Bundestag mit dem Einspruch befassen.

  • Dr. Irina Christ

    Hat den Titel des Themas von „XIII/052: Einspruch des Bundesrates gegen den Entwurf für eine Ergänzung des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG)“ zu „XIII/052: Einspruch des Bundesrates gegen den Entwurf für eine Ergänzung des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) (ABGEBROCHEN)“ geändert.