Bundesrat
Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates,
wir kommen nun zur Abstimmung über den vom Bundestag beschlossenen Gesetzesentwurf mit dem Titel "Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes". Entsprechend Artikel 79 Absatz 2 des Grundgesetzes handelt es sich bei diesem Gesetz um ein zustimmungspflichtiges Gesetz, da dieses eine Änderung des Grundgesetzes zum Inhalt hat.
Entsprechend Paragraph 13 Absatz 1a der Geschäftsordnung des Bundesrates dauert die Abstimmung 48 Stunden. Die Länder werden gebeten dem Präsidium an dieser Stelle ihr Abstimmungsverhalten schriftlich bekanntzugeben.
Zur Annahme des Gesetzes ist die Zustimmung von 2/3 der Stimmen von
Alles anzeigenDeutscher Bundestag
Dritte Wahlperiode
Drs. III/010
ANTRAG
der Fraktion der Fraktion von VORWÄRTS! und des Abgeordneten Jan Friedländer
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes