Stimmen Sie FÜR den Antrag? 14
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JA (8) 57%
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NEIN (4) 29%
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ENTHALTUNG (1) 7%
Präsidentin des Deutschen Bundestages
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Sehr geehrte Kollegen und Kollegen,
über nachfolgenden Antrag wird für exakt zweiundsiebzig Stunden abgestimmt werden:
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Bundesrepublik Deutschland
Die Bundeskanzler
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Leon Mus
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf einer Ergänzung des Betäubungsmittelgesetzes mit Begründung und Vorblatt.
Federführend ist das Bundesministerium des Innern.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Friedländer
Bundeskanzler
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Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf für eine Ergänzung des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG)
A. Problem und Ziel
Bei der Bekämpfung von Rauschgiftkriminalität sind die Strafverfolgung- und Justizbehörden in Deutschland stark überlastet und stecken ihre Ressourcen zunehmend in die Verfolgung und Bestrafung von Konsumierenden, statt sich den Verteilern und Händlern zu widmen.
Gleichzeitig gibt es empirische Evidenz, dass in vielen Fällen Konsumierende durch die Strafe nicht vom Konsum abgehalten werden, sondern häufig tiefer in eine soziale Abwärtsspirale gelangen.
Somit kann die aktuelle Drogenpolitik, selbst nach der Legalisierung von Cannabis, weiterhin als gescheitert angesehen werden.
Ein effizienter und wirkungsvoller Handlungsgang bei der Unterstützung von Gelegenheits- und Dauerkonsumierenden, bei einer gleichzeitigen Fokusierung gegen die Verbreitenden ist anzustreben.
B. Lösung
Durch die Entkriminalisierung des sogenannten Eigenbedarfs in geringen Mengen, können sich Straf- und Justizbehörden auf diejenigen konzentrieren, die illegalen Substanzen verbreiten.
Gleichzeitig kann durch die Einführung der PSU (Phsychisch-Soziale Untersuchung) Konsumierenden besser geholfen werden und ihre Rolle innerhalb der Rauschgiftkriminalität besser analysiert werden, um so mit einem größeren Nutzungsfaktor Maßnahmen einzuleiten.
Die PSU wird nach portugiesischen Vorbild eingeführt. Dort zeigen viele wissenschaftliche Studien. dass die Entkriminalisierung von Rauschmitteln für den Eigenbedarf keinen Anstieg des Konsums bedeutet, sondern sich positiv auf die Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität auswirkt.
C. Alternativen
Keine.
Begründung
siehe Vorblatt