Alles anzeigenDeutscher Bundestag
Dreizehnte Wahlperiode
Drucksache XIII/014
Gesetzentwurf
des fraktionslosen Abgeordneten Christian Lauer (vPiraten)
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes
A. Problem und Ziel
Das derzeitige Mindestwahlalter für das aktive Wahlrecht zu Europaparlamentswahlen von 18 Jahren schließt junge Menschen vom Wahlrecht aus, die an zahlreichen Stellen in der Gesellschaft Verantwortung übernehmen und für Fragen der Zukunft, für ihre Generation kämpfen. Sie wollen sich einbringen, Verantwortung übernehmen und sich in den politischen Prozess einbringen.
Angesichts dessen ist eine Absenkung des Wahlalters für das aktive Wahlrecht bei den Wahlen zum
Europäischen Parlament angezeigt.
B. Lösung
Der Entwurf sieht vor, dass das Mindestwahlalter für das aktive Wahlrecht bei
den Wahlen zum Europäischen Parlament in § 6 des Europawahlgesetzes von 18
auf 16 Jahre abgesenkt wird.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Erfüllungsaufwand für den Bund entsteht durch voraussichtlich 1,4 Millionen zusätzliche Wahlberechtigte. Der Anteil der Wahlberechtigten steigt ausgehend von
den Zahlen zur Europawahl 2019 bei der geplanten Einbeziehung der zusätzlichen
Wahlberechtigten zwischen 16 und 18 Jahren zur Europawahl 2024 um mindestens 2,27 Prozent. Dies hat eine Kostenerhöhung bei der Erstattung der durch die
Wahl veranlassten notwendigen Ausgaben der Länder durch den Bund, also der
Versandkosten für die Wahlbenachrichtigungen sowie für die Briefwahlunterlagen und der Erstattung der übrigen Kosten durch feste Beträge (§ 25 Absatz 1 des
Europawahlgesetzes in Verbindung mit § 50 Absatz 1 bis 3 des Bundeswahlgesetzes) sowie der Kosten für die unentgeltliche Wahlbriefbeförderung durch das
amtlich bekannt gemachte Postunternehmen (§ 4 des Europawahlgesetzes in Verbindung mit § 36 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes) zur Folge. Es ist dadurch
insgesamt für den Bund mit einem zusätzlichen Erfüllungsaufwand von circa 3 045 000 Euro für die Durchführung der Europawahl 2024 zu rechnen.
Anlage 1
Berlin, den 21. September 2022
Christian Lauer, fraktionsloser Abgeordneter der vPiratenpartei
Begründung
Das derzeitige Mindestwahlalter für das aktive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament von 18
Jahren schließt Menschen vom Wahlrecht aus, die an zahlreichen Stellen in der Gesellschaft Verantwortung übernehmen und sich in den politischen Prozess einbringen können und wollen. Angesichts dessen ist eine Absenkung
des Wahlalters für das aktive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament angezeigt.
Gerade die junge Generation wird durch Fragen betroffen sein, die aktuell Gegenstand demokratischer Entscheidungsprozesse sind. Themen wie beispielsweise der Schutz des Klimas, die Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme angesichts des demographischen Wandels, die Prioritätensetzung bei öffentlichen Investitionen und
die Regulierung des Internets und die hierzu getroffenen Entscheidungen gestalten die Zukunft nachhaltig und
haben damit Wirkung weit über Legislaturperioden hinaus. Zahlreiche Minderjährige haben sich an den Verfassungsbeschwerden gegen das Bundes-Klimaschutzgesetz beteiligt (BVerfGE 157, 30). Viele junge Menschen
haben in den vergangenen Jahren an Demonstrationen zu Themen des Klimaschutzes, aber auch zu Themen des
Urheberrechts und der Privatsphäre im Internet teilgenommen. Gleichzeitig hat sich die Altersverteilung der
Wahlberechtigten in den letzten 50 Jahren zu Lasten der Jüngeren verschoben.
Die Abstimmung dauert 72 Stunden