XIII/014: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes

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    Präsidentin des Deutschen Bundestages

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    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich eröffne hiermit die zweiundsiebzigstündige Debatte über nachfolgenden Gesetzentwurf


    Ich bitte um die Antragsbegründung.

  • Begibt sich vorne zum Rednerpult


    Sehr geehrte Frau Präsidentin,

    Geehrte Kolleginnen und Kollegen,


    Das derzeitige Mindestwahlalter für das aktive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament von 18
    Jahren schließt Menschen vom Wahlrecht aus, die an zahlreichen Stellen in der Gesellschaft Verantwortung übernehmen und sich in den politischen Prozess einbringen können und wollen. Angesichts dessen ist eine Absenkung
    des Wahlalters für das aktive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament angezeigt.


    Gerade die junge Generation wird durch Fragen betroffen sein, die aktuell Gegenstand demokratischer Entscheidungsprozesse sind. Themen wie beispielsweise der Schutz des Klimas, die Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme angesichts des demographischen Wandels, die Prioritätensetzung bei öffentlichen Investitionen und
    die Regulierung des Internets und die hierzu getroffenen Entscheidungen gestalten die Zukunft nachhaltig und
    haben damit Wirkung weit über Legislaturperioden hinaus. Zahlreiche Minderjährige haben sich an den Verfassungsbeschwerden gegen das Bundes-Klimaschutzgesetz beteiligt (BVerfGE 157, 30). Viele junge Menschen
    haben in den vergangenen Jahren an Demonstrationen zu Themen des Klimaschutzes, aber auch zu Themen des
    Urheberrechts und der Privatsphäre im Internet teilgenommen. Gleichzeitig hat sich die Altersverteilung der
    Wahlberechtigten in den letzten 50 Jahren zu Lasten der Jüngeren verschoben.


    Diese Absenkung des Wahlalters für das aktive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament entspricht der Entwicklung auf europäischer Ebene. Dies wird deutlich durch die Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Mai 2022 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die allgemeine unmittelbare Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments sowie zur Aufhebung des Beschlusses
    (76/787/EGKS, EWG, Euratom) des Rates und des diesem Beschluss beigefügten Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments (2020/2220(INL) – 2022/0902(APP))
    . Die Entschließung fordert, dass das Mindestwahlalter für die Ausübung des aktiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament künftig in der Regel 16 Jahre betragen soll. Zuvor
    hatte bereits die Verordnung (EU) Nr. 2019/788 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019
    über die Europäische Bürgerinitiative (ABl. L 130 vom 17.05.2019, S. 55) den Mitgliedstaaten ermöglicht, das
    Mindestalter für die Unterstützung einer Europäischen Bürgerinitiative auf 16 Jahre abzusenken. Von dieser Möglichkeit macht der Gesetzentwurf der vPiratenpartei für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Europäischen Bürgerinitiative vom 29. April 2022 (Drs. 20/2241) Gebrauch, indem er das Mindestalter für die Teilnahme
    bei der Europäischen Bürgerinitiative künftig auf 16 Jahre herabsetzt. Das Mindestwahlalter für die Wahlen zum
    Europäischen Parlament und das Mindestalter für die Teilnahme an Europäischen Bürgerinitiativen sollen auch
    künftig nicht auseinanderfallen. Ebenso gibt es bereits europäische Staaten, in denen das aktive Mindestwahlalter
    zum Europäischen Parlament unter 18 Jahren liegt: in Österreich und Malta kann bereits ab 16 Jahren gewählt
    werden, in Griechenland ab 17 Jahren.

    Die frühzeitige Einbindung von jungen Menschen in den demokratischen Prozess ist derzeit nur ungenügend gewährleistet. So

    kann es unter Umständen aufgrund der Wahlperiode des Europäischen Parlaments von fünf Jahren dazu kommen,
    dass Personen trotz Erreichen des Mindestwahlalters von 18 Jahren erst mit 23 Jahren das erste Mal wählen können. Durch die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre wird nun gewährleistet, dass junge Menschen tatsächlich
    spätestens mit 21 Jahren das erste Mal wählen dürfen.


    Ich bitte daher die Regierungskoalition, sowie die Kolleg:innen der Opposition dem Gesetzesänderungsentwurf zum Wohle der Jugend und zur Einbindung junger Menschen in den demokratischen Prozess, für den Antrag zu stimmen und der Jugend somit zu zeigen, dass wir es ernst meinen.


    Vielen Dank


    begibt sich zurück auf seinen Platz

  • Ich möchte die Kolleginnen und Kollegen einmal Fragen ob noch Redebedarf besteht?