AUSSPRACHE | XIII/014: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des stationären Handels

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    AUSSPRACHE

    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des stationären Handels


    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    wir schreiten nun zur Aussprache über den vom Abgeordneten Rehm eingebrachten (in der Anlage auffindbaren) "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des stationären Handels" (Drs. XIII/014). Die Dauer der Aussprache beträgt - den Regularien unserer Geschäftsordnung entsprechend - zweiundsiebzig Stunden.


    Ich eröffne die Aussprache.


    gez. Dr. Christ

    - Präsidentin des Bayerischen Landtages -

  • Wertes Präsidium,

    werte Abgeordnete und Mitglieder des Landtages,


    manche von Ihnen werden vermutlich etwas verwundert in den Kalender geschaut haben, denn der Tagesordnungspunkt ist nicht neu. In der Tat gab es bereits einmal einen Anlaufversuch der BSV, den Startpunkt für eine Ladenoffensive zu setzen. Seinerzeit konnte allerdings mit der kurz darauf folgenden Landtagswahl und dem Zusammentritt des folgenden Landtages nicht mehr zur Abstimmung übergegangen werden. Und durch den Zusammentritt des neuen Landtags haben die folgenden Staatsregierungen die Idee einer immer dringender werdenden Ladenstrategie gänzlich links liegen gelassen. Nun wird es Zeit diese wieder auf den Tisch zu bringen.


    Um etwas bereits vornewegzunehmen: Natürlich handelt es sich nicht um ein- und denselben Antrag wie damals. In der Zwischenzeit habe ich mir einige Gedanken gemacht und bin auf die Bedenken eingegangen, die in der damaligen Debatte geäußert wurden. Ein Kritikpunkt war beispielsweise, die unsichere Stellung Video- oder Musikstreamingdiensten, die durch das Gesetz entstanden wären. Durch einen zusätzlichen Absatz sollte dies im vorliegenden Antrag mittlerweile schärfer abgegrenzt sein, was möglich sein soll und was nicht.


    Werte Mitglieder des Hauses, insbesondere liebe Oppositionsfraktionen,


    bei der Vorstellung des Arbeitsabkommens der Staatsregierung haben Sie den Wunsch geäußert, daß der Landtag mehr in die Debatte einbezogen wird. Daß dies richtig und der Demokratie zuträglich ist, ist auch Auffassung der Parteien und Listen in der Staatsregierung. Daher sind wir zur Übereinkunft gekommen, daß die BSV den Antrag allein einbringen wird, und wir so eine öffentliche Diskussionsplattform schaffen. Transparenz und eine lebendige Debattenkultur ist für die Staatsregierung ein wichtiges Anliegen.


    Deshalb freue ich mich auf Ihre Redebeiträge, Anmerkungen und Ideen zum Antrag.

    Herzlichen Dank!

  • Dr. Irina Christ

    Hat den Titel des Themas von „AUSPRACHE | XIII/014: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des stationären Handels“ zu „AUSSPRACHE | XIII/014: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des stationären Handels“ geändert.
  • Herr Präsident,


    der vorliegende Gesetzentwurf ist absurd. Soweit der Antragsteller vorträgt, es sei notwendig, lokale Geschäfte im Vergleich zur Konkurrenz des Onlineshoppings zu stärken und Ortszentren wiederzubeleben, so klingt dies beim ersten, beim ersten, Hinhören begrüßens- wie unterstützenswert. Mal ganz abgesehen davon, dass eine künstliche Lebenszeitverlängerung, wie es mein geschätzter Kollege Linner treffend formuliert hat, herzlich wenig sinnvoll ist und sich die anhaltende Entwicklung hin zum Onlineshopping wohl kaum verhindern lassen wird – auch nicht durch Öffnungszeiten für Onlinehändler -, würde dieser Entwurf die Erreichung seines ihm zu Grunde liegenden Zieles tatsächlich vereiteln. Der Antragsteller, der überdies Wirtschaftsminister (!) unseres Freistaates ist, verkennt die Funktionsweise einfachster wirtschaftlicher Vorgänge und täte gut daran, endlich faktenorientiert, denn ideologisch zu arbeiten.


    Was dieses Haus täte, verabschiedete es diesen Gesetzentwurf, wäre zunächst einmal nicht, lokale Geschäfte zu fördern, nein, im Gegenteil: es würde eine noch stärkere Inflation staatlich verordnen und Unternehmen aus allen Wirtschaftszweigen, auch diese, die durch diesen Entwurf eine Förderung erhalten sollen, der Insolvenz näher bringen! Denn alle Onlinehändler müssten Geld und Aufwand investieren, um sicherzustellen, dass Onlineeinkäufe nicht mehr nach den erlaubten Öffnungszeiten möglich sind. Das ist technisch schon sehr kompliziert – man bedenke auch die Beschränkung auf Anschlüsse in Bayern - und dürfte, wie sich hier jede einsichtige Person denken kann, einiges an Geld kosten. Wie sollen kleinere Onlineshops, die eben nicht Amazon heißen, dies bewerkstelligen können? Solche Geschäfte könnten zum Teil sofort einpacken – was wäre das Ergebnis: Richtig, Amazon und co. könnten ihre Marktposition ausbauen. Und diejenigen Unternehmen, die nicht sofort einpacken müssten, würden dann was tun? Natürlich, die Preise anheben! Und das beträfe ja nicht nur Endverbraucherinnen und Endverbraucher, sondern auch die kleinen Tante-Emma-Läden von nebenan: In Artikel 1 ist ja ausdrücklich vom allgemeinen Begriff „Personen“ die Rede. In Anbetracht dessen, dass juristische Personen auch Unternehmen sind (es sei an die einschlägige Unterscheidung erinnert), würde das dann bedeuten, dass Onlinehändler, die Waren an lokale Geschäfte liefern, ihre Preise ebenfalls anheben müssten, weil diese dann auch von den vorgeschlagenen Regelungen betroffen wären. Im Endergebnis würde dieses Haus Inflation und möglicherweise auch die Insolvenz von Unternehmen in Folge der nicht mehr zu stemmenden Preise staatlich verordnen. Sollte die Bayerische Soziale Vereinigung diesen Entwurf mit den Regierungsfraktionen wirklich durchdrücken wollen, so müsste sie sich ehrlicherweise Bayerische Unsoziale Vereinigung nennen. Dieser Entwurf ist eine Verarsche aller Bürgerinnen und Bürger, die in unserem Freistaat leben und nicht einlassungsfähig. Man kann es gar nicht anders ausdrücken!


    Überdies ist dieser Entwurf verfassungswidrig, namentlich mit dem Gleichheitssatz aus Artikel 3 I GG und der Vermögensfreiheit aus Artikel 14 I GG in Verbindung mit Artikel 19 III GG unvereinbar: die Konkurrenzsituation mit lokalen Unternehmen wird ja gerade nicht vorwiegend durch kleine Onlineshops, die naturgemäß weniger Zulauf erhalten, hervorgerufen, sondern durch Amazon und co, aber die kleinen Onlinehändler wären diejenigen, die am meisten unter diesem Gesetz leiden würden, während der Eingriff in die Nutzungsfreiheit als Derivat der Vermögensfreiheit aus Artikel 14 I GG nicht zu rechtfertigen ist.


    Vielleicht nochmal als Schlusswort: Wenn der Postillon Öffnungszeiten für Onlinehändler satirisch verarbeitet, dann sollten eigentlich alle Alarmglocken schrillen. Ich fordere den Wirtschaftsminister unseres Freistaates auf, umgehend wieder zurück zu sachbezogener Realpolitik zu kommen, endlich unideologisch zu handeln und bitte das Haus nachdrücklich um Abschmetterung dieses „Entwurfes“. Besten Dank!

  • begibt sich ans Redepult, regelt Höhe hinauf und rückt das Mikro zurecht


    Wertes Präsidium,

    werte Abgeordnete,


    zunächst möchte ich mich erst einmal aufrichtig für das schwerwiegende Versäumen meiner Pflichten als gewählter Staatsminister entschuldigen. Dazu gehört selbstverständlich auch als Regierungsmitglied dem Landtag Rechenschaft abzulegen. Jedoch sei angemerkt, daß dies private Gründe hat, die hier nicht zum Gegenstand der Debatte gehören oder werden sollen.


    Werte Frau Christ,

    ein wichtiges Anliegen meinerseits ist, hier eine faire und sachliche Debatte zu führen. Daher ist es umso enttäuschender, daß sie gleich mit Vorwürfen, Spitznamen und Verfassungswidrigkeit um sich werfen. Aber erst einmal Stück um Stück.


    Mal ganz abgesehen davon, dass eine künstliche Lebenszeitverlängerung, wie es mein geschätzter Kollege Linner treffend formuliert hat, herzlich wenig sinnvoll ist und sich die anhaltende Entwicklung hin zum Onlineshopping wohl kaum verhindern lassen wird

    Zunächst zitieren Sie Ihren Kollegen Herrn Linner, daß es sich um eine "künstliche Lebenszeitverlängerung" handele, später sprechen Sie davon, das Gesetz verordne Inflation und Insolvenzen. Ja was denn nun? Zumal die Bezeichnung "künstliche Lebenszeitverlängerung" ein Schlag ins Gesicht für alle Beschäftigten im Detailhandel ist. Waren die Corona-Hilfen denn "künstliche Lebenszeitverlängerungen"? Oder was ist mit Unternehmenshilfen in der Energie- und Gaskrise? Sehr überraschend, daß so eine Aussage aus den Reihen der Grünen kommt, die eigentlich nicht für ihre Nähe zum Laissez-faire-Kapitalismus bekannt sind.


    Denn alle Onlinehändler müssten Geld und Aufwand investieren, um sicherzustellen, dass Onlineeinkäufe nicht mehr nach den erlaubten Öffnungszeiten möglich sind. Das ist technisch schon sehr kompliziert.

    Dem ist nicht so. Hier kann ich nur erneut darauf verweisen, daß diese Idee weltweit gesehen nichts neues ist. Seit schon über fünf Jahren gibt es beispielsweise für Onlineshops auf WordPress-Basis ein nach wie vor unterstütztes PlugIn, das man wirklich simpel einrichten kann und für Webseiten-Baukästen gibt es ebenfalls vergleichbares. Innerhalb einer Übergangszeit von elf Monaten sollte das wirklich gut machbar sein. Zu glauben, heutzutage müßte jede einzelne Person ihre Webseite händisch in HTML (um)schreiben, ist gänzlich absurd.


    Den Teufel, den Sie infolge Ihrer fälschlichen Annahmen, anschließend an die Wand malen, stellt sich im Nachhinein als Fleck im Millimeterbereich heraus: Man bedenke, das Gesetz tastet nur Sonn- und Feiertage an (im gesamten Jahr 2022 beläuft das insgesamt auf 61 Tage). Von Montag, 00.00 Uhr bis Samstag, 23.59 Uhr läuft alles weiter wie bisher, es ist ja nicht so, daß hier generell der Onlinehandel verboten wird, wie Sie das darstellen.


    Überdies ist dieser Entwurf verfassungswidrig, namentlich mit dem Gleichheitssatz aus Artikel 3 I GG und der Vermögensfreiheit aus Artikel 14 I GG in Verbindung mit Artikel 19 III GG unvereinbar: die Konkurrenzsituation mit lokalen Unternehmen wird ja gerade nicht vorwiegend durch kleine Onlineshops, die naturgemäß weniger Zulauf erhalten, hervorgerufen, sondern durch Amazon und co, aber die kleinen Onlinehändler wären diejenigen, die am meisten unter diesem Gesetz leiden würden, während der Eingriff in die Nutzungsfreiheit als Derivat der Vermögensfreiheit aus Artikel 14 I GG nicht zu rechtfertigen ist.

    Und zu guter Letzt muß ich auch Ihren Vorwurf der Verfassungswidrigkeit entscheiden zurückweisen. Der ist nämlich - entschuldigen Sie die Ausdrucksweise, wertes Präsidium - gänzlich an den Haaren herbeigezogen, anders kann man es nicht sagen. Ladenöffnungszeiten sowie die Sonn- und Feiertagsruhe sind in Bayern schon seit über hundert Jahren gesetzlich bzw. verfassungsmäßig verankert. Und der überwältigende Großteil der Bevölkerung befindet sie auch heute noch als zeitgemäß, egal ob man genauso gut zum Einkaufen am Sonntag einfach über die Grenze nach Tschechien fahren kann. Und auch die Gerichte sehen das ähnlich: Man erinnere sich an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Hessischen

    Bedarfsgewerbeverordnung aus dem Jahr 2014, nachdem die Beschäftigung von Arbeitnehmern u.a. in Callcentern an Sonn- und Feiertagen unzulässig ist. Daher ist ihr Vorwurf wirklich aus der Luft gegriffen.


    Um den Schluß ein bißchen bündiger zu halten, möchte ich noch kurz die Rede für die Abgeordneten zusammenfassen, die gerade erst ins Plenum gekommen sind:


    Nein.


    Vielen Dank!


    klopft die Beige Papier mit der Rede auf dem Pult ordentlich zusammen und geht zum Platz zurück

  • Herr Rehm, ich fürchte, Sie überblicken nicht die Tragweite des von Ihnen vorgeschlagenen Gesetzes. Im Einzelnen:

    Zunächst zitieren Sie Ihren Kollegen Herrn Linner, daß es sich um eine "künstliche Lebenszeitverlängerung" handele, später sprechen Sie davon, das Gesetz verordne Inflation und Insolvenzen. Ja was denn nun? Zumal die Bezeichnung "künstliche Lebenszeitverlängerung" ein Schlag ins Gesicht für alle Beschäftigten im Detailhandel ist. Waren die Corona-Hilfen denn "künstliche Lebenszeitverlängerungen"? Oder was ist mit Unternehmenshilfen in der Energie- und Gaskrise? Sehr überraschend, daß so eine Aussage aus den Reihen der Grünen kommt, die eigentlich nicht für ihre Nähe zum Laissez-faire-Kapitalismus bekannt sind.

    Sie vergleichen Äpfel mit Birnen, Herr Rehm. Corona-Hilfen oder Unternehmenshilfen sind zwangsläufig geboten (gewesen), nachdem im ersteren Falle eine außerordentliche Gesundheitsnotlage und im letzteren Falle Geopolitik, auf die keine Unternehmerin und kein Unternehmer Einfluss haben konnte, eine Rolle gespielt haben, wohingegen der dieser Debatte zu Grunde liegende Trend eine nicht krisenbedingte Veränderung der Marktsituation ist.


    Dem ist nicht so. Hier kann ich nur erneut darauf verweisen, daß diese Idee weltweit gesehen nichts neues ist. Seit schon über fünf Jahren gibt es beispielsweise für Onlineshops auf WordPress-Basis ein nach wie vor unterstütztes PlugIn, das man wirklich simpel einrichten kann und für Webseiten-Baukästen gibt es ebenfalls vergleichbares. Innerhalb einer Übergangszeit von elf Monaten sollte das wirklich gut machbar sein. Zu glauben, heutzutage müßte jede einzelne Person ihre Webseite händisch in HTML (um)schreiben, ist gänzlich absurd.

    Das ist viel zu kurz gegriffen. Ja, es mag solche Plugins geben, aber lässt sich mit solchen auch einstellen, dass das nur für Anschlüsse in Bayern gilt? Dergleichen wäre mir nämlich nicht bekannt und gerade als kleineres Unternehmen dürfte es schwierig sein, dies umzusetzen.


    Vergleichen wir mal:

    Hohe Ausgaben (sofern überhaupt technisch umsetzbar) oder Bayerns Gesetzgebung hätte de facto Auswirkungen über Bayern hinausgehend.


    Überdies verstehe ich auch nicht, wie der Entwurf helfen soll, eine Lenkungswirkung zu Gunsten von Präsenzgeschäften hervorzurufen? Ich meine, dann bestelle ich eben um 23:55 Uhr am Samstagabend online oder eben, wenn die Öffnungszeiten wieder eintreten.




    Überdies ist dieser Entwurf verfassungswidrig, namentlich mit dem Gleichheitssatz aus Artikel 3 I GG und der Vermögensfreiheit aus Artikel 14 I GG in Verbindung mit Artikel 19 III GG unvereinbar: die Konkurrenzsituation mit lokalen Unternehmen wird ja gerade nicht vorwiegend durch kleine Onlineshops, die naturgemäß weniger Zulauf erhalten, hervorgerufen, sondern durch Amazon und co, aber die kleinen Onlinehändler wären diejenigen, die am meisten unter diesem Gesetz leiden würden, während der Eingriff in die Nutzungsfreiheit als Derivat der Vermögensfreiheit aus Artikel 14 I GG nicht zu rechtfertigen ist.

    Ladenöffnungszeiten sowie die Sonn- und Feiertagsruhe sind in Bayern schon seit über hundert Jahren gesetzlich bzw. verfassungsmäßig verankert.

    Ihnen ist schon klar, dass auch bayerisches Landesrecht - auch Landesverfassungsrecht - dem Grundgesetz unterliegt?


    Und der überwältigende Großteil der Bevölkerung befindet sie auch heute noch als zeitgemäß, egal ob man genauso gut zum Einkaufen am Sonntag einfach über die Grenze nach Tschechien fahren kann.

    Wobei der Präsenzeinkauf zwangsläufig von Personal abhängt; Zweck ist beim Präsenzeinkauf immer der Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wie Verbraucherinnen und Verbrauchern vor überlangen, sozial ungünstigen Arbeitszeiten, es geht auch um Arbeitsschutz. Hier hingegen geht es darum, Lenkungswirkung zu erzeugen. Damit handelt es sich bei dem Gesetz nicht um ein Gesetz im Bereich des Ladenschlussrechts, das dem Wortsinne nach den Ladenschluss bei Präsenzgeschäften regelt, sondern um Wirtschaftsrecht nach Artikel 74 I Nr. 11 GG. Unabhängig davon schützt die Vertragsfreiheit als Ausfluss des allgemeinen Freiheitsrechtes aus Artikel 2 I GG auch die Freiheit, den Zeitpunkt der Vertragsabschließung zu wählen. Es ist also klar, dass das Gesetz in Grundrechte eingreift. Es liegt aber schon kein legitimer Zweck vor, der diesen Eingriff rechtfertigen würde. Während beim Ladenschlussrecht hins. Präsenzgeschäfte unter anderem auch der Arbeitnehmerschutz gewährleistet werden soll, gibt es keinen, sich aus dem Grundgesetz ergebenden, verfassungsmäßigen Anspruch, mehr Kunden zu erhalten. Damit entbehrt es schon der Notwendigkeit, die Geeignetheit und Erforderlichkeit des Mittels zu prüfen, denn der Entwurf verstößt - unabhängig von den anderen gerügten Verstößen - schon gegen Artikel 2 I GG. Ihr Entwurf ist verfassungswidrig und daher nicht einlassungsfähig.


    Besten Dank