ANFRAGE | XIII/012: Extremismus in Bayern

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    ANFRAGE

    Extremismus in Bayern


    Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Julian Böttcher ,


    nachfolgende Anfrage (siehe Anlage) des Abgeordneten Fürst und der Fraktion der Grünen zum Thema 'Extremismus in Bayern' ist eingegangen. § 32 II BayLTGeschO entsprechend haben Sie zweiundsiebzig Stunden, also bis zum 09. September 2022, 22:46 Uhr, Zeit, die Anfrage zu beantworten. Eine Verlängerung der Frist um 72 Stunden im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten ist nach § 32 III BayLTGeschO möglich.



    ***


    gez. Dr. Christ

    - Präsidentin des Bayerischen Landtages -


    Anlage:


  • 320px-Bayerischer_Landtag_Logo.svg_1.pngBayerischer Landtag

    Dreizehnte Wahlperiode




    Drucksache XIII/14


    Beantwortung der Anfrage auf Drs.XIII/012

    durch den Ministerpräsidenten Julian Böttcher



    Extremismus in Bayern


    Die Staatsregierung beantwortet ihre Frage wie folgt:


    1. Wie schätzt die bayerische Staatsregierung die Gefahr ein, die von dem Bündnis aus extrem rechten und extrem linken Kräften im Rahmen des angekündigten "heißen Herbsts" droht?

    Derzeit ist dieses Phänomen eher im Osten der Republik zu beobachten, wo Links- und Rechtsextremismus gleichermaßen starken Zulauf hat und zuletzt insbesondere die rechte Seite zu großen Demonstrationen wie die PEGIDA-Bewegung oder Corona-Protesten mobilisieren konnte. Derartiges Mobilisierungspotential sehen wir in Bayern nicht, dennoch beobachten wir durch die Sicherheitsbehörden die Lage sehr genau. Denn in dem Moment, in dem die Stimmung in eine allgemeine Staats- und Demokratiefeindlichkeit umkippt, wird es gefährlich. Derzeit gibt es aber noch keine Anzeichen für gewalttätige Aussschreitungen größeren Ausmaßes.


    1.1 Welche Präventionsmaßnahmen ergreift die Staatsregierung in der Vorbereitung auf den "heißen Herbst"?

    Solange es bei weitgehend friedlichen Protesten bleibt, wird die Bereitschaftspolizei nicht anders als etwa bei großen Corona-Demos etc. Präsenz zeigen und bei Straftaten während der Demo wie gewohnt einschreiten. Sollte es Aufrufe zur Gewalt im Vorfeld zu Protestveranstaltungen kommen, wird es schärferer Kontrollen im Rahmen der Gesetze geben, um einen friedlichen Ablauf der Demo zu gewährleisten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit wird dabei in jedem Fall gewahrt werden. Im Übrigen stehen wir in Kontakt mit den Sicherheitsbehörden anderer Länder, um grenzüberschreitende Maßnahmen treffen zu können, falls nötig.


    1.2 Hat die bayerische Staatsregierung ein Konzept zur Sicherung von für die Demokratie wichtigen Gebäuden erarbeitet, um Szenen wie am 06. Januar 2021 in Washington D. C zu verhindern?

    Das Maximilianeum ist schon durch die Bannmeile geschützt. Sollte sich eine Demo in diese Richtung bewegen, wird die Polizei angewiesen, diese aufzuhalten. Die Ministerien werden bei Anzeichen von gewaltsamen Ausschreitungen in deren Nähe ebenfalls durch erhöhte Polizeipräsenz geschützt. Nicht vergessen werde sollte aber, dass die Ausschreitungen in den USA unter anderem vom ehemaligen Präsidenten angefeuert wurden. Eine vergleichbarer Führungsfigur ist in Bayern nicht erkennbar.



    2. Während des CSDs in Münster wurde ein 25-Jähriger, der versucht hatte, mehrere Frauen vor Beleidigungen und Drohungen zu schützen, von dem Beleidigenden zusammengeschlagen. Der 25-Jähriger erlag ein wenig später seinen Verletzungen. Wie schätzt die bayerische Staatsregierung die Sicherheit von Mitglieder der LGBTQA+-Bewegung in Bayern ein?

    Bayern ist das sichereste aller Bundesländer mit der niedrigsten Kriminalitäts- und höchsten Aufklärungsquote. Das bestätigen seit Jahren alle Statistiken. Das gilt auch für die Sicherheit von sexuellen Minderheiten, die bei uns besser gewährleistet als anderswo. Leider können Straftaten nie ganz ausgeschlossen werden, werden dann aber konsequent verfolgt.


    2.1 Welche Maßnahmen ergreift die bayerische Staatsregierung gegen die Gewalt gegen LGBTQA+?

    Gewalt gegen Angehöhrige sexueller Minderheiten wird ebenso verfolgt wie Straftaten gegen andere Minderheiten und entsprechend bestraft. Dies ist jedoch Aufgabe der Gerichte und nicht der Staatsregierung. Wir achten die Unabhängigkeit der Justiz.


    2.2 Wie beurteilt die bayerische Staatsregierung den Einfluss von Hate-Speech im Netz auf die Gewalt gegen LGBTQA+?

    Sog. Hate-Speech im Netz, auf deutsch Hassrede, ist ein ernstes Problem, weshalb unter der Führung des Justizministeriums eine Online-Meldeportal eingerichtet wurde, um solche Kommentare zu melden, da verbale Gewalt oftmals der körperlichen vorausgeht. Dies betrifft übrigens alle Minderheiten, nicht nur solche mit einer anderen sexuellen Orientierung. Insofern kann nicht beurteilt werden, ob Hasskommentare im Netz einen besonderen (mehr oder weniger großen) Einfluss auf körperliche Gewalt gegen sexuelle Minderheiten haben.


    Ministerpräsident Bayern a.D.

    Bundesverteidiungsminister a.D.