XII/015 | Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes

  • Stimmen Sie dem Antrag auf Drs. XII/015, geändert durch den Änderungsantrag auf Drs. XII/017 zu? 10

    1. Ja (10) 100%
    2. Nein (0) 0%
    3. Enthaltung (0) 0%

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    Präsident des Deutschen Bundestages

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    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung erneut eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes auf Drs. XII/014 mit dem übernommenen Änderungsantrag auf Drs. XII/017.


    Die Abstimmung dauert 72 Stunden.







    Deutscher Bundestag


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    Drucksache XII/015


    Gesetzentwurf

    der Bundesregierung



    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes


    Vom ...


    Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:


    EntwurfeinesGesetzeszurÄnderungdesUStG.pdf




    Begründung

    siehe Vorblatt




    60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Zwölfte Wahlperiode



    Drucksache XII/017


    Änderungsantrag

    des Abgeordneten Sylvie Jachère-Wessler und der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei



    zum Gesetzentwurf auf Drs. XI/015


    Anlage 1


    Zeitliche Befristung des Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes


    Der Deutsche Bundestag möge beschließen:


    1. Nach Artikel 2 wird ein Artikel 3 mit dem Titel "Außerkrafttreten" eingefügt.
      1. Der Inhalt des Artikels ist folgender: "Dieses Gesetz tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2024 außer Kraft."



    Sylvie Jachère-Wessler und Fraktion



    Begründung

    Die Absenkung der Umsatzsteuer für bestimmte Produkte und Dienstleistungen ist ein richtiger und wichtiger Schritt, um die Bürgerinnen und Bürger finanziell in der aktuellen Krise zu unterstützen. Diese Maßnahme ist allerdings nicht zielgerichtet, sondern wirkt nach dem "Gießkannen-Prinzip". Stattdessen verzichtet der Staat auf Einnahmen, die auch von wohlhabenden Bevölkerungsschichten geleistet werden. Der Staat steht vielmehr in der Pflicht, nach Außerkrafttreten des Gesetzes zielgenaue Förderungen einzusetzen. Beispielhaft ist ein verstärkter Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs zu nennen. Denn: Statt Bus und Bahn immer nur zu vergünstigen, muss das Angebot in allen Regionen konsequent ausgebaut und verbessert werden.