[Debatte] XII/016 - Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage des Landes Nordrhein-Westfalen

  • Verehrte Kolleginnen und Kollegen,


    kommen wir zu einem weiteren Antrag, diesmal aus meinem eigenen Ministerium und stelle diesen in üblicher Manier für 72 Std. zur Debatte zur Verfügung.


    320px-LANDTAG_NRW_Logo.svg.pngLandtag Nordrhein-Westfalen

    Zwölften Wahlperiode







    Gesetzentwurf

    des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie und Gleichstellung unter Minister Dr. Sascha Ende


    Drucksache XII/XX



    Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage des Landes Nordrhein-Westfalen




    A. Problem

    Die Vorlage für den 8. März als Feiertag für den internationalen Frauentag, bietet Berlin seit 2018. Dort wurde der 8. März als dauerhafter Feiertag beschlossen.

    Im Zuge der Gleichstellung, sollte auch NRW ein Zeichen für die Frauen setzen durch eine Anpassung des Feiertagsgesetzes.


    B. Lösung

    Der Internationale Frauentag (08. März) wird Gesetzlicher Feiertag.

    C. Alternativen

    Alternativen.

    D. Kosten

    Kosten.

    E. Zuständigkeit

    Zuständig ist das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.



    Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage des Landes Nordrhein-Westfalen (Feiertagsgesetz NW)
    vom 22.07.2022


    Artikel 1
    Änderung des Feiertagsgesetzes NRW



    Das Feiertagsgesetz NW vom 10.05.1961, dass zuletzt durch das Gesetzt vom 11.02.2021 geändert wurde, wird wie folgt geändert:

    1. § 2 Absatz 1 wird neu gefasst:

    (1) Feiertage sind:

    1. der Neujahrstag,

    2. der 8. März internationaler Frauentag

    3. der Karfreitag,

    4. der Ostermontag,

    5. der 1. Mai als Tag des Bekenntnisses zu Freiheit und Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde,

    6. der Christi-Himmelfahrts-Tag,

    7. der 8. Mai als Tag der Befreiung,

    8. der Pfingstmontag,

    9. der Fronleichnamstag (Donnerstag nach dem Sonntag Trinitatis),

    10. der 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit,

    11. der Reformationstag,

    12. der Allerheiligentag (1. November),

    13. der 1. Weihnachtstag,

    14. der 2. Weihnachtstag.



    Artikel 2
    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft

  • Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,


    gute 111 Jahre ist es nun schon her, dass erstmals der Weltfrauentag, damals noch am 19. März, stattfand und erst 1921 auf den 8. März festgelegt wurde.


    1975 wählten die Vereinten Nationen (UN) dieses Datum für den „Tag der Vereinten Nationen für die Rechte der Frau und den Weltfrieden“.


    In der gesamten Zeit stand dieser Tag für Gleichberechtigung der Frau und der Emanzipation der Arbeiterfrauen. Ein dritter und nicht weniger wichtiger Pfeiler auf dem die Frauenbewegung in ihrer Anfangszeit in Deutschland, England und anderswo ebenso baute, war das Frauenwahlrecht. Dieser Pfeiler fiel am 30. November 1918 durch das in Kraft tretende Reichswahlgesetz mit dem allgemeinen aktiven und passiven Wahlrecht für Frauen weitestgehend weg.


    In den 111 Jahren haben es viele Frauen in Positionen in der Berufswelt, Öffentlichkeit und Politik gebracht oder geschafft, wie es lange Zeit nicht denkbar war.

    Schauen wir nur nach Berlin, dort haben wir aktuell eine Bundeskanzlerin sitzen.


    Diese Leistung, die Frauen in der ganzen Zeit errungen haben, sollten auch wir daher mit einem würdigen Tag schätzen und welcher Tag würde sich da besser anbieten als der 8. März?


    Schauen wir nochmals nach Berlin, dort wurde vom Senat 2019 unter Regierungschef Müller der Internationale Frauentag als Feiertag zu den bestehenden Feiertagen mit aufgenommen.


    Mit diesem Antrag verehrte Kolleginnen und Kollegen, beabsichtigt die Landesregierung dies ebenfalls in NRW zutun.


    Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

  • Erhebt sich vom Sitzplatz zum Rednerpult.


    Sehr geehrter Herr Präsident,

    sehr geehrter Herr Minister Ende,


    zunächst möchte ich Sie freundlich auf einige Schwammigkeiten in Ihrem vorliegenden Antrag aufmerksam machen; wenn Sie schon einen Antrag einreichen, dann sollte dieser auch wenigstens in einer vollständigen Form gewürdigt werden. Unter "Alternativen" gehören selbstverständlich die möglichen Alternativen genannt und angedacht. Spontan fiele mir dabei die Möglichkeit ein, die bisherigen Feiertage zu belassen, oder auch einen allgemeinen "Tag der Gleichberechtigung" zu feiern. Dergleichen bleibt hier leider offen.

    Noch viel wichtiger finde ich den Punkt "Kosten", der hier schlichtweg wegrationalisiert wird. Denn selbstverständlich verursacht dies hohe Kosten durch Feiertagsanpassungen, ausfallende Arbeit und ähnliches. Dies mag gemessen am Gesamthaushalt eher gering sein, aber dennoch finde ich gehört dies zur Transparenz hinzu.


    Inhaltlich habe ich keinerlei Vorbehalte gegen dieses Vorhaben. Wer beschwert sich schon über einen zusätzlichen Feiertag? Und selbstverständlich haben Sie auch mit Ihren Ausführungen zur Bedeutung der Frauen und ihres Emanzipationskampfes Recht. Insofern stimmen wir inhaltlich zu, ich möchte nur für die Zukunft um ein kleines Bisschen mehr Sorgfalt in entsprechenden Anträgen bitten was Alternativen und Kosten angeht.


    Vielen Dank


    Setzt sich wieder.

    Ministerpräsidentin von NRW a.D.


    Wahladministrator

    Erbarmungslose Jägerin von Doppelaccounts

  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    von uns aus soll man den Damen ihren Feiertag geben, die Damen östlich der Elbe kannte ihn ja bereits, aus alten Zeiten.

    Wir allerding erlauben uns eine weitere Änderung einzureichen, zurück zum Buss-und Bettag wird es heißen.

    Denn wir befinden es ebenso wichtig ,wie man ein Zeichen für die Damen setzt, das man ein Zeichen des Glaubens setzt!

    Besten Dank für Ihre Aufmerksamleit.

    Es lebe unser NRW.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Gnädigste, was wollen Sie von uns.

    Wir haben dem Ansinnen doch zugestimmt, reicht Ihnen das nicht?

    Sie sind eine Feindin des christlichen Glaubens! Wahrscheinlich hätte Sie gejubelt wenn es ei nohamedanischer Feiertag gewesen wäre?

    Aber diesen Gefallen können und wollen wir ihnen nicht tun, denn wir sind christlich geprägt und bleiben es auch!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

    7398-verdienstkreuz-ii-jpg0930e48da0.jpg

  • Verehrte Kolleginnen und Kollegen,


    der Änderungsantrag aus Drucksache XII/016a wurde nicht angenommen und wird damit nicht Teil dieses Antrags.

    Wir werden daher nach Debattenende über den ursprünglichen Antrag ohne Drucksache XII/016a abstimmen.


    Sucht das Knöpfchen zum abstellen seines Mikros

  • Hauptsache die Linken bekommen ihren Willen ,gottverdammte Heuchler!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

    7398-verdienstkreuz-ii-jpg0930e48da0.jpg

  • Verehrte Kolleginnen und Kollegen,


    dann schließe ich hiermit die Debatte zur Drucksache XII/016 und unterbreche kurz die Sitzung um die Abstimmung einzuleiten.

  • Dr. Sascha Ende

    Hat das Thema geschlossen