XII/009 | Beschlussantrag "Ghana und der Senegal sind keine sicheren Herkunftsländer!"

  • Stimmen Sie dem Antrag auf Drs. XII/009 zu? 10

    1. Ja (7) 70%
    2. Nein (3) 30%
    3. Enthaltung (0) 0%

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    Präsident des Deutschen Bundestages

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    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschlussantrag der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei auf Drs. XII/009 mit dem Titel "Ghana und der Senegal sind keine sicheren Herkunftsländer!".


    Die Abstimmung erfolgt namentlich und dauert 72 Stunden.



    60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Zwölfte Wahlperiode



    Drucksache XII/009


    Antrag

    der Abgeordneten Sylvie Stefan Herzinger, Jachère-Wessler, Cornelius Sommer und der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei


    Ghana und der Senegal sind keine sicheren Herkunftsländer!


    Anlage 1


    Ghana und der Senegal sind keine sicheren Herkunftsländer!


    Der Deutsche Bundestag möge beschließen:


    1. Laut dem deutschen Asylrecht sind sichere Herkunftsländer solche, in denen keine politische Verfolgung oder unmenschliche Behandlung erfolgen. Neben den europäischen Mitgliedsstaaten sind einige Balkanstaaten sowie Ghana und der Senegal so eingestuft.
    2. Die beiden Staaten Ghana und der Senegal erfüllen entgegen ihrer Einstufung jedoch nicht die Voraussetzungen, um als sicheres Herkunftsland zu gelten. Zwar sind beide Staaten im afrikanischen Vergleich deutlich demokratisierter als andere, nichtsdestotrotz diskriminieren sie homosexuelle, bisexuelle und trans- und intergeschlechtliche Menschen. Diese werden bisweilen verhaftet und misshandelt.
      1. In Ghana drohen queeren Menschen bei Auslebung ihrer Identität nach ghanaischen Strafrecht bis zu drei Jahren Gefängnis. Dieser Passus wird aktiv angewendet. Eine offene Auslebung der Identität ist nicht möglich, da sonst Folter und unmenschliche Behandlung durch die Gesellschaft oder staatliche Stellen drohen. Es droht eine Ausweitung der Verfolgung; queeren Menschen drohen fünfjährige Haftstrafen, Aktivist*innen drohen bis zu 10 Jahre Haft.
      2. Im Senegal drohen queeren Menschen bis zu 5 Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Doch gleichzeitig ist auch im Senegal die tiefe Verwurzlung von Queerfeindlichkeit relevant, Angriffe und Repressionen von nicht-staatlichen Stellen sind Realität. Ausreichenden Schutz der Betroffenen gibt es nicht.
    3. Der Bundestag fordert die Bundesregierung dazu auf, durch diplomatische Gespräche eine Verbesserung der Lage queerer Menschen zu erwirken. Sollte dies nicht möglich sein, fordert der Bundestag die Bundesregierung dazu auf, die beiden Staaten von der Liste sicherer Herkunftsstaaten zu streichen.



    Sylvie Jachère-Wessler und Fraktion






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    Präsident des Deutschen Bundestages

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    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich stelle das Abstimmungsergebnis fest:

    Für den Antrag haben 7 Abgeordnete gestimmt.
    Es gab 3 Gegenstimmen.


    Der Antrag wurde somit mehrheitlich angenommen.