Verehrte Kolleginnen und Kollegen,
auf Antrag nach § 10 Abs. 1 Satz 1 GO LT NRW, wird durch die Kollegin Dr. Anastasya Liebermann, hiermit zur Bildung eines Ausschusses für "Energie, Versorgung und Nuklearanlagen" aufgerufen.
Demnach haben die Fraktionen bis zum 18.07.2022 um 21 Uhr zeit dem Präsidium mitzuteilen, wer für die entsprechende Fraktion in den Ausschuss entsendet wird respektive wer auf die Entsendung verzichtet.
Bespricht kurz etwas mit dem Präsidiumsschreiber zu seiner rechten und fährt dann fort
Kommen wir nun zu den Formalien.
Nach § 11 Abs. 1 Satz 2 GO LT NRW, stehen Fraktionen die mehr als ein Viertel aller Landtagsabgeordneten stellen, zwei Sitze im Ausschuss zu.
Das Präsidium stellt daher fest und bittet entsprechend um Mitteilung nach Fraktionsstärke im Aushang:
SDP - zwei Sitze --> Jan Friedländer ; Dr. Edelgard Fischer
Allianz - ein Sitz --> Dr. Anastasya Liebermann
vPiraten - ein Sitz --> Dr. Sascha Ende
Grüne/WWV - ein Sitz --> Georg Gisy
FFD - ein Sitz --> Christian von Wildungen
Nach § 11 Abs. 3 GO LT NRW, steht der CDSU mit einem Abgeordnetem im Landtag NRW ohne Fraktion - ein Sitz im Ausschuss zu.
CDSU - ein Sitz
Nach § 11 Abs. 4 GO LT NRW, steht es berufenen Bürgerinnen oder Bürgern frei an Ausschüssen teilzunehmen.
Berufene Bürger:
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Landtag Nordrhein-Westfalen
Zwölften Wahlperiode
Antrag
der Fraktion der Liberal-Konservativen Allianz und der Abgeordneten Dr. Anastasya Liebermann
Drucksache XII/XX
Antrag zur Bildung eines Ausschusses für "Energie, Versorgung und Nuklearanlagen"
A. Problem
Der Russische Angriffskrieg führt die vBundesrepublik Deutschland in eine bisher nie gekannte Krise der Energie- und Gasversorgung. Dies kommt zu einer ohnehin schon in Zeiten des Umbruchs hin zu erneuerbaren und Energien und Nachhaltigkeit angespannten Situation auf die Einwohner NRWs zu. In diesen Zeiten ist es notwendig, gemeinsam langfristige und zukunftsfähige Lösungen zu finden, die pragmatisch und ideologiefrei die sichere Versorgung der Bürger NRWs mit Strom, Gas, Wasser und Öl sicherstellen.
B. Definition
B.1. Der Ausschuss wird als ständiger Ausschuss gebildet.
B.2. Der Ausschuss trägt den Namen "Energie, Versorgung und Nuklearanlagen"
C. Thmen des Ausschusses
C.1. Kommunikation zwischen der Landesregierung und der Opposition über die geplante Energiestrategie.
C.2. Evaluation und Konzeption der Frage einer möglichen Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken.
C.3. Evaluation und Konzeption von Strategien zur Abfederung von Energie-, und Versorgungsengpässen.
Vielen Dank.