XII/007 | Große Anfrage zur Vorbereitung auf die Eventualität einer sog. Zombie-Apokalypse

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    Präsident des Deutschen Bundestages

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    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    die Abgeordnete Emilia von Lotterleben möchte die Arbeitsmoral der Bundesregierung schon jetzt in erheblichem Maße auf die Probe stellen und hat eine dritte Große Anfrage an die Bundesregierung eingereicht. Der Titel der Anfrage lautet "Vorbereitung auf die Eventualität einer sog. Zombie-Apokalypse".


    Die Fragestellerin sei hier darauf hingewiesen, dass es - bei der ungewöhnlichen Themenwahl der Anfrage - durchaus hilfreich sein könnte, in einer kurzen Vorbemerkung mitzuteilen, was sie denn unter einem "Zombie-Virus" versteht. Mir erschien dieser Begriff bei der Prüfung der Anfrage nicht ganz klar. Trotzdem gehe ich fest davon aus, dass die Bundesregierung die Anfrage in geeignetem Maße zu interpretieren und zu beantworten weiß.

    Die Anfrage ist jedenfalls auf Drs. XII/007 zu finden. Ich fordere die Bundesregierung auch hier nach § 32 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung auf, diese mündlich oder schriftlich innerhalb von 5 Tagen zu beantworten.


    Ein drittes Mal mache ich darauf aufmerksam, dass nach § 32 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine 72-stündige allgemeine Aussprache über die Antwort der Bundesregierung stattfinden kann, soweit dies durch zwei Mitglieder des Bundestages oder eine Fraktion beantragt wird.



    60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Zwölfte Wahlperiode



    Drucksache XII/007


    Große Anfrage

    des Abgeordneten Emilia von Lotterleben



    Anfrage zur Vorbereitung auf die Eventualität einer sog. Zombie-Apokalypse


    Anlage 1


    Anfrage zur Vorbereitung auf die Eventualität einer sog. Zombie-Apokalypse


    Wir fragen die Bundesregierung


    1. Ist das deutsche Gesundheitswesen auf den Ausbruch eines Zombie-Virus vorbereitet?
    2. Gibt es Pläne innerhalb der Bundesregierung, um auf eine Pandemie oder lokale Epidemie eines Zombie-Virus zu reagieren?
    3. Sind Polizei, Bundeswehr und Katastrophenschutz auf die Eventualität eines massiven Ausbruchs eines Zombie-Virus vorbereitet?
    4. Welche Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie würde die Bundesregierung für den Fall eines massiven Ausbruchs eines Zombie-Virus auf die Lage anwenden?
    5. Würden Polizei und Bundeswehr im Zweifelsfall auf gewalttätig werdende infizierte deutsche Bürger schießen?



    Emilia von Lotterleben



    Bemerkungen

    --







  • Sind wir hier in einem Kindergarten, gottverdammt? Was bitte soll der scheiiss? Das ist immer noch ein Polit-Sim und kein Kasperletheater.

    Wenn Sie Anfragen zu CORONA stellen wollen bitte, den anderen Scheiss können Sie sich sparen, das ist Kinderkram, so etwas braucht hier niemand!!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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    Präsident des Deutschen Bundestages

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    Ich bitte um Ruhe.


    guckt vorwurfsvoll nach rechts


    Die Anfrage bewegt sich der Auffassung des Präsidiums nach im zulässigen Rahmen. Herr Kollege Wildungen, wenn Sie schon Ihre Meinung zu der Anfrage öffentlich kundtun müssen, dann bitte ich zumindest um eine diesem Hause angemessene und den Kolleginnen und Kollegen gegenüber respektvolle Ton- und Wortwahl.

  • Die Fragestellerin sei hier darauf hingewiesen, dass es - bei der ungewöhnlichen Themenwahl der Anfrage - durchaus hilfreich sein könnte, in einer kurzen Vorbemerkung mitzuteilen, was sie denn unter einem "Zombie-Virus" versteht. Mir erschien dieser Begriff bei der Prüfung der Anfrage nicht ganz klar. Trotzdem gehe ich fest davon aus, dass die Bundesregierung die Anfrage in geeignetem Maße zu interpretieren und zu beantworten weiß.

    Sehr geehrtes Präsidium,

    sehr geehrte Bundesregierung,

    sehr geehrtes Plenum,

    und insbesondere Herr Abgeordneter Wildungen,


    ich stimme Ihnen zu, dass erläuternde Worte hier sicherlich hilfreich sein können. Wenn ich von einem Zombie-Virus spreche, dann spreche ich hier vereinfachend von einem Krankheitserreger, der

    1. Ein außergewöhnliche Übertragungsrate aufweist,

    2. In infizierten Personen eine außergewöhnliche Aggression und Gewaltlust gegenüber nicht-infizierten hervorruft, sowie

    3. Eine Reduktion des Bewusstseins bis hinunter auf tierische Instinkte, möglicherweise sogar unter Verlust des Selbsterhaltungstriebes.

    Im weiteren Sinne sprechen wir hier nicht unbedingt nur von Viren, sondern auch von anderen Erregern, wie Bakterien, Amöben, Fungi, oder auch psychedelischen Chemikalien. Dem gemeinen Volksmund ist der Begriff "Zombie-Virus" jedoch geläufiger.


    Dem ein oder anderen im hohen Haus wird vielleicht der Gedanke kommen, dass diese Anfrage des Bundestages nicht würdig sei, jedoch bezeugen Parlamentsdokumente aus Kanada aus dem Jahre 2009, dass sich auch andere Regierung mit diesem Thema auseinander setze. Vor dem Hintergrund neurologisch-wirkender Viren wie dem Corona-Virus, Tollwut oder Rinderwahn kann die Existenz eines solchen Erregers nicht ausgeschlossen werden. Ferner werden diese Fragen fundamentale Ansichten der Bundesregierung in Fragen der Seuchenbegrenzung, Pflegepoltik, sowie der Menschenwürde entblößen - zumindest für jene Mitglieder dieses Parlamentes, die der Abstraktion fähig sind.


    Vielen Dank.

  • 60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Zwölfte Wahlperiode



    Drucksache XII/XXX


    Antwort

    der Bundesregierung



    auf die große Anfrage auf Drs. XII/007


    Anlage 1


    Anfrage zur Vorbereitung auf die Eventualität einer sog. Zombie-Apokalypse


    Die Bundesregierung beantwortet die Anfrage wie folgt:




    Vorwort des Bundesministeriums für Gesundheit:

    Dem Bundesministerium für Gesundheit liegt keine Datenlage zu einem möglichen "Zombie-Virus" vor. Ebenso ist eine "Zombie-Apokalypse" ein Szenario, dass das Bundesministerium für Gesundheit nicht als potentielle Bedrohung ansieht, da eine solches Szenario auszuschließen ist. Das jedoch ein Virus auftreten kann, wobei die Gehirnfunktion beeinträchtigt bzw. beeinflusst wird und demnach anormale Verhaltensstörungen vorherrufen kann, ist dem Bundesministerium bewusst, wird aber als absolut unwahrscheinlich eingestuft. Derzeit treten in Amerika vermehrt die sogenannte Chronic Wasting Disease auf, die auch als Zombie Virus betitelt wird auf, jedoch ist dies eine rein tierische Krankheit und wird nicht auf den Menschen übertragen.

    1. Das Gesundheitssystem ist auf potentielle Gefahren vorbereitet. Isolationsstationen müssten im Notfall aufgebaut und ausgestattet werden.
    2. Es gibt Pläne für hochansteckende und potentiell gesellschaftsgefährdende Krankheiten.
    3. Die Polizei und die Bundeswehr sind auf Gefahren im Inneren und im Auswärtigen vorbereitet und folgen entsprechenden Regularien. Der Katastrophenschutz ist auf seine Arbeit im Katastrophenfall vorbereitet.
    4. Pandemien unterscheiden sich erheblich. Es kommt auf den Übertragungsweg an. Ansonsten sind die Erkenntnisse der normalen Infektionsvermindernden Maßnahmen, wie Isolation, Kontaktketten brechen etc. auf eine weitere Pandemien anwendbar und im außerordentlichen Fall verstärkt einzusetzen, insbesondere die Kontrolle der vorgeschriebenen Maßnahmen.
    5. Die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland haben ein Recht auf Notwehr (Selbstverteidigung). Hierbei sind die Gesetze und Regularien der Bundesrepublik Deutschland, der Polizei und der Bundeswehr einzuhalten. Aufgrund der Spekulativität eines solchen "Zombie-Virus", dem Aggressionsverhalten der Infizierten und der wirklichen Situation durch ein solches Virus ist es schwer, genaue Situationen vorauszusehen. Siehe sich ein Polizist oder Soldat jedoch bedroht und würde auf einen Infizierten schießen oder jenen erschießen, wird der weitere, auch heute schon übliche, Weg verfolgt und die Tat juristisch geprüft und gegebenenfalls geahndet.



    Die Bundesregierung



    Bemerkungen