Aufgaben des Bundeswahlleiters

  • Gesetz zur Änderung des vDeutschen Gesetzbuches

    (Aufgaben des Bundeswahlleiters)


    Artikel 1

    Änderung des vDeutschen Gesetzbuches

    Das vDeutsche Gesetzbuch, das zuletzt durch Gesetz vom 13. Juni 2022 geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

    § 10 Abs. 7 wird wie folgt gefasst: "(7) Aufgaben des Bundewahlleiters sind:

    1. die Eröffnung der Threads für die Einreichung der Listen und die Kandidaturen für die Direktmandate

    2. die fristgerechte Durchführung der Ausschreibung der Wahlberichterstattung und die Vergabe derselben an ein oder mehrere Medien

    3. die fristgerechte Einleitung der Wahlen und das Durchführen derselben

    4. die Überwachung der Wahlergebnisse

    5. die Feststellung des offiziellen Wahlergebnisses

    6. die Geheimhaltung der Wahlergebnisse während der laufenden Wahl

    7. die fristgerechte Durchführung der durch die Spielerschaft stattzufindenden Wahlen, insbesondere der seines Nachfolgers, sofern nicht anders bestimmt"


    Artikel 2

    Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Beschlussfassung in Kraft.


    Im Zuge der jetzt stattzufindenden Wahlen der Sim-Off-Kammer des Obersten Gerichts und der nicht existenten Kompetenzen des Bundeswahlleiters dafür (zumindest stehen diese nicht mit den anderen Aufgaben zusammen) schlage ich vor das vDGB wie oben angegeben zu ändern.

    Konkret sollen die bisherigen Nummern 7 ("die fristgerechte Durchführung der Wahl seines Nachfolgers"), 8 ("die fristgerechte Durchführung der Wahl der Moderation") und 9 ("die fristgerechte Durchführung der Wahl der Wahl-Admins") zusammengefasst werden ("die fristgerechte Durchführung der durch die Spielerschaft stattzufindenden Wahlen, insbesondere der seines Nachfolgers, sofern nicht anders bestimmt").

    Außerdem habe ich "Aufgaben [...] ist" durch "Aufgaben [...] sind:" ersetzt; das sollte nicht kontrovers sein.

    Durch "insbesondere der seines Nachfolgers" möchte ich die nächste Bundeswahlleiterwahl betonen, da sonst die anderen ja auch nicht stattfinden können.

    Durch "sofern nicht anders bestimmt" möchte ich uns einfach den Weg offen lassen, das künftig anders zu regeln. Auch wenn das nicht der Fall sein wird, da Elke und der Rest der Bundeswahlleitung ja immer einen großartigen Job machen.


    Alternativvorschlag wäre eine neue Nr. 10 mit folgendem Wortlaut "10. die fristgerechte Durchführung der Wahl der Sim-Off-Kammer [des Obersten Gerichts]". Ich würde aber die allgemeinere Variante präferieren, insbesondere, weil das vDGB selbst die Direktwahl der Richter nicht vorschreibt, sondern das ModAdminG.


    Danke an Hajime, der da die Idee angestoßen hat.

  • Den Vorteil den Variante B hätte wäre, dass alle Wahlen die angesetzt werden müssen an einem Ort stehen. Aber da kann man ja einfach auch eine Liste ins Wiki stellen. :)

    Hajime Nagumo

    Mitglied der Hamburger Bürgerschaft

    Präsident der Hamburger Bürgerschaft

    Vorsitzender der vPiratenpartei

  • Den Vorteil den Variante B hätte wäre, dass alle Wahlen die angesetzt werden müssen an einem Ort stehen. Aber da kann man ja einfach auch eine Liste ins Wiki stellen. :)

    Was meinst du damit? Verstehe ich gerade nicht wirklich xD


    Aber ich finde den Änderungsvorschlag sehr gelungen, wer weiß was für Aufgaben noch kommen, mit der offenen Formulierung bräuchte man für weitere SimOff Ämter keine Änderung später.

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    Bundesminister für Gesundheit, Pflege und Bildung in der 13. Legislatur

    MdB des 13. & 14. Bundestags

    Senator für Arbeit, Digitalisierung und Gesundheit in der 6. Bürgerschaft

    Senator für Bildung und Berufsausbildung in Hamburg der 5. Bürgerschaft

    Leiter der Senatskanzlei Hamburg der 4. & 5. Bürgerschaft


    Schiedskommissar der SDP sowie Sprecher für Arbeit, Soziales & Familie

  • Ich möchte dann auch die Chance nutzen und mal ins Spiel bringen ob die Bundeswahlleitung inzwischen nicht auch zwei Stellvertreter ernennen könnte. Die Aufgaben sind seit Beginn schon mehr geworden und da wäre ich schon interessiert da sogar eine dritte Person ins Boot zu holen. Zum einen könnte ich als Leitung einen guten Kontrollblick behalten, zeitgleich aber auch zwei Stellvertreter mit Aufgaben betrauen und anlernen für eine mögliche Zeit nach Elke (hoffen aber doch alle das ich noch lange bleibe xD)


    Achja und als Aufgabe fällt mir noch auf, man könnte die "Überwachung der Parteien" auch noch dazu packen. Es gibt aktuell glaub ich nichts offizielles in den Regeln wer denn dafür zuständig ist ob Parteigründungen erfolgreich sind und sowas. Das ist allgemein nur von allen so anerkannt worden wenn genug da waren.

  • Das würde ich unterstützen. Auch um vielleicht mögliche Interessenkonflikte vorzubeugen, da ja ein Bundeswahlleiter bzw der Stellvertreter Betreiber eines Medienaccounts sein könnte und somit hätte da manche Vergabe womöglich einen faden Beigeschmack. In solchen Situationen könnten ja dann nur die anderen beiden Wahlleiter, über die Vergabe der Wahlberichterstattung entscheiden.

    Auch für die weiteren, genannten Punkte ist ein zweiter Stellvertreter sinnvoll.

  • Was meinst du damit? Verstehe ich gerade nicht wirklich xD

    Naja bis jetzt ist es ersichtlich was alles zur Wahl gestellt werden muss bzw. wird. Mit der allgemeinen Formulierung müsste erst gesucht werden wo das zutrifft.

    Hajime Nagumo

    Mitglied der Hamburger Bürgerschaft

    Präsident der Hamburger Bürgerschaft

    Vorsitzender der vPiratenpartei

  • Ich möchte dann auch die Chance nutzen und mal ins Spiel bringen ob die Bundeswahlleitung inzwischen nicht auch zwei Stellvertreter ernennen könnte. Die Aufgaben sind seit Beginn schon mehr geworden und da wäre ich schon interessiert da sogar eine dritte Person ins Boot zu holen. Zum einen könnte ich als Leitung einen guten Kontrollblick behalten, zeitgleich aber auch zwei Stellvertreter mit Aufgaben betrauen und anlernen für eine mögliche Zeit nach Elke (hoffen aber doch alle das ich noch lange bleibe xD)


    Achja und als Aufgabe fällt mir noch auf, man könnte die "Überwachung der Parteien" auch noch dazu packen. Es gibt aktuell glaub ich nichts offizielles in den Regeln wer denn dafür zuständig ist ob Parteigründungen erfolgreich sind und sowas. Das ist allgemein nur von allen so anerkannt worden wenn genug da waren.

    Ich unterstütze den Vorschlag.

    Stellvertretender Bundeswahlleiter

  • Ich möchte dann auch die Chance nutzen und mal ins Spiel bringen ob die Bundeswahlleitung inzwischen nicht auch zwei Stellvertreter ernennen könnte. Die Aufgaben sind seit Beginn schon mehr geworden und da wäre ich schon interessiert da sogar eine dritte Person ins Boot zu holen. Zum einen könnte ich als Leitung einen guten Kontrollblick behalten, zeitgleich aber auch zwei Stellvertreter mit Aufgaben betrauen und anlernen für eine mögliche Zeit nach Elke (hoffen aber doch alle das ich noch lange bleibe xD)


    Achja und als Aufgabe fällt mir noch auf, man könnte die "Überwachung der Parteien" auch noch dazu packen. Es gibt aktuell glaub ich nichts offizielles in den Regeln wer denn dafür zuständig ist ob Parteigründungen erfolgreich sind und sowas. Das ist allgemein nur von allen so anerkannt worden wenn genug da waren.

    Zustimmung.

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    Ministerialdirektorin Dr. Edelgard Fischer

    Persönliche Referentin und Sprecherin der Bundespräsidentin


    Bundespräsidialamt

    Spreeweg 1 | 10557 Berlin

    edelgard.fischer@bpra.bund.de


    Presseanfragen sind via Konversation an mich zu richten!

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  • Gesetz zur Änderung des vDeutschen Gesetzbuches

    (Aufgaben des Bundeswahlleiters)


    Artikel 1

    Änderung des vDeutschen Gesetzbuches

    Das vDeutsche Gesetzbuch, das zuletzt durch Gesetz vom 13. Juni 2022 geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

    § 10 Abs. 6 wird wie folgt gefasst:

    Der Bundeswahlleiter kann zu seiner Unterstützung bis zu zwei Mitspieler zu seinem Stellvertretern ernennen. Diese Entscheidung ist der Spielerschaft öffentlich kundzutun.


    §10 Abs. 7 wird wie folgt gefasst: "(7) Aufgaben des Bundewahlleiters sind:

    1. die Eröffnung der Threads für die Einreichung der Listen und die Kandidaturen für die Direktmandate

    2. die fristgerechte Durchführung der Ausschreibung der Wahlberichterstattung und die Vergabe derselben an ein oder mehrere Medien

    3. die fristgerechte Einleitung der Wahlen und das Durchführen derselben

    4. die Überwachung der Wahlergebnisse

    5. die Feststellung des offiziellen Wahlergebnisses

    6. die Geheimhaltung der Wahlergebnisse während der laufenden Wahl

    7. die fristgerechte Durchführung der durch die Spielerschaft stattzufindenden Wahlen, insbesondere der seines Nachfolgers, sofern nicht anders bestimmt"


    Artikel 2

    Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Beschlussfassung in Kraft.


    Hab die zwei Stellvertreter jetzt mal mit dazu gepackt. Entweder so, oder wir machen das nochmal einzeln. Liegt dann an Lukas Kratzer als Antragsteller.

  • Gesetz zur Änderung des vDeutschen Gesetzbuches

    (Aufgaben des Bundeswahlleiters)



    Artikel 1

    Änderung des vDeutschen Gesetzbuches

    Das vDeutsche Gesetzbuch, das zuletzt durch Gesetz vom 13. Juli 2022 geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

    § 10 Abs. 6 wird wie folgt gefasst: "Der Bundeswahlleiter kann zu seiner Unterstützung bis zu zwei Mitspieler zu seinem Stellvertretern ernennen. Diese Entscheidung ist der Spielerschaft öffentlich kundzutun."

    §10 Abs. 7 wird wie folgt gefasst: "(7) Aufgaben des Bundewahlleiters sind:

    1. die Eröffnung der Threads für die Einreichung der Listen und die Kandidaturen für die Direktmandate

    2. die fristgerechte Durchführung der Ausschreibung der Wahlberichterstattung und die Vergabe derselben an ein oder mehrere Medien

    3. die fristgerechte Einleitung der Wahlen und das Durchführen derselben

    4. die Überwachung der Wahlergebnisse

    5. die Feststellung des offiziellen Wahlergebnisses

    6. die Geheimhaltung der Wahlergebnisse während der laufenden Wahl

    7. die fristgerechte Durchführung der durch die Spielerschaft stattzufindenden Wahlen, insbesondere der seines Nachfolgers, sofern nicht anders bestimmt"


    Artikel 2

    Folgeänderungen

    (1) Das vDeutsche Gesetzbuch, das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

    1. § 10 Abs. 11 wird wie folgt gefasst: "Sollte der Bundeswahlleiter einer Verpflichtung aus Absatz 7 nicht nachkommen, übernimmt einer seiner Stellvertreter seine Aufgaben. Ist keiner seiner Stellvertreter vorhanden oder kommen diese ebenfalls einer Verpflichtung aus Absatz 7 nicht nach, kann die technische Administration die Aufgaben der Bundeswahlleitung für bis zu 14 Tage übernehmen. Ist der Bundeswahlleiter oder einer seiner Stellvertreter im Falle des Satz 2 wieder aktiv und zeigt er dies der Administration an, so hat diese die Aufgaben der Bundeswahlleitung wieder abzugeben."

    2. In § 11 Abs. 7 werden die Worte "mit seinem Stellvertreter" durch die Worte "mit seinen Stellvertretern" ersetzt.

    3. In § 13 Abs. 8 werden die Worte "seinen Stellvertreter" durch die Worte "seine Stellvertreter" ersetzt.

    4. In § 14 Abs. 4 werden die Worte "von seinem Stellvertreter" durch die Worte "von einem seiner Stellvertreter" ersetzt.

    (2) Das Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik, das zuletzt durch Gesetz vom 13. Juli 2022 geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

    1. In § 5 Abs. 3 werden die Worte "dem Bundeswahlleiter oder dessen Stellvertreter" durch die Worte "dem Bundeswahlleiter oder einem Stellvertreter des Bundeswahlleiters" ersetzt.

    2. In § 21 Abs. 1 werden die Worte "der Stellvertreter des Bundeswahlleiters" durch die Worte "ein Stellvertreter des Bundeswahlleiters" ersetzt.


    Artikel 3

    Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Beschlussfassung in Kraft.


    So, hat jetzt etwas gedauert (ich habe gerade so wenig zu tun, dass ich gar nicht weiß, was ich als nächstes machen soll, also mache ich alles auf einmal, was dann zu viel ist; Prokrastination ist ja auch eine deutsche Tugend), aber hier kommt die Fassung mit den Folgeänderungen!