ANFRAGE | XII/007: Die Energieversorgung im Freistaat Bayern

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    ANFRAGE

    Die Energieversorgung im Freistaat Bayern


    Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Sebastian Fürst ,


    nachfolgende Anfrage (siehe Anlage) des berufenen Bürgers Böttcher zum Thema 'Die Energieversorgung im Freistaat Bayern' ist eingegangen. § 32 II BayLTGeschO entsprechend haben Sie zweiundsiebzig Stunden, also bis zum 23. Juni 2022, 06:52 Uhr, Zeit, die Anfrage zu beantworten. Eine Verlängerung der Frist um 72 Stunden im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten ist nach § 32 III BayLTGeschO möglich.



    ***


    gez. Dr. Christ

    - Präsidentin des Bayerischen Landtages -


    Anlage:


  • 320px-Bayerischer_Landtag_Logo.svg_1.pngBayerischer Landtag

    Zwölfte Wahlperiode




    Drucksache XII/07


    Beantwortung der Anfrage auf Drs.07

    durch die bayerische Staatskanzlei



    Anfragentitel


    Die Staatsregierung beantwortet ihre Frage wie folgt:


    1.Wäre es schlau, aufgrund der aktuell nicht so guten Energieversorgung in Deutschland das Kernkraftwerk Isar (Block 2) über 2022 laufen zu lassen?


    Der Ministerpräsident befürwortet die Verlängerung des Laufzeit von Isar (Block 2) nicht. Zum einen dauert die Beschaffung neuer Brennstäbe eine gewisse Zeit, denn man hat keine Vorbereitungen für den Wechsel der Brennstäbe getroffen, da dieses Kernkraftwerk abgeschaltet werden sollte. Man müsste die Brennstäbe kurzfristig auf dem Weltmarkt neu beschaffen. Zum anderen bleiben die Probleme bei der Endlagerung der Abfallprodukte zu bedenken, die sich nur wegen der Krise nicht verändern. Auch die Möglichkeit eines nuklearen Supergaus spricht für die Abschaltung der Atomkraftwerke. Die bayerische Staatskanzlei weißt daraufhin, dass die Entscheidung über den Betrieb der besagten Kernkraftwerke bei der Bundesnetzagentur liegt, die dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr Energie und Landwirtschaft untergeordnet ist.


    2. Möchte die neue Staatsregierung in irgendwelchen Bereichen Energie einsparen?


    Die bayerische Staatsregierung treibt natürlich nach wie vor den Ausbau von erneuerbaren Energien voran, um dann Gasimporte aus Russland reduzieren zu können. Weitere Maßnahmen sind nicht geplant. Die bayerische Staatskanzlei weißt daraufhin, dass die Bundesnetzagentur, die dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr Energie und Landwirtschaft untergeordnet ist, für die Gewährung der Energiesicherheit zuständig ist.


    3. Wie sieht denn die aktuelle Lage der erneuerbaren Energien im Freistaat aus?


    Im Freistaat Bayern stellt Strom aus erneuerbaren Energien 52,3 % der gesamten Energieerzeugung in Bayern dar. Die erneuerbaren Energien schlüsseln sich in 6,4% Windkraft, 13,4% Bioenergie, 17,1 Photovoltaik und 14,4 % Wasserkraft auf (Prozentzahlen sind auf den Anteil am gesamten Strommix bezogen).


    4. Wie stehen sie zum Fracking, was ja sehr umstritten ist?


    Der bayerische Ministerpräsident sieht Fracking als eine große Gefahr für Mensch und Umwelt an. Besonders kritisch sieht der Ministerpräsident das Einpumpen von hoch giftigen Chemikalien in den Boden, was eine enorme Gefahr für die Sicherheit des Grundwassers darstellt, wenn die Leitungen, durch die die Chemikalien gepumpt werden fehlerhaft sind. Ein weiterer wichtiger Punkt gegen Fracking ist die Entsorgung der Chemikalien nach der Verwendung zum Abbau von Erdgas, denn auch die Reste der Chemie müssen aufgrund der hohen Giftigkeit sehr umständlich entsorgt werden. Der letzte Punkt in dieser Aufstellung betrifft die Nachhaltigkeit von Fracking, weil an den Stellen oft nicht langfristig gearbeitet werden kann. Sehr schnell sind nämlich die Vorkommen erschöpft und es muss an einer anderen Stelle erneut gefrackt werden. Aus den genannten Gründen wird der Ministerpräsident Fracking im Freistaat nicht unterstützen.


    5. Glauben Sie, dass durch die Gaspipeline Nordstream 1 bald kein russisches Gas mehr fließen wird?


    Es ist zu erwarten, dass die Zuflussmengen an Gas über die Gaspipeline Nordstream 1 in der kommenden Zeit durchaus sinken wird - insbesondere im Zuge des Einsatzes des Gasversorgungssystemes als geopolitische Waffe.. Hiermit werden z. T. erhebliche Preissteigerungen verbunden sein. Ob ein vollständiges Ausbleiben des Gaszuflusses eintreten wird, vermag die Staatsregierung nicht zu bewerten; jedoch ist die Bundesregierung nach eigener Aussage bestrebt, die Liefermengen im Rahmen des wirtschaftlich Möglichen und die Abhängigkeiten zu verringern. Diese hat zumindest einen sog. "Lieferstopp" ausgeschlossen.


    6. Wie wollen Sie Bürgerinnen und Bürger überzeugen, dass sie mehr Gas einsparen wollen?


    In Bayern können wir die Bürgerinnen und Bürger natürlich zum Sparen von Erdgas anhalten. Es ist der bayerischen Staatsregierung allerdings nicht möglich z.B. ein Tempolimit oder autofreie Sonntage zu verordnen, weil die notwendige Kompetenz auf der Bundesebene im Bundesfernstraßenamt liegt. Das meiste Erdgas wird allerdings eh von der Industrie verbraucht. Auch hier gilt, dass für die Gasversorgung die Bundesnetzagentur, die dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr, Energie und Landwirtschaft untergeordnet ist, zuständig ist. Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr, Energie und Landwirtschaft ist also auch federführend, wenn es um Einsparungsmaßnahmen geht.