Bundesrat
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzesentwurf auf der Drucksache BR/131. Nach § 18 I GO BR erfolgt die Abstimmung öffentlich. Nach § 18 II GO BR setze ich die Abstimmzeit auf 72 Stunden fest, die Abstimmung endet daher am 22. Juni 2022 um 21:00 Uhr.
Es handelt sich um ein Einspruchsgesetz.
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Bundesrepublik Deutschland
Der Bundeskanzler
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Marius Wexler
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf des Gesetzes zur Förderung des Solidaritätsprinzips der Sozialversicherungen mit Begründung und Vorblatt.
Federführend ist das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Familie, Generationen und Gleichstellung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Linner
Bundeskanzler
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Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Gesetz zur Förderung des Solidaritätsprinzips der Sozialversicherungen
A. Problem und Ziel
Die soziale Säule unseres sozialen Bundesstaates (vgl Art. 20 GG) ist das sogenannte Solidaritätsprinzip. Dieses wird, genauso wie unsere Sozialversicherungsbudgets, durch Beitragsbemessungsgrenzen und einkommensbezogenen Befreiungen von der Versicherungspflicht belastet und teilweise außer Kraft gesetzt. Durch das Nichtheranziehen von Einkommen oberhalb einer bestimmten Einkommensgrenze werden Reiche übermäßig bevorteilt, da sie relativ gesehen weniger Sozialabgaben zahlen, als Personen mit geringem Einkommen.
B. Lösung
Änderungen im Dritten (III), Fünften (V), Sechsten (VI) und Elften Buch (XI) Sozialgesetzbuch (SGB) mit daraus resultierendem Wegfall der Beitragsbemessungsgrenzen und einkommensbezogenen Befreiungen von der Versicherungspflicht.
C. Alternativen
Keine.
D. Mehreinnahmen
5 - 10 Mrd. Euro p.a.
Begründung
siehe Vorblatt