Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
folgende Anfrage der KonP-Fraktion ist durch das Innenministerium ( Felix Schwalbenbach ) innerhalb von 72 Stunden zu beantworten.
Alles anzeigenBayerischer Landtag
Dritte Wahlperiode
Drucksache III/13
A n f r a g eder Fraktion der Konservativen Partei und des Abgeordneten Karl-Dieter von Allendorf
Sachliche Begründung der fragwürdigen Verbotspolitik der Landesregierung
Anfrage an das Staatsministerium des Innern
1. In wie vielen Fällen wurden die im "Erlass zum Umgang mit dem öffentlichen Zeigen von Reichskriegsflaggen" genannten Flaggen nach Kenntnis des Staatsministeriums in den letzten zwölf Monaten vor Veröffentlichung des Erlasses öffentlich gezeigt und sichergestellt? Bitte wenn möglich aufschlüsseln nach Monat und Flaggentyp (Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes/Deutschen Reiches von 1867 bis 1921, Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1922 bis 1933, Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1933 bis 1935, Reichsflagge ab 1892 / Flagge des „Dritten Reichs" von 1933 bis 1935)
2. In wie vielen Fällen wurden die Flaggen nach Veröffentlichung des Erlasses öffentlich gezeigt und sichergestellt? Bitte wenn möglich aufschlüsseln nach Flaggentyp (Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes/Deutschen Reiches von 1867 bis 1921, Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1922 bis 1933, Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1933 bis 1935, Reichsflagge ab 1892 / Flagge des „Dritten Reichs" von 1933 bis 1935)
3. In welche Grundrechte greift der Staat durch die Sicherstellung der im Erlass genannten Flaggen aus Sicht der Staatsregierung ein? Bitte auch berücksichtigen, dass die Beschlagnahme mitunter auch im Rahmen von Versammlungen erfolgt.
4. Wie rechtfertigt die Staatsregierung die Grundrechtseingriffe? Bitte ausführlich die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme begründen (Legitimer Zweck, Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit)