[ANFRAGE] Kleine Anfrage DRS. III/ 13 Sachliche Begründung der fragwürdigen Verbotspolitik der Landesregierung Anfrage an Innenministerium

  • Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,


    folgende Anfrage der KonP-Fraktion ist durch das Innenministerium ( Felix Schwalbenbach ) innerhalb von 72 Stunden zu beantworten.


  • Sehr geehrter Herr von Eichendorff,


    sie haben selbstverständlich Recht. Deshalb rüge ich hiermit den Staatsminister des Innern, für Integration und Digitales Herr Felix Schwalbenbach. Ich fordere Herrn Ministerpräsident Felix Neuheimer zu einer Stellungnahme vor dem Landtag auf.

  • Sollte der Staatsminister des Innern verhindert sein, darf auch gerne ein anderes Mitglied der Landesregierung die Anfrage beantworten.

  • Das muss die aktive Regierungsarbeit sein, welche der Ministerpräsident* in seiner Regierungserklärung versprach ...

  • 320px-Bayerischer_Landtag_Logo.svg_1.pngBayerischer Landtag

    Dritte Wahlperiode




    Drucksache III/XX


    Beantwortung der Anfrage auf Drs.13

    durch den bayerischen Ministerpräsidenten



    Sachliche Begründung der fragwürdigen Verbotspolitik der Landesregierung

    Anfrage an das Staatsministerium des Innern


    Die Staatsregierung beantwortet ihre Frage wie folgt:


    1. In wie vielen Fällen wurden die im "Erlass zum Umgang mit dem öffentlichen Zeigen von Reichskriegsflaggen" genannten Flaggen nach Kenntnis des Staatsministeriums in den letzten zwölf Monaten vor Veröffentlichung des Erlasses öffentlich gezeigt und sichergestellt? Bitte wenn möglich aufschlüsseln nach Monat und Flaggentyp (Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes/Deutschen Reiches von 1867 bis 1921, Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1922 bis 1933, Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1933 bis 1935, Reichsflagge ab 1892 / Flagge des „Dritten Reichs" von 1933 bis 1935)

    Der Staatsregierung liefern hierzu leider keine Informationen vor.


    2. In wie vielen Fällen wurden die Flaggen nach Veröffentlichung des Erlasses öffentlich gezeigt und sichergestellt? Bitte wenn möglich aufschlüsseln nach Flaggentyp (Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes/Deutschen Reiches von 1867 bis 1921, Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1922 bis 1933, Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1933 bis 1935, Reichsflagge ab 1892 / Flagge des „Dritten Reichs" von 1933 bis 1935)

    Der Staatsregierung liegen hierzu leider keine Informationen vor.


    3. In welche Grundrechte greift der Staat durch die Sicherstellung der im Erlass genannten Flaggen aus Sicht der Staatsregierung ein? Bitte auch berücksichtigen, dass die Beschlagnahme mitunter auch im Rahmen von Versammlungen erfolgt.

    Aus unserer Sicht greift das Flaggenverbot in keine Grundrechte ein. Die verbotenen Flaggen sind verfassungsfeindliche Symbole.


    4. Wie rechtfertigt die Staatsregierung die Grundrechtseingriffe? Bitte ausführlich die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme begründen (Legitimer Zweck, Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit)

    Wie in 3. gesagt greifen wir in keine Grundrechte ein.