KANDIDATURENPHASE
Wahl einer*eines Stellvertreter*in der*des Präsident*in des zwölften Bayerischen Landtages
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
gemäß Art. 20 Abs. 1 BayV in Verbindung mit §§ 6 Abs. 1 und 7 Abs. 1 BayLTGeschO ist ein*e Stellvertreter*in für die Präsidentin des zwölften Bayerischen Landtages zu wählen. Da die Kriterien für den Fall des § 6 Abs. 2 BayLTGeschO nicht vorliegen, ist eine Wahl einer solchen Person erforderlich. Entsprechend eröffne ich hiermit die Kandidaturenphase, die gemäß § 19 Abs. 1 Ziffer 1 BayLTGeschO achtundvierzig Stunden lang, also bis zum Donnerstag, den 01. Juni 2022, 23:47 Uhr, andauert.
Die Kandidaturphase ist hiermit eröffnet.
Dr. Christ
- Alterspräsidentin des XII. Bayerischen Landtages -
- Präsidentin des X. und XI. Bayerischen Landtages -