Verehrte Kolleginnen und Kollegen,
Herr Bundesratspräsident Sebastian Fürst hat mir mit Schreiben vom Mittwoch folgenden Entwurf aus dem Reihen des Bundesrates zur Kenntnis gebracht.
Drucksache XI/023 - Entwurf eines Gesetzes zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testgesetz)
Über diesen wollen wir nun debattieren.
Die Debatte wird drei Tagen dauern [Ende: 16.05.2022 - 08:45 Uhr]
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Bundesrat
Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,
der Bundeskanzler hat dem Bundesrat den nachstehenden Entwürfe am 07. Mai 2022 und am 08. Mai 2022 zugeleitet, damit dieser die Möglichkeit zur Stellungnahme nach Art. 76 II GG hat.
Der Bundesrat hat sich nach Aussprache dazu entschieden keine Stellungnahme abzugeben, daher übersende ich Ihnen beiliegend die Gesetzesentwurf.
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Bundesrepublik Deutschland
Der Bundeskanzler
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Marius Wexler
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 mit Begründung und Vorblatt.
Federführend ist das Bundesministerium für Gesundheit.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Linner
Bundeskanzler
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Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testgesetz)
A. Problem und Ziel
Für die Testung auf das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) gab es bisher kein direktes Gesetz welches eine bundeseinheitliche Regelung vorgesehen hat. Mit dem vorliegenden Entwurf sollen die Testungen, die Finanzierung und die Methodik etc. genau geregelt werden. Auch die neue Teststrategie der Bundesregierung mittels PCR-Tests zur Eigenanwendung erfährt durch diesen Gesetzentwurf eine rechtliche Grundlage bzw. ebendieses Testverfahren, da bisher solche Tests nicht möglich waren. Auch die Abrechnung der Corona-Tests wird durch dieses Gesetz genau geregelt, ebenso welche Personen einen Anspruch auf einen kostenlosen Test haben.
B. Lösung
Der vorliegende Entwurf soll eine genaue gesetzliche Regelung über die Testverfahren, deren Abwicklung und Finanzierung ermöglichen.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
1.000.000.000
Begründung
siehe Vorblatt
Berlin, den 11. Mai 2022
Hochachtungsvoll
Sebastian Fürst
Präsident des Bundesrates