Verehrte Kolleginnen und Kollegen,
laut §15 Abs. 3 vDGB muss innerhalb von 14 Tagen nach einer Landtagswahl ein Vorschlag zur Wahl eines Ministerpräsidenten eingehen.
Wenn dies nicht erfolgt, wird eine offene Kandidaturphase eingeleitet.
Es erfolgt ein Vorschlag, jedoch erst 28 Tage nach der Landtagswahl. Aus diesem Grund ist dieser Vorschlag ungültig.
Ich eröffnet hiermit die offene Kandidaturphase für die Wahl zum Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Kandidaturphase dauert 3 Tage und wird bei Bedarf um jeweils 24 Stunden verlängert, sollte kein gültiger Vorschlag eingehen.
Vorgeschlagene müssen ihre Kandidatur bestätigen.