[DEBATTE] XI/009 – Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Tabaksteuer

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich begrüße Sie zu dreitägigen Debatte über den Antrag der Bundesregierung auf Drucksache XI/009. Der Bundesrat hat auf eine Stellungnahme verzichtet. Ein Vertreter der Bundesregierung hat das Wort.

  • Sylvie Jachère-Wessler

    Hat den Titel des Themas von „[DEBATTE] XI/009“ zu „[DEBATTE] XI/009 – Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Tabaksteuer“ geändert.
  • Sehr geehrte Frau Präsidentin,


    die Bundesregierung ist gewillt, die Tabaksteuer anzuheben. Das ist einerseits mit Blick auf die angespannte Haushaltslage von Nöten, die im Übrigen durch das (teilweise aus Inflationsgründen notwendige) Wegbrechen von Steuereinnahmen auch verschärft wurde. Andererseits ist im Alltag das Rauchen mit 23,8 Prozent Raucher*innenanteil in der Bevölkerung immer noch recht weit verbreitet - dergleichen geht oftmals mit gesundheitlichen Problemen, etwa Lungenkrebs, in fortgeschrittenem Alter einher. Deswegen will die Bundesregierung - mit Blick auf derzeitige Steuersätze - die Tabaksteuer in einem ersten Schritt um den Faktor 1,25 ab dem 01. Juli 2022 anheben, in einem zweiten Schritt um den Faktor 1,5 ab dem 01. Juli 2023 - jeweils im Vergleich zu den jetzigen Steuersätzen. Dadurch wird mit Blick auf den Bundeshaushalt - die Tabaksteuer fließt als Verbrauchssteuer ausschließlich dem Bundeshaushalt zu - mit Mehreinnahmen in Höhe von 1,125 Milliarden Euro in 2022, 4,125 Milliarden Euro in 2023 und ab dem Jahr 2024 mit 6 Milliarden Euro zu rechnen sein, was eine nicht unerhebliche Einnahmensteigerung darstellen würde. Zudem wird hierdurch auch mit einem entsprechenden Lenkeffekt zu rechnen sein, der die Fallanzahl gesundheitlicher Auswirkungen des Rauchens drücken wird. Ich bitte Sie um Zustimmung, herzlichen Dank!