Stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu? 12
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich eröffne die dreitägige Abstimmung über den Antrag auf Drucksache X/018. Bitte geben Sie Ihre Stimme ab.
Alles anzeigenDeutscher Bundestag
Zehnte Wahlperiode
Gesetzentwurf
des Abgeordneten Ryan Davis, Allianz-Fraktion im Deutschen Bundestag
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Energieunabhängigkeit
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Energieunabhängigkeit
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Gesetz zur Stärkung der Energieunabhängigkeit
Artikel 1
Änderung des Atomgesetzes
Das Atomgesetz wird wie folgt geändert:
(1) § 7 Absatz 1 wird wie folgt formuliert:
'(1) Wer eine ortsfeste Anlage zur Erzeugung oder zur Bearbeitung oder Verarbeitung oder zur Spaltung von Kernbrennstoffen oder zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe errichtet, betreibt oder sonst innehat oder die Anlage oder ihren Betrieb wesentlich verändert, bedarf der Genehmigung.'
(2) In § 7 Absatz 1a Nummer 5 wird das Wort '2021' durch das Wort '2036' ersetzt.
(3) In § 7 Absatz 1a Nummer 6 wird das Wort '2022' durch das Wort '2038' ersetzt.
(4) § 7 Absatz 3 wird wie folgt formuliert:
'(3) Die Stilllegung einer Anlage nach Absatz 1 Satz 1 sowie der sichere Einschluss der endgültig stillgelegten Anlage oder der Abbau der Anlage oder von Anlagenteilen bedürfen der Genehmigung. Absatz 2 gilt sinngemäß. Eine Genehmigung nach Satz 1 ist nicht erforderlich, soweit die geplanten Maßnahmen bereits Gegenstand einer Genehmigung nach Absatz 1 Satz 1 oder Anordnung nach § 19 Abs. 3 gewesen sind.'
(5) Die Tabelle in Anlage 3 des Atomgesetzes wird wie folgt geändert:
1. In Zeile 15, Spalte 2 wird die Angabe '200,90' durch die Angabe '370,90' ersetzt.
2. In Zeile 16, Spalte 2 wird die Angabe '168,35' durch die Angabe '330,35' ersetzt.
3. In Zeile 17, Spalte 2 wird die Angabe '217,88' durch die Angabe '387,88' ersetzt.
4. In Zeile 18, Spalte 2 wird die Angabe '231,21' durch die Angabe '471,21' ersetzt.
5. In Zeile 19, Spalte 2 wird die Angabe '230,07' durch die Angabe '470,07' ersetzt.
6. In Zeile 20, Spalte 2 wird die Angabe '236,04' durch die Angabe '440,04' ersetzt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Begründung
Erfolgt mündlich.