[DEBATTE] X/021 – Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Oberste Gericht

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich eröffne die Aussprache über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache X/021 mit dem Titel "Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Oberste Gericht": Die Dauer beträgt gemäß Geschäftsordnung drei Tage. Ich erteile zur Antragsbegründung dem Bundesminister des Innern, der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Matthias Linner, das Wort.

  • Frau Präsidentin,

    Werte Damen und Herren,

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    die Bundesregierung schlägt Ihnen heute eine Änderung des Gesetzes über das Oberste Gericht vor. Neben zwei kleineren formellen Änderungen betrifft der Antrag die Entscheidung über die Durchführung mündlicher Verhandlungen. Status quo ist, dass sowohl Kläger als auch Beklagter einem Verzicht auf eine mündliche Verhandlung explizit zustimmen müssen, damit ein Verzicht auf eine mündliche Verhandlung überhaupt möglich ist. Diese Erfordernis behindert die Effizienz des Gerichts, sodass Verfahren sich zum Teil unnötig in die Länge ziehen können, etwa dann, wenn sich eine Partei überhaupt nicht zum vorgeschlagenen Verzicht auf eine mündliche Verhandlung verhält. In diesem Fall wäre das Gericht formell trotzdem gezwungen, eine mündliche Verhandlung durchzuführen.


    Die Bundesregierung will hier ein wenig nachbessern und dem Gericht bei der Frage, ob eine mündliche Verhandlung durchzuführen ist oder nicht, mehr Entscheidungskompetenz zuschieben. So soll das Oberste Gericht selbst künftig über die Durchführung einer mündlichen Verhandlung entscheiden. Wenn das Gericht eine mündliche Verhandlung für erforderlich hält, oder wenn eine Partei eine solche mündliche Verhandlung ausdrücklich fordert, soll eine solche auch durchgeführt werden müssen. So können einerseits die Rechte der Streitparteien gewahrt und andererseits Verfahrensverzögerungen verhindert werden.


    Ich bitte daher um die Zustimmung des Bundestages zu diesem Gesetz!


    Vielen Dank!